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wie versteht ihr das?

Frage: wie versteht ihr das?
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http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vermögensberatung

Kritik

Zitat:
Das Geschäftsmodell von Strukturvertrieben ist bei Kritikern und einigen Verbraucherschützern umstritten.
In den Neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung hohe Abschlussraten an Unfall- und Kapitallebensversicherungen erzielt, die nach Darstellung von Kritikern teilweise durch nicht bedarfsgerechte Beratung erreicht wurden.[10]

Die DVAG versuchte in einem Fall über ein Gerichtsverfahren fast 100 Äußerungen aus einem Buch verbieten zu lassen, dessen Autor ein ehemaliger DVAG-Mitarbeiter war, [11] unter anderem Sätze wie „wenn die Drücker sich das Deckmäntelchen des `barmherzigen Samariters` überziehen“, „die Methoden der Strukturvertriebe sind vergleichbar mit den unzähligen Kettenbriefen“, „die Strukkis brauchen wie Sektenanhänger den persönlichen Kontakt, um ihre Opfer wie eine Spinne einzufangen“ und „Scientology läßt herzlich grüßen“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 U 237/96) wies die Klage der DVAG durch Urteil vom 22. Januar 1998 zurück.[12] Der Bundesgerichtshof (I ZR 42/98) ließ die Revision nicht zu. Eine daraufhin von der DVAG eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.[13] In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts hieß es in Bezug auf den von der DVAG auf Unterlassung beklagten Buchautor wörtlich: „Die Gerichte haben die Äußerungen des Beklagten (...) als Werturteile eingeordnet, die ihrerseits auf Tatsachenbehauptungen zurückgreifen. Diese Tatsachenbehauptungen seien als wahr zu behandeln, da die Beschwerdeführerin ihre Unwahrheit nicht substantiiert dargelegt habe.“ Das Urteil ist rechtskräftig.


Ist die Behauptung des Ex-Mitarbeiters korrekt bzgl. der DVAG?
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 24.01.2009 - 22:09


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Antwort von matata | 24.01.2009 - 23:01
Ja, die Beurteilung des Ex-Mitarbeiters wurde vom Gericht als korrekt bezeichnet. Im Urteil heisst es
Zitat:

Diese Tatsachenbehauptungen seien als wahr zu behandeln, da die Beschwerdeführerin ihre Unwahrheit nicht substantiiert dargelegt habe.

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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 24.01.2009 - 23:27
Ich habe mir einen Artikel im Internet durchgelesen, der nur negatives über die DVAG enthält. Ich zweifle noch ein bisschen daran es weiterhin als nebenjob zu machen, aber ist nicht in jedem buisness-bereich ...etwas unwahres dabei?


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Antwort von matata | 24.01.2009 - 23:32
Das habe ich dir aber schon einmal geschrieben und dir mehrere Links geschickt dazu. Als seriös würde ich diese Firma nicht bezeichnen, und das tun auch die verschiedenen Konsumentenschutzorganisationen in Deutschland nicht.
Wenn es darum geht, in einem Business tätig zu sein, das als Strukturvertrieb aufgebaut ist oder mit Schneeballsystem arbeitet, hast du recht, dass es nicht seriös ist. Aber es gibt ja auch noch andere, seriöse Geschäftspraktiken.
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