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Aspekte zur Selbstbeschreibung

Frage: Aspekte zur Selbstbeschreibung
(7 Antworten)

 
Wir sollen uns selbst (ehrlich) beschreiben und diese Aspekte dabei berücksichtigen:

Herkunft, Familienverhältnis, Religion, Kriminell?, politische Einstellung, Essgewohnheiten, Raucher?, Krankheiten, Zeugnisse/Bildung, Sexualität, Lebensstandart, tierlieb?, Musikgeschmack, Angewohnheiten, Charaktereigenschaften, Sprachkenntnisse, Regeln zu Hause, Aussehen

ETC.

Nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte, aber ich bin aus Prinzip einfach mega dagegen so etwas aufzuschreiben und auch noch vor der Klasse vorlesen zu müssen.
Ich finde die Themen einfach zu privat. Ich lauf ja sonst auch nicht mit einem Megafon durch die Gegend und brüll das rum.

Vor allem geht so etwas die Lehrerin ja auch kaum etwas an, oder?

Natürlich kann man sich jetzt irgendwas ausdenken, was halt "normal" bzw. nicht besonders auffällig ist, wo keiner fragen wird: hä wieso magst du das und wieso dieses und jenes?

Um der Lehrerin aber eins auszuwischen, schreibe ich extra eine extreme Version, bei der sie sich sicher aufregen wird (und mir meinetwegen auch ein fettes Minus notiert).


Der Grund wieso ich euch das aber erzähle ist, dass ich nach handfesten Belegen suche, dass ein Lehrer so etwas nicht verlangen darf und wenn er es verlangt, seinen Ärger, falls ihm der Inhalt des Textes nicht gefallen sollte (was bei meinem Text definitiv der Fall sein wird), an den Noten auslassen darf.
GAST stellte diese Frage am 24.11.2008 - 16:41

 
Antwort von GAST | 24.11.2008 - 16:47
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen,
grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird.

 
Antwort von GAST | 24.11.2008 - 16:48
zunächst einmal: wenn ein lehrer nachweisen kann, dass deine extreme version nicht der wahrheit entspricht, darf er dir dafür punkte o.ä abziehen

dein lehrer kann dich aber prinzipiell nicht dazu zwingen, private details preiszugeben, würde ich jz einfach mal behaupten. wenn er es doch tut, kannst du dich immer ncoh an euren rektor/beratungslehrer oder so wenden

 
Antwort von GAST | 24.11.2008 - 16:50
Ja stimmt, du darfst dich einfach weigern, Informationen über dich preis zu geben. Wenn der Lehrer dich dafür bestrafen sollte geh zu jemandem der über ihm steht und erkläre, dass deine Privatsphäre nunmal PRIVAT ist!

 
Antwort von GAST | 25.11.2008 - 12:12
hey hey,

ich finde das auch nicht so gut von meinem Privatleben andere zu erzälen...aber was solls ich schreibe etwas, was sie net so schnell erraten nech jen...


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 25.11.2008 - 12:31
Da schiessen wir aber wieder einmal gründlich übers Ziel hinaus! Der Lehrer will das nicht für sich wissen. Was ihr übt bei dieser Gelegenheit, ist euch vorzustellen, wie ihr das in etwa machen müsst bei einem Vorstellungsgespräch. Und da kommt schon das erste Problem: Was sage ich? Wie sage ich es? Was muss ich sagen? Was darf ich übergehen? Wenn man so eine Übungsrunde im Schulzimmer entsprechend aufgleist, hat man keine Mühe damit.
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Antwort von GAST | 25.11.2008 - 18:52
Und das im Fach Kunst? Merkwürdig.


Autor
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Antwort von matata | 25.11.2008 - 18:57
Dann hast du deinen Thread gründlich im falschen Forum untergebracht.
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