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13 jährige begeht Selbstmord nach E-Mail

Frage: 13 jährige begeht Selbstmord nach E-Mail
(16 Antworten)

 
Hallo,
lest euch mal diesen Text durch, einfach nur gestört von der 49 jährigen einem kleinen Mädchen das Leben zu erschweren.


Internetportale, Chatrooms, Singlebörsen – Das Angebot zum Zeitvertreib im World wide web nimmt stetig zu.
Egal ob Groß oder Klein, mittlerweile nutzt fast jeder Haushalt das Internet. Doch vor allem für Kinder ist es Erlebnis und Gefahr zugleich – so wie im Fall der 13-jährigen Megan aus LA. Sie nahm sich aufgrund einer E-Mail das Leben.

Die 49-jährige Lori Drew machte sich zusammen mit ihrer Tochter und einem Bekannten einen Spaß daraus, sich im Internet als den 16-jährigen Jungen "Josh Evans" auszugeben, um die kleine Nachbarstochter Megan zu verschaukeln. Doch dies klingt harmloser als es ist, denn was diese drei nicht bedachten: So harmlos war es für die 13-jährige nicht. Sie verguckte sich wohl so sehr bei einem virtuellen Flirt in den netten MySpace-"Jungen", der ja scheinbar auch sehr großes Interesse an ihr hatte, dass es für sie bei Weitem kein Spaß war.

Doch die 49-jährige griff zu unfairen Mitteln. Sie schickte unter dem Namen Josh verhasste und erniedrigende Mails an Megan, um sie zu verletzen und zu demütigen. Was sie allerdings wusste war, dass das kleine von Komplexen geplagte Mädchen, als depressiv und selbstmordgefährdet galt. Die Frau unterschätzte die Wirkung ihrer E-Mail und löste u. a. mit dem Satz: "Die Welt wäre ohne dich schöner." eine verheerende Reaktion des Mädchen aus. Das Mädchen erhängte sich in ihrem Kleiderschrank. Ihre Mutter fand nur noch ihre Leiche.

Im Prozess gegen Lori Drew wird ihr seitens der Staatsanwaltschaft ein verbrecherisches Komplott vorgeworfen. Sie wollte sich für ihre Tochter an der Nachbarstochter rächen, weil diese angeblich Gerüchte in die Welt gestreut habe.

Während der Staatsanwalt auf Mord plädiert, verweist der Verteidiger lediglich auf Computerbetrug und Missbrauch. Es handele sich um einen tragischen Fall, allerdings sei seine Mandantin für die zuletzt verschickte E-Mail nicht verantwortlich. Ihr drohen bis zu 20 Jahre Haft, aufgrund eines zu weit getriebenen Spaßes.

Quelle: www.spiegel.de
GAST stellte diese Frage am 21.11.2008 - 14:40

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 14:44
das ist doch lächerlich :D


Zitat:
Während der Staatsanwalt auf Mord plädiert, verweist der Verteidiger lediglich auf Computerbetrug und Missbrauch
mehr ist das in der tat auch nicht.

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 14:46
die frau is auf jeden fall schuldig, die sollte man verknacken! wenn sie weis, dass das mädel selbstmordgefährdet ist, darf sie solche sachen net schreiben und sie schon gar net so verletzen. so krank sowas. dabei sollte man doch denken, dass eine 49 jährige erwachsen und vernünftig genug wäre, sowas anders zu regeln....

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 14:47
aber es ist weder der tatbestand von mord noch von totschlag oder ähnlichem gegeben.

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 14:51
naja wegen des Mordes kann sie nicht angeklagt werden da es selbstmord war.trotzdem ist sie schuldig!

wie kann man denn nur einem so kleinen und jungen mädchen sowas antun!

ich bin dafür dass sie bestraft wird, nämlich mit Sozialstunden in Kinderheimen oder psychisch-kranken Kindern und sie sollte wenn man alle Sozialstuden zusammenzählt mind. 2 Jahre dort verweiln.
Außerdem sollte, das Heim/Anstalt ganz weit weg von ihrem Wohnort (mind. 100km) sein,damit sie weiß wie sich es nun anfühlt nicht mehr die Familie und eigene Tochter bei sich zu haben (um somit die Familie der 13jährigen zu verstehn)

lg


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.11.2008 - 14:57
doch! sie kann duch das wissen ihrer krankheiten des mordes angeklagt werden! wenn man alles richtig zusammfassen würde, kann da sogar lebenslänglich raus kommen!

mord durch wissen ihrer krankheiten
ausgeben einer falschen identität
beleidigung und verläugnung

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:00
wuschels, das ist Schwachsinn was du schreibst. Natürlich kann sie belangt werden, aber nicht wegen Totschlag, erst Recht nicht wegen Mord. Dazu muss sie die tat auch ausführen. Was sie getan hat wäre Beihilfe zum Selsbtmord, weswegen die Paragraphen bezüglich Sterbehilfe erst eingeführt wurden.


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.11.2008 - 15:03
es ist kein schwachsin! es wäre fast so, als wenn du gifft in eine kippe pakst und die nen raucher gibst, der ja süchtig ist und der durch seine sucht stirbt!
die frau kann die krankheiten den mädchens ausgenutzt haben! sie wuste ja davon!

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:05
alles nur dummes gerede wuschels. es geht hier nicht darum wie es vll gewesen ist, es geht darum was das gesetz vorsieht und wogegen sie verstoßen hat und nur sekundär darum was sie angerichtet hat


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Antwort von Lirandus (ehem. Mitglied) | 21.11.2008 - 15:06
Es ist keine schuld vorhanden, auch wenn sie es wusste nicht.

und wuschels das bsp. war ja wohl auch mist oder ?!
das kannst du niht vergleichen, sie ist ja nicht süchtig danach, und eine beihilfe ist es auch nicht, weil sie nichts gemacht hat.

Es ist moralisch vollkommend falsch doch strafrechtlich meiner meinung nach nicht verboten...

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:07
welch interessanter vergleich...


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.11.2008 - 15:12
Doch die 49-jährige griff zu unfairen Mitteln. Sie schickte unter dem Namen Josh verhasste und erniedrigende Mails an Megan, um sie zu verletzen und zu demütigen.

Was sie allerdings wusste war, dass das kleine von Komplexen geplagte Mädchen, als depressiv und selbstmordgefährdet galt.


Die Frau unterschätzte die Wirkung ihrer E-Mail und löste u. a. mit dem Satz: "Die Welt wäre ohne dich schöner." eine verheerende Reaktion des Mädchen aus.

das sagt meine meinung! wenn man sowas weiß, kann man es nicht unterschätzen, weil man weiß was passieren kann!

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:20
Sie kann ja auch belangt werden, allerdings höchstens wegen psychischer Gewaltanwendung. Aber wie gesagt erfüllt das nicht im geringsten den Tatbestand eines Mordes. Sie hätte sie auch vom Dach schubsen können, und höchstens wegen Totschlag drangekriegt werden können. Vielen ist anscheinend nicht der Unterschied zwischen Totschlag und Mord klar.

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:22
Selbstmord im Internet

Von Frank Patalong

In den USA hat ein 19-Jähriger vor einem Netzpublikum Selbstmord begangen. Die Zuschauer in dem Live-Webcast sollen den Jugendlichen US-Medien zufolge sogar angestachelt haben. Das ist eine Verkürzung der Tatsachen - und zeigt doch die Risiken.

In den USA hat sich am Mittwoch ein 19 Jahre junger Mann vor einem Web-Publikum live das Leben genommen. Laut amerikanischen Medienberichten sei er von den Zuschauern noch angestachelt worden, als er damit begann, Pillen einzunehmen. Der Betreiber der Web-Seite justin.tv, die ihren Nutzern erlaubt, Webcasts live über das Internet zu versenden, hat alle Aufzeichnungen der Tragödie von den Servern gelöscht.

Offene Streaming-Plattform justin.tv: Freiheit mit Risiken
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Offene Streaming-Plattform justin.tv: Freiheit mit Risiken
Der tragische Fall ist bei weitem nicht der erste seiner Art. Suizidverabredungen und Quasi-live-Dokumentationen echter Suizide gab es, seit Onlineforen Ende der achtziger Jahre erstmals populär wurden. Bereits 2003 gab es in den USA einen ersten Live-Selbstmord in einem multimedialen Chat-Forum, auch hier wurden Webcam-Bilder verbreitet. Im März 2007 erhängte sich ein 42 Jahre alter Brite vor laufender Webcam. In allen Fällen soll es Ermutigungen, Provokationen, aber auch Versuche der Zeugen gegeben haben, die Selbstmörder von ihrem Vorhaben abzubringen.

Erschütternd an solchen Meldungen ist stets der Verweis auf die "Ermutigungen" aus dem Publikum: Sie sorgen in den Folgetagen regelmäßig für Diskussionen über Zensur einerseits und Verrohung und Exhibitionismus im Web andererseits, die diese junge Menschen erst zu ihren fatalen Taten treiben könnten.

In Einzelfällen mag das so sein. Über die diversen Selbstmordforen im Web ist viel geschrieben worden. Manche davon sind finstere Zonen, in denen sich Pubertierende gegenseitig in die Depression reden, in denen Anleitungen für Suizide veröffentlicht oder Verabredungen getroffen werden. In anderen Foren hingegen stützen sich die Mitglieder gegenseitig, geben sich emotionalen Halt und Tipps, wo und wie Hilfe zu bekommen ist.

So sehr das Thema dazu verführt, sich plakativ und boulevardesk auf den vermeintlichen Skandal, die schaurige Sensation zu stürzen: Ganz so einfach liegen die Dinge meistens nicht. Das Internet und seine exhibitionistischen und kommunikativen Kanäle wirken nicht per se als Anreiz für tödliche Taten - so wenig, wie Dächer an sich ein Anreiz sind, sich da einmal herabzustürzen, weil es eben viele Leute sehen.

Der Preis der Kommunikationsfreiheit

Aber beides geschieht, denn es gibt Selbstmordkandidaten, die mit ihrer Tat Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit suchen. Die nicht alleine sein wollen. Das war schon immer so, und immer schon hat es beim öffentlich ausgeführten Suizid diese Irritationen gegeben: "Spring doch!" dürfte eine der meistzitierten Aufforderungen in Berichten über Dachstürze sein.

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Selbstmord suizidal Webcast
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Solche Äußerungen können ein Anzeichen für Verrohung sein, meist aber sind sie ein Missverständnis. Denn so mancher versteht die Drohung des Selbstmordwilligen als Aufforderung an das Publikum: Sieh mich an, kümmere dich um mich, engagiere dich emotional.

Mancher verweigert sich da, weil er die ihm aufgedrängte Zeugenschaft als unfair empfindet, sich vom Suizidalen missbraucht fühlt. Oder weil er glaubt, damit dem Akt die Befriedigung zu nehmen: Das Signal "Ist mir egal, was du tust" soll dem Suizidalen den Wind aus den Segeln nehmen, den Akt als sinnlos entlarven. Menschen sind komplex. Es gibt eine ganze Menge denkbarer Motive, "Spring doch!" zu rufen, auch wenn das immer falsch ist.

So ist in anderen Fällen das "Spring doch! Tu`s doch!" schlicht ein Zeichen dafür, dass der Zeuge den Suizidalen nicht ernst nimmt. So auch im aktuellen Fall: Offenbar hatte der 19-Jährige seinen Selbstmord bereits mehrere Male in verschiedenen Foren und bei justin.tv angekündigt. Was anfangs noch Anteilnahme einbrachte, provozierte am Ende Spott.

Wie im Fall des 42-jährigen Briten schlug die Stimmung im Laufe der Übertragung aber um: Auf anfängliches "Tu`s doch!" folgten einzelne Versuche, den Akt zu unterbrechen und dann Anrufe bei Notrufnummern. In beiden Fällen kamen die Retter allerdings zu spät.

Was bleibt, ist ein schaler Beigeschmack in Bezug auf die Rolle, die das Web hier spielt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es mit Risiken verbunden ist, Jedermann im Web live alles machen zu lassen. Klar ist aber auch, dass sich solche traurigen Schreckmomente niemals unterbinden lassen können. Wenn man sich auf das Prinzip Jedermann-Live einlässt, muss man mit diesem Risiko leben.

Die Betreiber des Live-Streaming-Angebots justin.tv sowie eines Bodybuilding-Forums, wo der Mann seinen Selbstmord ebenfalls ankündigte, müssen sich nun allerdings peinliche Fragen gefallen lassen. Denn nicht nur die Zuschauer des Selbstmörders nahmen diesen nicht ernst, sondern angeblich auch die Moderatoren. Sie ignorierten die erneute Selbstmordankündigung und ließen den Jugendlichen auf Sendung, auch als dieser erst die Pillen nahm und sich bald danach auf seinem Bett liegend nicht mehr bewegte. Begründet hatte er die Tat mit Liebeskummer und selbst konstatierten charakterlichen Defiziten.

Schon an diesem Punkt hätten die Moderatoren eingreifen müssen - mit einer Unterbrechung der Sendung und einer Alarmierung der Polizei. Vorgetäuscht oder nicht, es kann keine Entschuldigung dafür geben, die Verbreitung solcher Inhalte einfach zu ignorieren. Das ist ein krasses Versagen des Betreibers: Er definiert die Hausordnung, er kann und sollte einschreiten, wenn die Kommunikationswut die Grenzen von gutem Geschmack, Gesundheit oder Recht verletzt. Das wäre nicht Zensur, sondern normal und verantwortlich.

Geschehen ist das nun nur im Nachhinein. Michael Seibel, Chef von justin.tv, hat mittlerweile auf die Vorwürfe reagiert. In einem offenen Brief des CEO heißt es: "Wir bedauern, dass dies passiert ist und respektieren die Privatsphäre des Mannes und seiner Familie. Wir haben Regeln, die die Verbreitung bedenklicher Inhalte verbieten und unsere Community überwacht das Angebot in dieser Hinsicht. Auch diese Inhalte wurden von der Community bemängelt, überprüft und gemäß unseren Geschäftsbedingungen entfernt." Bis dahin hatten sie sich allerdings längst über das Web verbreitet.

Das Beispiel zeigt schlicht, dass solche offenen Plattformen ohne eine funktionierende, professionelle Moderation nicht auskommen. Eigentlich ist das eine Binsenweisheit, wie jeder Betreiber eines ganz profanen Forums weiß.

Daraus eine Verteufelung des Mediums an sich abzuleiten, wäre dagegen dumm: Man verteufelt ja auch keine Dächer. Dach wie Internet-Plattform bieten im übrigen zumindest noch die Chance, einen Suizidalen im Einzelfall von seiner Tat abzuhalten - anders, als wenn er im stillen Kämmerlein nur einen Brief verfasste. Das Problem daran ist nur, dass solche positiven Wirkungen niemals berichtet würden: Nicht stattfindende Ereignisse sind keine Nachrichten. Und "Lebensmüder im Web-Chat entscheidet sich nach Zureden anders" ist keine Schlagzeile.

Quelle: Spiegel


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.11.2008 - 15:25
gut! da hast du recht und ich habe noch mal überlegt!
wenn ich ein diebstahl sehe, genau da neben stehe und nichts sage ist es doch beihilfe zum diebstahl! so war es bei einem kumpel!
also kann es doch beihilfe zum mord sein!
sie hat sie nicht getötet, sonder dazu gebracht es selber zu machen!

noch der erste text!

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 15:28
Beihilfe zum Selbstmord. Die Betonung liegt auf "selbst". Wenn du dich selbst umbringen willst und es scheitert kannst du auch nicht wegen versuchtem Mord angezeigt werden. Lass dir das mal durch den Kopf gehen. Wie gesagt wäre es in diesem Falle höchstens passive Sterbehilfe.

 
Antwort von GAST | 21.11.2008 - 17:27
Aber kann ein Schizophräner bei missglücktem Selbstmordversuch wegen versuchten Mord angeklagt werden? ^^ ne scherz beiseite

Moralisch gesehen ist sie schuldig, aber da sie nicht selbst hand angelegt hat oder direkt dazu aufgefordert hat ist der Tatbestand des Mordes einfach nicht vorhanden.
wie von Dark_phoenix gesagt...es ist höchstenens passive Sterbehilfe.... aber wir wissen ja alle, es it in den USA und da kann das urteil beim Geschworenengericht (sind ja meistens laien die ausm Bauch heraus entscheiden) ganz anders kommen.

Aber die beiden Fälle (und andere) zeigen doch so schön: Homo homini Lupo............der Mensch ist einfach nen gemeines Wesen

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