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Unterschied zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht

Frage: Unterschied zwischen Mehrheits- und Verhältniswahlrecht
(3 Antworten)

 
Hallo,
Ich brauch da mal eure Hilfe:
Die Glatze will morgen wissen, was ein Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ist.
Ich weiß nur, dass es in Großbritannien ein Mehrheitswahlrecht, in Deutschland ein Verhältniswahlrecht gibt. Könnt ihr mir mal so die wesentlichen Unterschiede zwischen denen ma erläutern?

Gruß,
Raschi
GAST stellte diese Frage am 11.09.2008 - 17:20

 
Antwort von GAST | 11.09.2008 - 17:26
Mehrheitswahlrecht

Verhütung der Parteienzersplitterung. Kleine Parteien haben geringe Chancen,
Parlamentsmandate zu erlangen.

Förderung der Parteienkonzentration in Richtung auf die Herausbildung eines Zweiparteiensystems

Förderung stabiler Regierungen in Form parteilicher Mehrheitsregierungen.

Förderung politischer Mäßigung, da die größeren politischen Parteien um die gemäßigt Wählerschaft in der Mitte kämpfen und bei einem Wahlsieg auch die politische Verantwortung übrnehmen müssen. Die Parteien müssen also ihr Programm an der gemäßigten Wählerschaft und an dem Machbaren ausrichten.

Förderung des Machtwechsels, da geringe Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen große Veränderungen nach Mandaten auslösen können.

Herbeiführung der Entscheidung über die Regierungsführung direkt durch den Wähler und nicht durch die Parteien in Koalitionsverhandlungen

Verhältniswahlrecht

Gerechtigkeit. Repräsentation möglichst aller Meinung und Interessen im Parlament im Verhältnis ihrer Stärke unter der Wählerschaft.

Verhinderung eines Kartells etablierter Parteien. Berücksichtigung gesellschaftlicher Wandlungen und neuer politischer Strömungen bei der Umsetzung von Stimmen in Mandate

Verhinderung allzu künstlicher politischer Mehrheiten, denen keine tatsächliche Mehrheit in der Wählerschaft entspricht und die nur aus institutionellen Eingriffen in den politischen Willensbildungsprozeß resultieren.

Förderung vereinbarter Mehrheiten durch Aushandeln und Kompromisse, an denen verschiedene gesellschaftliche Kräfte beteiligt sind.

Verhinderung extremer politischer Umschwünge, die weniger das Ergebnis grundlegender Veränderungen der politischen Einstellungen der Wählerschaft sind als vielmehr Folge des Verzerrungseffekts des Wahlsystems.

 
Antwort von GAST | 11.09.2008 - 17:28
Bei der Mehrheitswahlrecht bekommt der, der die meisten Stimmen in einen Wahlkreis hat, ein Mandat.
Bei der Verhältniswahl bekommt die Partei soviel Sitze im Parlament wie sie Stimmen bekommen hat (in%). z.b. Partei hat 50% der Stimmen bekommt also 50% der Sitze

In Deutschland haben wir personalisierte Verhältniswahl, also eine Mischung aus beiden.


Autor
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33
Antwort von auslese | 11.09.2008 - 20:42
quellenangabe machen..

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