Geschäftsfähigkeit bzg. des Bürgerlichen Gesetzbuches
Frage: Geschäftsfähigkeit bzg. des Bürgerlichen Gesetzbuches(4 Antworten)
Hallo ich habe hier eine Frage an euch. Erstmal schreibe ich den Fall auf: Elmar Weber(12) kauft sich für 19,95€ von seinem Taschengeld eine CD-ROM mit einem Computerspiel. Muss der Händler die noch verpackte und unbenutzte CD-ROM gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen? Also ich bin der Meinung er muss es nicht,da Elmar Weber alt genung ist nach dem BGB, sich eine CD zu kaufen. Jedoch kommt es auch drauf an, was für ein Laden das ist.Wenn auf dem Kassenbon das Kleingedruckte steht"Rückgabe nur in Verpackung", dann muss der Händler die Ware zurücknehmen und das Geld wieder ausgeben. Oder was meint ihr? |
GAST stellte diese Frage am 17.08.2008 - 19:35 |
Antwort von GAST | 17.08.2008 - 19:39 |
Ein Händler ist, |
Antwort von GAST | 17.08.2008 - 19:42 |
"Nie" stimmt auch nicht ganz. Hätte jetzt Elmar ein Mofa gekauft, hätte der Verkäufer es umtauschen müssen. Zitat: Zur Aufgabe: Nein.Gibt ja diesen Taschengeldparagraph |
Antwort von GAST | 17.08.2008 - 19:43 |
Man hat ein Recht drauf, wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist. Dann muss der Händler die Ware zurücknehmen, da das Kind noch beschränkt Geschäftsfähig ist und nicht alleine darüber nachdenken kann. |
Antwort von GAST | 17.08.2008 - 19:44 |
Jarobi, kannst du nicht lesen? Deswegen schrieb ich "sofern der Geschäftsabschluss rechtens war". Der Kauf eines Mofas wäre vom gesetz her ausgeschlossen, das ist was anderes, und wurde von mir extra ausgeschlossen. |
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