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menschenwürde

Frage: menschenwürde
(4 Antworten)

 
Hallo zusammen

ich brauche für mein Referat mal dringend hilfe.
Ich schreibe ein Referat über die Kritik der Manschenwürde bzw Art.1 Abs.1 GG.

Das problem ist ich soll eine übersicht machen, da dachte ich mir ich mache das mit verschiedenen Länder nur das Problem ist ich weis nichts über die anderen Länder und finde hier auch nichtst.
GAST stellte diese Frage am 13.06.2008 - 12:29

 
Antwort von GAST | 13.06.2008 - 12:31
Soweit ich weiß ist der erste Artikel im Grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar d.h. dass kein anderer Mensch das Recht besitzt,
einen Menschen beispielsweise auszubeuten, zu erniedriegen, zu foltern, zu entführen, zu töten.
In anderen Ländern, vorallem der im Nahen Osten, ist es anders.

 
Antwort von GAST | 13.06.2008 - 12:36
Edit:
Du könntest ja auch auf den Menschenhandel/Kinderhandel in Südamerika
eingehen.(weiß sonst nicht wo es das sonst noch gibt, aber kannst ja mal googlen)

 
Antwort von GAST | 14.06.2008 - 11:08
Hey danke für deine info.... Aber eigentlich kann man ja nicht genau sagen was unter diesen Artikel zu verstehen ist. Da das gesetz es nicht genau erläuert. Ich habe meinen Chef schon gefragt was er dazu sagt. (Ich arbeite bzw. lerne ja bei einem Anwalt) aber er kann es mir auch nicht genau sagen da er auch der Meinung ist das es nicht genau vom Bundesverfassungsgericht erläuter wird.

Aber ich hab mir überlegt ich stelle es da an beispielen zb. Österreich die Kampusch sache und den Irak mit der sache mit der Folterei der Amis....

 
Antwort von GAST | 14.06.2008 - 11:13
das gesetz an sich ist schn genau definiert, nur ist der begriff "würde" amorph. deswegen gibt es verschiedene arten das gesetz auszulegen.

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