Referat: Europäisches Währungssystem (1979 - 1998) & European Currency Unit
Europäisches Währungssystem (EWS) von 1979 – 1998
Charakter:
- Abkommen zwischen den EG-Mitgliedsstaaten
- Wechselkursmechanismus:
Er sichert die Wechselkurse der EG-Mitgliedstaaten innerhalb festgelegter Schwankungsgrenzen (+/- 15 % früher: +/- 2,25%)
- Interventionsmechanismus:
Überschreitet der Wechselkurs zweier Länder diese Schwankungsgrenzen, sind die Nationalbanken der betroffenen Staaten verpflichtet, zu intervenieren
- Kreditmechanismus:
Er gewährt kurzfristigen Währungsbeistand
- IWF- Elemente auf europäischen Raum
Mitglieder: ab 1979: D, F, B, NL, L, DK, IRL
von 1979 bis 1993 und ab 1996: I
von 1990 bis 1993: GB
ab 1989: E
ab 1992: P
ab 1995: A
ab 1996: FIN
ab 1998: GR
Ziele:
- Schaffung einer Europäischen Währungsunion ( Europ. Integration)
- stabile Währungsverhältnisse (Ausgleich von Kursschwankungen; Vermeidung von Kursrisiken; Erleichterung des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs)
- Unabhängigkeit gegenüber US-$
zugelassen:
Schwankung der jeweiligen ECU-Wechselkurse gegenüber de jeweils festgelegten ECU-Leitkurs um max. +/-15%
Ausnahmen: D, NL ( max. +/- 2,25%)
früher: max. +/- 2,25%
Ausnahme: I,GB,E,P ( max. +/-6%)
Festlegungspflicht für jeden Mitgliedsstaat:
- ECU- Leitkurse
- gegenseitige Leitkurse
Interventionspflicht und Realignment
Bei Erreichen des oberen oder unteren Interventionspunkt:
Währungsstützung durch gegenseitige Interventionspflicht (Währungskäufe /-verkäufe) notfalls durch Kreditaufnahme ( für max. 45 Tage) und späterem Zwang zum Rückkauf der eigenen Währung
bei langfristigen Verlagerungen (Währungsstützen erfolglos):
( Realignment ( Korrektur, Paritätsänderung, Neuordnung des EWS, Neuanpassung der Leitkurse)
(alle Mitgliedsstaaten müssen zustimmen
Basis für erfolgreiches Realignment:
- freie Produktionskapazitäten im abwertenden Staat
- Kostenanstieg < Währungsabwertung
- Inlandsnachfrage im aufwertenden Staat geht nicht zurück
European Currency Unit ( Europ. Währungseinheit, ECU)
Charakter: - Korbwährung
- Kernstück und Basis des EWS
- künstliche Verrechnungseinheit
- künftige einheitliche und eigenständige Gemeinschaftswährung
- Kurs relativ stabil (Wechselkursschwankungen der EG-Währung werden ausgeglichen)
Aufgaben: - Bezugsgröße (Leitkurse, Wechselkurse, Agrarpreise, EG-Haushalt)
- Rechengröße (Guthaben, Schulden, Zahlungsverkehr)
- Währungsreserve der EG-Notenbanken
- Indikator für Wechselkursschwankungen (Abweichindikator); Frühwarnsystem (75% der Bandbreite)
Berechnungsbasis für Anteil am ECU ( wirtschaftliches Gewicht):
- BIP ( nationaler Durchschnittswert eines Zeitraums)
- Anteil am innergemeinschaftlichen Handel
Neuberechnung (Neugewichtung):
- in fünfjährigen Intervallen wird die Zusammensetzung des Korbes überprüft
- bei mindestens 20%-iger Wechselkursverschiebung
Charakter:
- Abkommen zwischen den EG-Mitgliedsstaaten
- Wechselkursmechanismus:
Er sichert die Wechselkurse der EG-Mitgliedstaaten innerhalb festgelegter Schwankungsgrenzen (+/- 15 % früher: +/- 2,25%)
- Interventionsmechanismus:
Überschreitet der Wechselkurs zweier Länder diese Schwankungsgrenzen, sind die Nationalbanken der betroffenen Staaten verpflichtet, zu intervenieren
- Kreditmechanismus:
Er gewährt kurzfristigen Währungsbeistand
- IWF- Elemente auf europäischen Raum
von 1979 bis 1993 und ab 1996: I
von 1990 bis 1993: GB
ab 1989: E
ab 1992: P
ab 1995: A
ab 1996: FIN
ab 1998: GR
Ziele:
- Schaffung einer Europäischen Währungsunion ( Europ. Integration)
- stabile Währungsverhältnisse (Ausgleich von Kursschwankungen; Vermeidung von Kursrisiken; Erleichterung des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs)
- Unabhängigkeit gegenüber US-$
zugelassen:
Schwankung der jeweiligen ECU-Wechselkurse gegenüber de jeweils festgelegten ECU-Leitkurs um max. +/-15%
Ausnahmen: D, NL ( max. +/- 2,25%)
früher: max. +/- 2,25%
Ausnahme: I,GB,E,P ( max. +/-6%)
Festlegungspflicht für jeden Mitgliedsstaat:
- gegenseitige Leitkurse
Interventionspflicht und Realignment
Bei Erreichen des oberen oder unteren Interventionspunkt:
Währungsstützung durch gegenseitige Interventionspflicht (Währungskäufe /-verkäufe) notfalls durch Kreditaufnahme ( für max. 45 Tage) und späterem Zwang zum Rückkauf der eigenen Währung
bei langfristigen Verlagerungen (Währungsstützen erfolglos):
( Realignment ( Korrektur, Paritätsänderung, Neuordnung des EWS, Neuanpassung der Leitkurse)
(alle Mitgliedsstaaten müssen zustimmen
Basis für erfolgreiches Realignment:
- freie Produktionskapazitäten im abwertenden Staat
- Kostenanstieg < Währungsabwertung
- Inlandsnachfrage im aufwertenden Staat geht nicht zurück
European Currency Unit ( Europ. Währungseinheit, ECU)
Charakter: - Korbwährung
- Kernstück und Basis des EWS
- künstliche Verrechnungseinheit
- künftige einheitliche und eigenständige Gemeinschaftswährung
- Kurs relativ stabil (Wechselkursschwankungen der EG-Währung werden ausgeglichen)
Aufgaben: - Bezugsgröße (Leitkurse, Wechselkurse, Agrarpreise, EG-Haushalt)
- Rechengröße (Guthaben, Schulden, Zahlungsverkehr)
- Währungsreserve der EG-Notenbanken
- Indikator für Wechselkursschwankungen (Abweichindikator); Frühwarnsystem (75% der Bandbreite)
Berechnungsbasis für Anteil am ECU ( wirtschaftliches Gewicht):
- BIP ( nationaler Durchschnittswert eines Zeitraums)
- Anteil am innergemeinschaftlichen Handel
Neuberechnung (Neugewichtung):
- in fünfjährigen Intervallen wird die Zusammensetzung des Korbes überprüft
- bei mindestens 20%-iger Wechselkursverschiebung
Inhalt
Aufgabe: Europäisches Währungssystem von 1979 - 1998 &European Currency Unit
Beschreibung des EWS von 1979 - 1998:
-Charakter
-Ziele
-Mitglieder
-Erklärung des Realignment
-Beschreibung der Europäischen währungseinheit = ECU (335 Wörter)
Beschreibung des EWS von 1979 - 1998:
-Charakter
-Ziele
-Mitglieder
-Erklärung des Realignment
-Beschreibung der Europäischen währungseinheit = ECU (335 Wörter)
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Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
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