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eigentumsvorbehalt

Frage: eigentumsvorbehalt
(2 Antworten)

 
hey kann mir jemand den einfachen,erweiterten und verlängerten eigentumsvorbehalt erklären? bzw nach- und vorteile nennen?
wäre echt nett =)=) danke.
GAST stellte diese Frage am 03.04.2008 - 19:43

 
Antwort von GAST | 03.04.2008 - 19:49
och bittee ich verstehe das voll nich :/

 
Antwort von GAST | 03.04.2008 - 19:54
einfacher Eigentumsvorbehalt:
Verkäufer bleibt Eigentümer bis der Käufer seine Schuld beglichen hat

erweiterte Eigentumsvorbehalt:
Verkäufer bleibt Eigentümer bis der Käufer die KOMPLETTE Schuld beglichen hat.

Bsp.
Käufer kauft 2 Autos. Zahlt er ein Auto ist er noch keine Eigentümer, erst wenn er beide bezahlt hat

verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Verkäufer verkauft einen Käufer irgendwas. Der Käufer kann es weiterverkaufen und der Verkäufer sichert sich durch den verlängerter Eigentumsvorbehalt ab

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