eigentumsvorbehalt
Frage: eigentumsvorbehalt(2 Antworten)
hey kann mir jemand den einfachen,erweiterten und verlängerten eigentumsvorbehalt erklären? bzw nach- und vorteile nennen? wäre echt nett =)=) danke. |
GAST stellte diese Frage am 03.04.2008 - 19:43 |
Antwort von GAST | 03.04.2008 - 19:49 |
och bittee ich verstehe das voll nich :/ |
Antwort von GAST | 03.04.2008 - 19:54 |
einfacher Eigentumsvorbehalt: Verkäufer bleibt Eigentümer bis der Käufer seine Schuld beglichen hat erweiterte Eigentumsvorbehalt: Verkäufer bleibt Eigentümer bis der Käufer die KOMPLETTE Schuld beglichen hat. Bsp. verlängerter Eigentumsvorbehalt: Verkäufer verkauft einen Käufer irgendwas. Der Käufer kann es weiterverkaufen und der Verkäufer sichert sich durch den verlängerter Eigentumsvorbehalt ab |