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Unfall: Wer ist schuldig etc?

Frage: Unfall: Wer ist schuldig etc?
(32 Antworten)

 
Hallo.
Ich weiß das die Frage eigentlich nicht für das e-hausaufgaben Forum gedacht ist aber habe im Moment keine andere Idee, wo ich diese Frage noch stellen kann.
Vielleicht kann mir irgendwer bei diesen Fragen helfen, oder vielleicht ist irgendwer eurer Eltern Anwalt und könnte mir damit vielleicht helfen.
Hatte vor ein paar Tagen einen Unfall.

Ich bin gefahren (mit einer Beifahrerin) und fahre und sehe aus einer Einfahrt ( Entfernung ca. 15m) einen schwarzen Passat kommen. Ich bremse ein wenig ab, und seh das der Passat hält und fahre weiter. Als ich mich ca. 4m. vor der Einfahrt befinde, schießt der Passat aufeinmal rückwärts aus der Einfahrt und ich fahre mit ca. 30 (konnte kaum noch bremsen) in das Auto.
Der Fahrer des schwarzen Passats steigt aus dem Auto und sagt als ertes: "Ich habe dich nicht gesehen."
Polizei wurde gerufen etc. Polizei befragte allerdings nur ihn, da er zugegeben hat schuldig zu sein, da er mich wie bereits erwähnt nicht gesehen hat. Auf der Unfallmitteilung ist er als Unfallverursacher aufgezählt und wurde mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro verwarnt. Die Polizei hat keine weiteren Maßnahmen am Unfallort unternommen.
Am näcshten Tag meldet sich die Versicherung von dem Verursacher (devk) und sagt das der eigtl. "verursacher" gesagt hat, ich war zu schnell und er habe dafür Zeugen. ( bin aber max. 55 gefahren in einer 50-er zone). Jetzt kommen von beiden Versicherungen aus Sachverständige und so weiter.

Hat der "eigtl. Unfallverursacher" eine Chance zu gewinnen? Da ich auf jeden Fall Vorfahrt hab auf der Haupstraße und er so herausgefahren ist, dass er hätte nochmal vorfahren müssen um zu überhaupt in fahrtrichtung zu stehen. Von daher ist doch deutlich das er mich nicht gesehen hat, da er sonst sicherlich nicht so herausgefahren wäre!?

Was meint ihr dazu? Wäre euch dankbar, wenn ihr ernst antworten würdet und evtl. habt ihr ja einen Vater als Anwalt^^

Vielen Dank :)
GAST stellte diese Frage am 18.03.2008 - 19:03


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Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 18.03.2008 - 19:59
Eine genaue Lösung kann ich dir nicht nennen.
Aber schau doch mal bei jurathek.de und stell dein Problem dort rein, ist auch kostenlos. Mir haben sie bei einem rechtlichen Problem auch geholfen.

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:03
Du hattest vorfahrt und warst anscheinend auch nicht zu schnell und der hat noch bei der polizei angegeben , dass er schuldig sein. Eindeutiger geht es ja wohl nicht mehr

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:04
www.juraforum.de

Achte dann aber darauf, dass du in einer hypothetischen Schreibweise schreibst...
Bsp: Nehmen wir mal an, JEMAND...

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:15
ach, ist doch immer wieder derselbe schei*. erstens mal, ist die wahrscheinlichkeit, dass das: "das der eigtl. "verursacher" gesagt hat, ich war zu schnell und er habe dafür Zeugen." eine lüge ist 99%, auch wenn du tatsächlich zu schnell gefahren bist und zweitens: was denkst du, was die versicherung will? wahrscheinlich keinen einzigen cent an dich abdrücken, nicht?

nach lage der dinge sieht es aber schlecht für sie aus..

wart noch einbisschen ab, das klärt sich schon-kann aber ein wenig dauern.

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:17
also persönlich als Laie sehe ich das:

Da der Verursacher seine Schuld zugegeben hat, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Wie du schon selbst gesagt hast, hast du dich auf einer Vorfahrtstraße befunden. Das du 5 km zu schnell warst, sollte nicht das Problem sein, da die Polizei eine Toleranz von 3km/h abzieht.

Das einzige "Problem" wäre vlt §1 StVO
Zitat:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

aber das ist eher unwichtig...Du solltest also nix zu befürchten haben. Außerdem kann die Geschwindigkeit im nachhinein eh nicht exakt nachgewiesen werden.

hoffe ich konnte dir ein wenig helfen...

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:19
v_love hat recht...keine Versicherung zahlt freiwillig einen höheren Betrag aus xD


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Antwort von Peter | 18.03.2008 - 20:20
a) du bist mit 30 in ein "stehendes" auto reingefahren und es ist nix großes passiert?^^

b) ich glaube nicht, dass man dir nen strick draus drehen kann, wenn du 55 km/h drauf hattest-->das ist extrem schwer zu beweisen, dass du 5 km/h zu schnell warst^^ und selbst wenn glaube ich nicht, dass das relevant wäre...
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Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:21
nachgewiesen vielleicht nicht, allerdings wird es "problematisch", wenn mehrere personen unabhängig voneinander behaupten, er sei zu schnell gefahren.

aber wie gesagt, die wahrscheinlichkeit dafür ist eher gering

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:22
ich finde es aber irgendwie komisch, dass du einmal von 30km/h sprichst und einmal von "max. 55" km/h

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:23
55 ist er gefahren und dann hat er abgebremst und ist mit 30 reingerasst.

Das ist allgemein irgendwie so, dass die Leute bei Unfällen anfangen zu lügen oder versuchen sich rauszureden.


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Antwort von Peter | 18.03.2008 - 20:25
ganz ehrlich: ich würde auch nach ner möglichkeit suchen^^
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Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:25
aso...a kla...hätte richtig lesen müssen ^^

aber wie gesagt...ausgangspunkt für den Schaden sind ja die 30 km/h ^^

Mein fehler ^^

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:26
das ist allerdings wirklich mehrwürdig..normalerweise merkt man 25km/h unterschied bei solchen niedrigen geschwindigkeiten.

widersprüchlichkeit ist bei juristen (fast) immer ein indiz für eine lüge. übrigens kann man oft am schaden ganz gut abschätzen, wie schnell ihr da gefahren seid


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Antwort von Peter | 18.03.2008 - 20:28
aber dohc nciht, ob sie 50 oder 55 km/h gefahren sind^^

immerhin hätte der passat sich ja auch noch bewegen können...=)
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Antwort von GAST | 18.03.2008 - 20:34
es ist sowieso sche**egal, ob 55 oder 50 gefahren ist. 5 km/h über normal machen es nicht aus.

und eine sache hab ich noch vergessen. die bremsspuren könnten sich die "sachverständigen" auch unter die lupe nehmen.
es ist manchmal schon sehr erstaunlich, was heutzutage aus solchen spuren, geschlossen werden kann.

was ich ja besonders interessant finde, ist die frage, welche absicht der unfallverursacher hat, um bei seiner versicherung zu sagen: "er ist zu schnell gefahren"

die sache hat sich ja eigentlich in dem zeitpunkt schon erledigt

 
Antwort von GAST | 18.03.2008 - 21:04
Es gibt einfach keinen Beweis dafür, wie schnell er gefahren ist, alles woraus man die tatsächliche Geschwindigkeit schließen könnte, wäre die Bremsspur. Ich kann mich auch hinstellen und sagen, der und der ist in der Stadt mit 80 unterwegs gewesen. Ohne Beweis ist sowas einfach hinfällig und ich bezweifle irgendwie, dass 1. jemand nen eingebauten Geschwindigkeitsmesser im Auge hat und 2. irgendjemand auch ein Beweisfoto mit deiner Geschwindigkeit hat.

 
Antwort von GAST | 19.03.2008 - 13:28
mhh dankeschön für eure hilfreichen Antworten.

Das problem war, das die Polizei, wie oben schon genannt, keine weiteren Aufnahmen vom Unfallort gemacht hat. Bremsspuren sind nicht mehr zu sehen, war gestern abend nocheinmal da (Straße war auch ziemlich nass) und die Polizei hat keine Fotos und nichts gemacht.
Von daher wird die Bremsspur auch nicht weiterhelfen können.
Heute habe ich das Gutachten bekommen, indem steht, dass die Instandsetzung meines Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs übersteigt (und ein weiteres Gutachten folgt).
Njaa ich könnte bei sowas nur verrückt werden, da ich die ganze Zeit warten muss was nun passiert. Und das zieht sich bestimmt noch in die Länge.

Trotzdem vielen vielen Dank :)

 
Antwort von GAST | 19.03.2008 - 13:36
"Und das zieht sich bestimmt noch in die Länge. "

bei mir ging mal sowas über 2 Jahre


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Antwort von BlessTheFall (ehem. Mitglied) | 19.03.2008 - 13:38
blödsinn sowas zieht sich in den seltensten fällen in die länge, weil die versicherer sowas schnell vom tisch haben wollen, die ham schließlich auch noch anderes zu tun...

 
Antwort von GAST | 19.03.2008 - 13:41
Also mein Bruder hatte den gleichen Unfall und der war im september und er hat nächste Woche erst die Gerichtsverhandlung.

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