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Schlechtleistungen

Frage: Schlechtleistungen
(3 Antworten)

 
Suche eine brauchbare Definition zum Thema Schlechtleistungen.

Allerdings find ich im Internet nicht wirklich viel was mich weiter bringt.


Wie lieb wenn da jemand was drüber hätte oder weiß.^^
GAST stellte diese Frage am 13.02.2008 - 17:31

 
Antwort von GAST | 13.02.2008 - 17:35
Also
ich finde bei wiki ist das ganz gut erklärt.

 
Antwort von GAST | 13.02.2008 - 17:36
Ja aber bei wiki stehen ja so gut wie nur die Ausnahmen etc.. ich soll nur ne Definition machen.. Ausnahmen etc machen andere

 
Antwort von GAST | 13.02.2008 - 17:52
Übergibt und übereignet der Verkäufer dem Käufer die im Kaufvertrag vereinbarte Sache(Leistung) mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behaftet, so liegt eine mangelhafte Leistung (Schlecht- Leistung) vor. Die Leistung einer mangelhaften Sache stellt eine Pflichtverletzung im Sinne §280BGB dar.

---> Das habe ich aus meinem Schulbuch mal so übernommen.

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