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Silvester: Knallen ohne Grenze ?

Frage: Silvester: Knallen ohne Grenze ?
(4 Antworten)


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Hi ho,...wolte mal nachfragen wie lang man eigtl.
in der Silvesternacht (1.Januar) knallen darf....also um 0.00 Uhr fängt man ja an....aber bis wann ? Open End ?
Denn wir wurden anngeschissen weil wir um 2 Uhr immernoch Raketen und Böller verwendet haben...Danke
Frage von Nightwalk (ehem. Mitglied) | am 04.01.2008 - 23:49

 
Antwort von GAST | 04.01.2008 - 23:54
Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II

(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs.
1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.

(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.

(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)


klugscheißeralarm..ich weiß*lach* aber alles ein produkt des zufalls;-)


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Antwort von Nightwalk (ehem. Mitglied) | 04.01.2008 - 23:59
nagut....mit so einer KLUGSCHEIßERANTWORT hätte ich natürlich NICHT gerechnet....aber trotzdem DANKE !


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Antwort von Tom3k (ehem. Mitglied) | 05.01.2008 - 00:00
wusst ich gar nicht = )

in Poln, darf man nur bis 3 Uhr Nachts böllern. wird auch dolle dort bestraft, wer danach noch böllert

 
Antwort von GAST | 05.01.2008 - 00:02
naja..im verhältnis zur gewalt von polnischen bomben:-D da sind de anzünder schon eher tod als bei deutschen*gg*

bitte! ja ne, erschlägt ein glei mit wissen*gg*

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