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Ebay

Frage: Ebay
(14 Antworten)

 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten, wobei ein Anspruch auf Wertersatz wegen Verschlechterung der Sache auf Grund einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache nicht besteht und auch nicht geltend gemacht wird. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen
Ende der Widerrufsbelehrung


kann mir bitte jemand das hier übersetzen danke
GAST stellte diese Frage am 16.08.2007 - 23:07

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:23
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben." = Wenn du deine Ware, z.B. deinen gekauften Teddy zurückgeben willst, dann musst du dem Verkäufer den Teddy schicken und er dir das Geld.


"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten, wobei ein Anspruch auf Wertersatz wegen Verschlechterung der Sache auf Grund einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache nicht besteht und auch nicht geltend gemacht wird." =Wenn du vorher mit deinem Teddy schon geschlafen hast im Bettchen und du hast ihn vollgesabbert... oder ihm gar ein Ohr abgebissen, dann darf der Käufer dir z.B. weniger Geld zurückschicken, weil der Teddy ja auch abgenutzt ist ;-)

"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der bestellten entspricht..." =naja, du übernimmst die Versandkosten zurück zum Verkäufer, wenn dein Teddy der Beschreibung entspricht, aber dir z.B. sein dicker Po nicht gefällt und du ihn deswegen lieber zurückgeben möchtest...
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt" = Z.B. beim Teddy musst dus bezahlen, weil du dir ja keinen Edel-Teddy kaufen wirst über 40€...

"...oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben" = Wenn du den Teddy auf Rechnung z.B. gekauft hast und der Teddy kommt mit Rechnung... er gefällt dir nicht und du schickst ihn zurück ohne die Rechnung bezahlt zu haben, dann musst du die Versandkosten auch bezahlen.

"Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt." Naja, wenn dein Teddy sooooo riesig ist, dass er sämtliche Vorgaben der Paketgrößen der Deutschen Post überschreitet, dann isses billiger für die Firma ihn abzuholen ;-)

"Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen" =Die ganze Geschichte muss halt innerhalb der 30Tage abgeschlossen sein.

Hoffe, mein Beispiel und meine Erklärungen waren gut zu verstehen...

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:26
Ich kann es ja mal probieren...
Das heißt, wenn ein Widerruf stattfindet, müssen beide Vertragspartner ihre Waren bzw das Geld zurück geben.
Wenn die Ware in einem verschlechterten zustand zurück kommt, muss der Restbetrag beglichen werden...
Sie müssen Porto selbst zahlen, wenn die Ware die gelieferte ware ist und wenn der Preis halt nicht 40€ übersteigt. Ansonsten für dich kostenlos.
Alle Dinge, die nicht Paketen entsprechen, werde abgeholt.

Reicht das?

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:34
@ MastaoDesasta: ätsch, ich war schneller *gg* Aber deine Kurzfassung triffts genau ;-)

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:36
danke danke mariposa...ich wollt es nicht unnötig in die Länge ziehen...daher die kurzfassung ^^

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:43
soll das nun eine kritik darstellen...? *krallen ausfahr*

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:46
nein nein...ganz ruhig *streichel* xD kannst die krallen wieder einfahren ^^

 
Antwort von GAST | 16.08.2007 - 23:52
na das will ich ja aber auch für dich hoffen ;-)

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:00
Und wenn der Versand zb. 75,00€ kostet muss ich also den Porto selber bezahlen?
Das wäre die letzte Frage

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:00
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=330145465692
hier der Link

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:08
Naja, das was du meinst hat ja nichts mit dem Widerrufungsrecht zutun... bei eBay ist es so, dass du das Angebot UND die Versandkosten bezahlen musst.
Wenn du ihn zurückschicken willst, dann wirds wohl so sein, dass der Verkäufer die Maschine abholt, weil ja bissi schwer zu verschicken ist, gell ;) Ansonsten kostet dich der Versand auch nichts, weil du ja mehr als 40€ für die Maschine bezahlt hast, gell ;-)

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:09
diesmal hab ich nix hinzuzufügen

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:11
Danke hiermit habe ich keine Fragen mehr Der Thread ist geschlossen.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 00:11
*g* dankeschön... jetz fühl ich mich... gut *schulter au kopf leg*

 
Antwort von GAST | 25.03.2009 - 17:26
Ok, das heißt soviel wie: Bei einem Wiederruf von einem der beiden Partner müssen beide ihre sachen zurückgeben, und zwar unbeschädigt, und auch noch das Porto zahlen, sonst kann es zu einer Rückerstattungsgebühr von 40 Euro kommen!

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