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mängelrüge

Frage: mängelrüge
(7 Antworten)

 
hallo!

ich muss bis nächste woche freitag n referat über das thema "mängelrüge" machen.
dazu wollte ich auch "häufig gestellte fragen" in den vortrag mit einbringen.
leider habe ich erst eine frage und zwar "was ist eine mängelrüge?".
was könnte ich noch über das thema sagen, oder besser gesagt, welche fragen würdet ihr mir dazu stellen?

lg
GAST stellte diese Frage am 16.06.2007 - 20:50

 
Antwort von GAST | 16.06.2007 - 20:52

http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/maengelruege/maengelruege.htm


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 16.06.2007 - 20:52
vllt postest du eben noch die antwort auf die erste frage.. bestimmt ergeben sich dadruch noch mehr ;)
(ich zb hab gaaaaar keine ahnung was das sein soll^^)

vllt "wer hats erfunden?"

 
Antwort von GAST | 16.06.2007 - 20:55
was ist eine mängelrüge?

Beim Handelskauf hat der Käufer die Pflicht, nach Ablieferung die gelieferte Ware unverzüglich nach Mängeln zu überprüfen.
Wurden Mängel in der Güte, Beschaffenheit, Menge oder Art festgestellt, so muss der Käufer dem Verkäufer festgestellte Mängel in Form einer Mängelrüge mitteilen (Rügepflicht).


das ist die antwort auf die erste frage


dann hab ich noch ne 2.:
Was muss eine Mängelrüge enthalten?

halt usw... ich wollte nur wissen, was man da noch so für fragen rein bringen könnte^^


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 16.06.2007 - 20:58
wie viel zeit hat der käufer dafür?
in welcher form is die mängelrüge einzureichen? (schriftlich, email, tele)

so ungefähr.. ;)

 
Antwort von GAST | 16.06.2007 - 20:59
ja stimmt, danke =)

noch weitere Fragen?

 
Antwort von GAST | 16.06.2007 - 21:13
Muss der Verkäufer die Waren dann ersetzen?
Oder muss er sie "nur" billiger verkaufen?..
Oder bekommt der Käufer sein Geld zurück?

 
Antwort von GAST | 16.06.2007 - 21:17
hier einige

- Wer übernimmt die Kosten für Rücktranspsort?
- Was passiert wenn Mängel erst später auftauchen?
- Wie lange dauert es bis Ersatzware geliefert werden?
- Kann ein Gutachter einbezogen werden wenn die Mängel nicht anerkannt wurden ?
- Wer übernimmt dann die Kosten?
- Wenn die Mitteliung erteilt wurde, dürfen die Zahlungen zurückgehalten werden?
- Unterbricht die Mängelrüge den Ablauf der Garantiefrist ?

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