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Einzug zum Bund Oo

Frage: Einzug zum Bund Oo
(42 Antworten)

 
Hey Leute,

ich habe letztens meine Musterungspapiere bekommen.
Da sollte ich alles mögliche eintragen, wo ich in die Schule gehe etc.
Im Moment bin ich noch auf`m Gymnasium und werde dann im Sommer 2009 mein Abitur fertig haben. Danach würde ich gerne studieren. Nach meinem Studium bin ich dann etwa 24 Jahre alt.

Wie ist es dann mit dem Einzug in die Bundeswehr? Muss ich, oder kann ich auch verweigern, wenn ich z. B. direkt einen Job finde? Wie sind die Umstände dann so?

Ich freue mich über eure Antworten! :)

Gruß
Roman
GAST stellte diese Frage am 19.04.2007 - 16:28

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:32
Solange wie du zur Schule gehst oder studierst kannst du nicht eingezogen werden bzw kannst dich dagegen wehren.
Aber nachdem Studium bist du dann fällig! Meines Wissens zählt das nicht als direkter Grund aber da bin ich mir nicht genau sicher! Es gibt aber die Möglichkeit einen geteilten Grundwehrdienst zu leisten, vielleicht passt das ganze dann in deine Planung!


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 16:34
Ich glaub, bis zum 3. Semester oder so könn die dich jeder Zeit einziehen, bin mir aber nich ganz sicher... Also nur beim Studium, bei schule nich,klar oder?^^

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:36
also du hast wie whistle sagt in der schul/studienzeit gute chancen nicht iengezogen zu werden also im regelfall wird das nie gemacht ich z.B mache gerade meine Ausbildung und bin somit bis sommer 2009 zurück gestellt worden. Nach deinem Studieum bist du zu alt da musst du meiner meinung nach nicht mehr zum Dienst

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:38
Nein das ist vollkommen falsch...
Die Bundeswehr kann dich sogar noch im 3 Sem. deines Studiums einziehen...
Also, als erstes musst du diesen Papierkram ausfüllen und höchstwahrscheinlich zurückschicken.
Dann kommt von denen (wahrscheinlich wenn du 18 bist) der Musterungsbescheid, d.h., dass die dir nen Termin vorgeben, wann du zu den psychischen und physischen Tests in dein Kreiswehrersatzamt musst.
Dann wirst du in "Qualifikationskasten" von T1(überall verwendbar) bis T5(nicht für den Wehrdienst geeignet).
Wenn du nicht die neun Monate beim Bund verbringen willst, kannst du dich entweder aus bestimmten Gründen wie Frau und Kind oder wegen einer T5 Bestimmung ausmustern lassen, jedoch musst du dann Zivildienst machen oder ein soziales, oder freiwilliges soziales Jahr machen.

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:40
Aber die können mich doch nicht einfach so aus meinem Studium reißen und dann zwingen 9 Monate lang zu dienen! Oo

Und kann ich nicht auch so ein soziales Jahr machen STATT Bund?


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 16:41
das nennt sich wehrPFLICHT ;)

oder machs wie ich. ich lass mich 6 jahre im katschutz verpflichten..

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:43
Und ob die dich aus deinem Studium "rausreißen" können xD...
Informier dich einfach mal ;-).
In sonderfällen können die einen sogar noch im 32 Lebensjahr einziehen xD.
Gehe auf die Bundeswehr seite und erkundige dich dort nach dem Grundwehrdienst...

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:47
aber wenn man t5 ist, muss man nichmal mehr zivi machen...

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:48
Oh doch mein Freund ;-)...

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:48
ausm studium können se dich rausholen und verpflichten
wenn du eine ausbildung anfängst und diese bis zum 24.lebensjahr durchführst .... fällt du komplett raus.
oder du heiratest, wirst pfarrer oder priester fällst auch weg.
und während der schulzeit sowieso!


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 16:52
chironex wenn du t5 hast musst du keinen wehrdienst machen. ist definitiv so...

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 16:54
und auch keinen zivi.... zivildienst ist wehr-ERSATZ dienst... wenn du für nix geeignet bist.... warum solltest du dafür dann einen ersatz leisten?


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 16:55
jo da hat katschi recht. t5 heißt, dass du für den wehrdienst untauglich bist, da der zivi ein ersatz ist, für leute die den wehrdienst nicht mit ihrem gewissen etc. vereinabren können.
wenn du vom bund untauglich erklärt wirst, bist du auch von der pflicht des zivildienstes erlöst.

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 17:08
hmmm... ich habe nochmal nachgelesen...
Man wird vom Bund auf die Tauglichkeit für den Grundwehrdienst getestet.
Aber es ist in den gesetzen von einer Zivildiensttauglichkeit auch die rede aber jedoch nicht, dass man mit einer T5 Bescheinigung keinen Zivi machen muss.
Wenn du MS hast, kann man keinen Grundwehrdienst machen aber in bestimmten zivildienststellen ist man noch einsetzbar insofern würde ich nicht sagen, dass man mit T5 nicht zum Zividienst muss...
Könntet ihr dann mal bitte, falls ich mich irre, die Quelle angeben, wo ihr das herhabt, dass ich mir das mal ansehen kann?

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 17:20
als quelle könnt ich dir meinen kumpel anbieten oO
der is t5 und wird, soweit ich weiß, direkt nach der schule mit nem praktikum für sein folgendes studium beginnen...

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 17:23
jo, hab hier was gefunden...
"Heranziehung zum Dienst"
http://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst#Heranziehung_zum_Dienst


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 17:23
ich habe schon mit dem kreiswehrersatzamt telefoniert und mich diesbezüglich schonmal erkundigt. und ausgemustert bedeutet gleichzeitig auch, dass man vom zivildienst befreit ist.
sure.

 
Antwort von GAST | 19.04.2007 - 17:27
Hey .. ich weiß auch ganz gut darüber bescheid weil halt mein Freund beim bund ist...
Also so lange du zur schule gehst können sie dich nicht einziehen aber wenn du im studium bist können sie das machen auch wenn du eine ausbildung machst können sie dich einziehen, kommt darauf was für eine ausbildung machst. Wenn es z.B. ein Handwerklicher beruf ist kannst du die ausbildung genau so gut beim bund machen.
Naja .. wenn du da nicht hin willst udn die dich aber haben wollen dann bleibt dir nix anderes über als zivildienst zu machen.


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Antwort von glubber202 | 19.04.2007 - 17:29
hmmm ums mal so zu sagen wies ist ...

ich finds ne ziemliche Frechheit sich um nen Dienst drücken zu wollen, insofern man nicht ( richtig ) T5 ist, den jeder machen muss nur um sich persönlich zu "Bereichern" ...

das ist das einzige in deinem Leben, dass du je für die Gesellscahft an Arbeit vollrichten musst, das kannst du dann auch wie jeder andere Mann ruhig machen ... ob nun Zivi oder Bund


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Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 19.04.2007 - 17:30
ja doch. geh in den katastrophenschutz. lass dich bei ner organisation wie drk, juh, mhd, oder asb für 6 jahre verpflichten und arbeite da im jahr 150 stunden ab. die sind schnell rutnergearbeitet.
kriegst da natürlich auch ne qualifizierte ausbildung.
kannst die stunden abarbeiten durch krankentransporte, stunden im rettungsdienst oder auf sanitätsdiensten
vorteil ist: du kannst nebenbei studieren etc. und ist halt auch ne anerkannte möglichkeit, dass du nicht zum wehrdienst musst...

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