Ausdrucksüberprüfung Brief
Frage: Ausdrucksüberprüfung Brief(5 Antworten)
Hy, sollten in Deutsch n Geschäftsbrief schreiben. Einschreiben 16.04.07(kommt dann rechts oben hin im original) Friedrich Walzer Stresemannstraße 28 2000 Hamburg 25 Mahnung Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben fordern wir Sie erneut auf Ihre Rechnung aus dem Jahre 1988 zu begleichen. Sollten Sie dieser letzten Aufforderung bis zum 30.04.2007 nicht nachkommen, sehen wir uns leider dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, dies ist allerdings mit erheblichen Kosten für Sie verbunden. Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein und Sie haben uns beriets dwn fälligen Betrag von 64,68 Euro überwiesen, dann teilen Sie es uns dies umgehend mit. Mit freundlichen Grüßen Bach |
GAST stellte diese Frage am 16.04.2007 - 15:20 |
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:22 |
Wieso Schreibst du nicht an eine Privatperson? |
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:25 |
bisschen kurz net...hattet ihr ne vorgabe wie viel ihr schreiben solltet? mein tipp: den satz verändern - "rechtliche Schritte einzuleiten, dies ist allerdings mit erheblichen Kosten für Sie verbunden." - das klingt irgendwie so rangeklatscht - besser "rechtliche schritte einzuleiten, welche allerdings mit erheblichen kosten für sie verbunden sein würden (oder werden - klingt absoluter)" rechtschreibfehler verbessertst du sicher noch und im letzten satz ist ein "es" zuviel |
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:27 |
...wir Sie erneut auf, Ihre Rechnung aus... ...uns leider gezwungen... (ich würds ohne dazu schreiben) |
Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 16.04.2007 - 15:27 |
Zitat: der klingt n bissel komisch. formulier den mal um. und dann die sache mit: sollte uns ein fehler unterlaufen sein. ich glaub nicht, das man sowas in so ne ermahnugn schreibt. lieber: bei Fragen oder unklarheiten, wenden sie sich bitte an.... eher in die richtung. das andere klingt nicht so sicher... |
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:33 |
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben fordern wir Sie erneut auf Ihre Rechnung aus dem Jahre 1988 zu begleichen. Sollten Sie dieser letzten Aufforderung bis zum 30.04.2007 nicht nachkommen, sehen wir uns leider dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, welche mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein werden. Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein und Sie haben uns den fälligen Betrag von 64,68 Euro bereits überwiesen, bitte ich Sie uns dies umgehend mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Bach _______________________________________________ Ich hab`s ein bisschen umformuliert, so ist`s okay! :) |