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Ausdrucksüberprüfung Brief

Frage: Ausdrucksüberprüfung Brief
(5 Antworten)

 
Hy,
sollten in Deutsch n Geschäftsbrief schreiben.
Dieser Geschäftsbrief sollte eine Mahnung sein. Wollte jetzt mal eure Meinung wissen, kann ich diesen brief so lassen:


Einschreiben
16.04.07(kommt dann rechts oben hin im original)
Friedrich Walzer
Stresemannstraße 28
2000 Hamburg 25


Mahnung


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben fordern wir Sie erneut auf Ihre Rechnung aus dem Jahre 1988 zu begleichen. Sollten Sie dieser letzten Aufforderung bis zum 30.04.2007 nicht nachkommen, sehen wir uns leider dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, dies ist allerdings mit erheblichen Kosten für Sie verbunden.
Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein und Sie haben uns beriets dwn fälligen Betrag von 64,68 Euro überwiesen, dann teilen Sie es uns dies umgehend mit.

Mit freundlichen Grüßen


Bach
GAST stellte diese Frage am 16.04.2007 - 15:20

 
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:22
Wieso
"Sehr geehrte Damen & Herren"?!
Schreibst du nicht an eine Privatperson?

 
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:25
bisschen kurz net...hattet ihr ne vorgabe wie viel ihr schreiben solltet?

mein tipp: den satz verändern - "rechtliche Schritte einzuleiten, dies ist allerdings mit erheblichen Kosten für Sie verbunden." - das klingt irgendwie so rangeklatscht - besser "rechtliche schritte einzuleiten, welche allerdings mit erheblichen kosten für sie verbunden sein würden (oder werden - klingt absoluter)"

rechtschreibfehler verbessertst du sicher noch

und im letzten satz ist ein "es" zuviel

 
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:27
...wir Sie erneut auf, Ihre Rechnung aus...

...uns leider gezwungen... (ich würds ohne dazu schreiben)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Twipsy (ehem. Mitglied) | 16.04.2007 - 15:27
Zitat:
Sollten Sie dieser letzten Aufforderung bis zum 30.04.2007 nicht nachkommen, sehen wir uns leider dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, dies ist allerdings mit erheblichen Kosten für Sie verbunden.

der klingt n bissel komisch. formulier den mal um.

und dann die sache mit: sollte uns ein fehler unterlaufen sein. ich glaub nicht, das man sowas in so ne ermahnugn schreibt. lieber: bei Fragen oder unklarheiten, wenden sie sich bitte an....
eher in die richtung. das andere klingt nicht so sicher...

 
Antwort von GAST | 16.04.2007 - 15:33
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben fordern wir Sie erneut auf Ihre Rechnung aus dem Jahre 1988 zu begleichen. Sollten Sie dieser letzten Aufforderung bis zum 30.04.2007 nicht nachkommen, sehen wir uns leider dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, welche mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein werden.
Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein und Sie haben uns den fälligen Betrag von 64,68 Euro bereits überwiesen, bitte ich Sie uns dies umgehend mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Bach
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Ich hab`s ein bisschen umformuliert, so ist`s okay! :)

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