Menu schließen

h&m Diebstahl was kommt jetzt?

Frage: h&m Diebstahl was kommt jetzt?
(54 Antworten)

 
ich wurde gestern erwischt wie ich für fast 70 euro was bei h&m geklaut habe.
die haben dann auch noch rausgefunden,dass ich schon mal geklaut habe.mir wurde schon von der polizei gesagt,dass ich ne gerichtsverhandlung bekomme...kennt sich vllt jemand damit aus und weiß was eventuell jetzt auf mich zukommt? ich hab irgendwie verdammt angst,dass ich voll viel geld bezahlen muss...
GAST stellte diese Frage am 27.03.2007 - 17:19

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 17:55
Du
bist ja mal ein Assi

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 17:55
Sozialstunden und Hausverbot.. mehr wird wohl nicht kommen.

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 17:56
Nur wenn du zu über 90 Tagessätze oder eine Haftstrafe ab 3 Monaten verurteilt wirst kommt es ins führungszeugniss.............und nicht von so nen kleinen diebstahl

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 17:56
nee tracht prügel :D ;D


Autor
Beiträge 3236
13
Antwort von Grizabella | 27.03.2007 - 17:57
wieso muss man eigentlich klauen? find des furchtbar... wenn man das geld nich hat, dann soll mans halt lassen, echt he...

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 17:58
ab ins heim mit dir. assel!

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:07
natürlich kommt des ins führungszeugnis...genauso wenn du wegen sachbeschädigung angezeigt wirst...und da ne anzeig vorliegt, kommt des ins führungszeugnis. wenn keine anzeige vorliegen würde, müsste man sich keine sorgen machen...aber es ist h&m...demnach und die wären schön doof, wenn sie keine anzeige machen würden

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:08
Endlich einer, der ahnung hat....

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:09
Hm bei mir wurds nicht ins Führungszeugnis eingetragen...Naja bei mir wars aber auch ned so heftig und ich war grade 14 geworden...ach nee du bist auch 14 oder?

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:11
nochmal für dich......ins führungszeugniss kommen nur Verurteilungen die eine Haftstrafe von über 3 Monaten zufolge haben oder Verurteilungen die über 90 Tagessätze zurfolge...............anzeige bedeutet nicht gleich Eintrag ins Führungszeugniss.........es ist lediglich beim Landratsamt und bei der Polizei Vermerkt( aber dass bekommt ja niemand bis auf den Staatsanwalt oder Richter zu gesicht

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:13
was heisst hier ahnunh..........ich weiss 10 mal besser bescheid als ihr..........mir kanns egal ...........wenn ihr meint dass ihr recht habt dann ist ok

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:15
@drunkenboy:
ich noch gestern beim jugendamt..und dort meinten sie das wenn ich die tat nich zugebe und alles schlecht verläuft, dass alles dann 5 jahre im führungszeugnis bleibt. dazu kommt, dass man hausverbot bekommt, ca. 30 sozialstd. machen muss und wenn der richter so will, für ein weochenende im knast sitzen muss...außerdem hatten fast alles meiner freunde das genauso...

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:16
das was Drunken_Boy sagt stimmt schon

 
Antwort von GAST | 27.03.2007 - 18:17
@ streetdancerin..........wenn meinst

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Kummer & Sorgen-Experten?

20 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen
ÄHNLICHE FRAGEN: