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BWL Vollmacht

Frage: BWL Vollmacht
(3 Antworten)

 
Hi, hier gehts darum ob Herr V. Handlungsbevollmächtigt ist oder nicht.


Aufgabe: Ihr Versicherungsvertret Herr V. sucht sie auf, um mit ihnen die gewünschte Reisegepäckversicherung abzuschließen. Er ist bevollmächtigt ihnen den Versicherungsschein sofort auszuhändigen.

1.Ist Herr V. Handlungsbevollmächtigter ? (Falls ja welcher?)

2. Ist Herr V.Auch zu Entgegennahme der Versicherungsprämie befugt ? (Grund)

BIn mal gespannt was für antworten kommen ^^ es gibt eine Einzelvollmacht, eine Artvollmacht und eine Allgemeine Vollmacht
GAST stellte diese Frage am 17.01.2007 - 14:15

 
Antwort von GAST | 17.01.2007 - 15:05

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Antwort von GAST | 17.01.2007 - 22:33
weiss das keiner ?

 
Antwort von GAST | 13.01.2009 - 23:08
1. Ja Herr V. ist Handlungsbevollmächtigter (erkennt man an Vertreter) und er ist Artvollmachtsbemächtigter.
2. Glaub nich weil er dazu eine allgemeine Handlungsvollmacht benötigt.

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