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Geldzahlung

Frage: Geldzahlung
(12 Antworten)


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Nabend!

Ich habe vor einiger Zeit eine Mail bekommen, dass ich bis zum 13.1.2007 eine bestimmte Summe bezahlen muss, da ansonsten ein Inkassobüro und eine Anwaltskanzlei in Erscheinung treten werden .
. . nun war ich heute bei der Bank und hab den Betrag auf das angegebene Konto überwiesen . . . nur leider haben die ir da gesagt, dass es nicht bis zum 13.1. auf dem Konto eingehen wird, weil sie es einfach nicht so schnell bearbeiten können . . . sie meinten aber, dass das so ok sei, weil mit der Frist bis zum 13.1. bloß gemeint sei, dass das Geld bis zu diesem Zeitpunkt von meinem Konto abgebucht, aber noch nicht auf dem anderen Konto eingegangen sein muss bzw. dass es entscheidend sei, wann ich es denn überwiesen habe, also heute, und das somit das Problem eerledigt sei . . .

Stimmt das so wirklich? weil i-wie kommt mir das komisch vor?!
Frage von Phoenix90 | am 10.01.2007 - 17:13


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Antwort von Otzel (ehem. Mitglied) | 10.01.2007 - 17:16
HI,
du hast doch einen Nachweis, dass du das Geld heute überwiesen hast? Es ist auch von deinem Konto abgebucht, ausserdem darf die Bank nicht länger als 3 Tage brauchen, bis das Geld auf dem Empfängerkonto ist! :)


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Antwort von Phoenix90 | 10.01.2007 - 17:18
ja deshalb würde es ja auch erst am montag auf dem andren konto eingehen, aber ich wollte wissen, ob das stimmt, das der dem ich was schulde mir nix kann, wenn ich es zwar fristgerecht abgehoben hab aber nicht fristgerecht aufs andre konto gekommen is?!

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:18
Du überweist einfach so einen Betrag an jemanden?


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Antwort von Phoenix90 | 10.01.2007 - 17:19
nein, ich hab ihm halt noch was geschuldet und deshalb musste ich es halt überweisen, weil als ers von meinem konto abbuchen wollte, nix drauf war


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Antwort von Otzel (ehem. Mitglied) | 10.01.2007 - 17:23
Reg dich net auf, der geht doch nicht am Samstag den 13. direkt in ein Inkassobüro..., das reicht schon die Frist!


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Antwort von Phoenix90 | 10.01.2007 - 17:24
also kann ich davon aausgehen, dasset dann auch ok is, denn ich hab kb dann noch i-welchen ärger zu kriegen nur weil die bank zu dumm war . . . also es handelt sich dabei um ein online-unternehmen nich um ne privatperson

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:25
Bei der eingehenden Überweisung steht doch, wann der Auftrag aufgegeben wurde...meist zählt das Datum, und nicht jenes, wann der Auftrag erfolgt ist

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:27
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38957&page=56
machs nicht - les dir mal den link durch, da wirste um einiges schlauer in sachen sms-internet-abo-bla-bla-betrug..

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:32
es gilt in deutschland immer der poststempel, im bankwesen dann der tag, an dem das geld raus ist. er muss mind. 3 werktage nach fristsetzung warten bis er ein inkasso unternehmen beauftragt.

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:34
Zitat:

Ich habe vor einiger Zeit eine Mail bekommen


Grad erst gesehen, "Mail" -> Er muss mind. 2 mal per Post Mahnen (davon einmal per Einschreiben) bis Inkasso ran darf...


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Antwort von Phoenix90 | 10.01.2007 - 17:36
und wenn ich jetzt zahle, das geld aber erst nachm 13.1. auf seinem konto eingeht, und er dann nochmal mahnt, zahl ich dafür auch wieder die kosten, denn das wär ja eig ungerecht . . . oder muss er mit einer 2. mahnung noch 3 tage nach fristenden warten?

 
Antwort von GAST | 10.01.2007 - 17:58
auf der mahnung steht immer drauf "Sollten Sie den Betrag bereits gezahlt haben, betrachten Sie diese Mahnung bitte als gegenstandslos."

Sprich: Wenn du gezahlt hast, zählt die Mahnung nicht

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