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problem... lebensprognose

Frage: problem... lebensprognose
(15 Antworten)


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moin folgendes probelm (nich meins, von nem kumpel)
hat sich angemeldet am 8.nov
auf www.lebensprognose.com
er ist 15
Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum eingetragen werden.
Bei Ihren
Angaben handelt es sich nicht um den Tag, an dem Sie tatsächlich geboren
wurden. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, haben Sie ganz
bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen.
Dies gilt rechtlich als Betrug.

Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!

Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

Zitat:

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung.Unsere Kundeninformationen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro.

sry i know son thread gabs schonmal aber ich find ihn nich...
thx
Frage von pepsidose (ehem. Mitglied) | am 12.12.2006 - 16:46


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Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 16:47
fast 15

noch 14
edit will...


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Antwort von glubber202 | 12.12.2006 - 16:49
dein Problem ist kein Problem ...

Den Vertrag, den dien Kumpel da abgeschlossen hat, muss er nicht erfüllen, da er halt erst 15 ist.
Er ist noch nicht geschäftsmündig und kann nur "schwebend ungültige" Verträge abschließen ... heißt, nix da mit zahlen.

Ps :
so hammers inner Rechtskunde gelernt, keine 100% Garantie ;-)

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:51
das ist richitg, nur wenn er pech hat, dürfen seine eltern für ihn haften.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 16:51
schau mal auf www.recht.de im forum.. dort habe ich mal fürn nen freund was rausgesucht, der den gleichen mist gemacht hat!
aber bitte die suche benutzen, die regen sich dort gerne mal über doppel-fragen auf ^^

auch auf www.verbraucherrechtliches.de gibt es viele gute infos dazu

ich rate euch auf jeden fall mit den eltern darüber zu sprechen
besser früher als später.. weil da kommen noch mehr emails, und vor allem später dann briefe an die eltern, und dann wissen die es eh! gibt noch mehr ärger..

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:52
und was ist wenn man die falsche addresse angegeben hat =)

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:53
und einen falschen namen hehe

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:54
hatte ich auch scha *g* ^^
einfach brief hinschicken ,sagen dass man ned 18 is un somit nie nen vertrag eingegangen is,..dazu schreiben ,dass man den fall an den anwalt übergeben wird wenn sichs ned klärt,..joa hats zumindest bei mir gebracht ^^

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:54
wenn er 14 ist, kann man ihm gar nix :>

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:57
Nope, er muss absolut NICHTS bezahlen!
Rückschreiben an die Firma von seinen Eltern in dem steht, dass ihr Sohn nicht volljährig und somit geschäftstüchtig ist und dass sie niemals ihre Einwilligunge gegeben haben UND geben!
That`s it! ;)

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:59
@glubber202: ich verweise auf §110 BGB


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Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 17:08
Zitat:
§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

?
und was is mit urkundenfälschung wegen falscher angabe?

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:40
ich wollte nur mit diesem sogenanntem taschnegledparagraph zeigen dass es lücken in dieser nicht vollen geschäftsfähigkeit gibt. dise lücken greifen hier allerdings natürlich nicht, da die jugendlichen nicht über das kosten dieser dienstleistung bescheid wissen

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:45
allerdings muss man auch bedenken dass es eine verletzung der aufsichtspflicht der eltern sein könnte

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:48
Die Eltern haften in dem Fall auf keinen Fall, da er noch nicht geschäftsfähig ist.

 
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:51
Zitat:
allerdings muss man auch bedenken dass es eine verletzung der aufsichtspflicht der eltern sein könnte


Das denke ich eher weniger. Wie sollten die das denn überprüfen? W
enn er sich einfach so alleine ein Fahhrad in der Stadt käuft, ohne das die ELtern dabei sind, ist der Vertrag ja auch nichtig.

Die Eltern können halt nicht alles wissen, was ihr Kind macht.

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