problem... lebensprognose
Frage: problem... lebensprognose(15 Antworten)
moin folgendes probelm (nich meins, von nem kumpel) hat sich angemeldet am 8.nov auf www.lebensprognose.com er ist 15 Zitat: Zitat: sry i know son thread gabs schonmal aber ich find ihn nich... thx |
Frage von pepsidose (ehem. Mitglied) | am 12.12.2006 - 16:46 |
Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 16:47 |
fast 15 edit will... |
Antwort von glubber202 | 12.12.2006 - 16:49 |
dein Problem ist kein Problem ... Den Vertrag, den dien Kumpel da abgeschlossen hat, muss er nicht erfüllen, da er halt erst 15 ist. Er ist noch nicht geschäftsmündig und kann nur "schwebend ungültige" Verträge abschließen ... heißt, nix da mit zahlen. Ps : so hammers inner Rechtskunde gelernt, keine 100% Garantie ;-) |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:51 |
das ist richitg, nur wenn er pech hat, dürfen seine eltern für ihn haften. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 16:51 |
schau mal auf www.recht.de im forum.. dort habe ich mal fürn nen freund was rausgesucht, der den gleichen mist gemacht hat! aber bitte die suche benutzen, die regen sich dort gerne mal über doppel-fragen auf ^^ auch auf www.verbraucherrechtliches.de gibt es viele gute infos dazu ich rate euch auf jeden fall mit den eltern darüber zu sprechen besser früher als später.. weil da kommen noch mehr emails, und vor allem später dann briefe an die eltern, und dann wissen die es eh! gibt noch mehr ärger.. |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:52 |
und was ist wenn man die falsche addresse angegeben hat =) |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:53 |
und einen falschen namen hehe |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:54 |
hatte ich auch scha *g* ^^ einfach brief hinschicken ,sagen dass man ned 18 is un somit nie nen vertrag eingegangen is,..dazu schreiben ,dass man den fall an den anwalt übergeben wird wenn sichs ned klärt,..joa hats zumindest bei mir gebracht ^^ |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:54 |
wenn er 14 ist, kann man ihm gar nix :> |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:57 |
Nope, er muss absolut NICHTS bezahlen! Rückschreiben an die Firma von seinen Eltern in dem steht, dass ihr Sohn nicht volljährig und somit geschäftstüchtig ist und dass sie niemals ihre Einwilligunge gegeben haben UND geben! That`s it! ;) |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 16:59 |
@glubber202: ich verweise auf §110 BGB |
Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 12.12.2006 - 17:08 |
Zitat: ? und was is mit urkundenfälschung wegen falscher angabe? |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:40 |
ich wollte nur mit diesem sogenanntem taschnegledparagraph zeigen dass es lücken in dieser nicht vollen geschäftsfähigkeit gibt. dise lücken greifen hier allerdings natürlich nicht, da die jugendlichen nicht über das kosten dieser dienstleistung bescheid wissen |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:45 |
allerdings muss man auch bedenken dass es eine verletzung der aufsichtspflicht der eltern sein könnte |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:48 |
Die Eltern haften in dem Fall auf keinen Fall, da er noch nicht geschäftsfähig ist. |
Antwort von GAST | 12.12.2006 - 17:51 |
Zitat: Das denke ich eher weniger. Wie sollten die das denn überprüfen? W enn er sich einfach so alleine ein Fahhrad in der Stadt käuft, ohne das die ELtern dabei sind, ist der Vertrag ja auch nichtig. Die Eltern können halt nicht alles wissen, was ihr Kind macht. |