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BBiG und JAbSchG

Frage: BBiG und JAbSchG
(2 Antworten)


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Alles im großen und ganzen kenne ich die Antworten allerdings sind das wahrscheinlich ein paar von meinen Klausur aufgaben. Und bräuchte daher genaue Lösungen. Ich hoffe das weis jemand! Danke schon mal!



BBig

Nach der Probezeit wird A. mit der Begründung gekündigt sie arbeite nicht diszipliniert genug. Als sie montagsmorgens in einen Staz gerät und deshalb zu spät ins Büro kommt tobt der Chef. "Du bist jetzt mehrfach zu spät gekommen. Jetzt ist Schluss!" Ich schmeiße dich jetzt raus. Eine Abmahnung hast du schließlich schon" "Alles Quatsch" Sagt ihre Freundin A., dich einfach so rausschmeißen, das kann er gar nicht.

H. macht eine Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation in der Tischlerei Griese. Die Großhandlung liefert per lkw dreimal pro Woche Holzbohlen an. h. muss jedes mal beim abladen anpacken. Eines Tages spricht er den Chef an "Herr Griese, ich möchte fortan nicht mehr beim abladen helfen. Schließlich mache ich eine kaufmännische Lehre." "So mein Junge" antwortet er. "Jetzt sag ich dir mal was, wir brauchen hier jede Kraft. Außerdem musst du als Azubi Einblick in alle Tätigkeiten hier bekommen."

Tanja bekommt Ärger mit dem Chef "Du sitzt den ganzen Tag da und siehst aus dem Genster. Kümmer dich lieber mal um deine Arbeit!" Tanja antwortet: "Herr Schmidt, meine Probezeit ist seit 3Wochen abgelaufen. Sie können mir gar nichts vorschreiben."

JAbSchG

Dienstags muss der Azubi (Lars 16) lediglich 5Stunden arbeiten: von 7.30Uhr bus 12.30Uhr. Als er von seinem Chef gegen 10Uhr bei einer heimlichen Zigarettenpause erwischt wird, wird der Chef ärgerlich. "Mein lieber Lars, wenn ich dich schon um 12.30Uhr gehen lasse dann kann ich bitte schön erwarten das du in diesen paar Stunden bei der Arbeit bleibst.
Frage von jess.88 (ehem. Mitglied) | am 28.11.2006 - 17:00


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Antwort von jess.88 (ehem. Mitglied) | 28.11.2006 - 17:07
bitte
kann mir jemand helfen...

 
Antwort von GAST | 28.11.2006 - 17:19
zum ersten würd ich sagen das es möglich is die zu kündigen, da se ne abmahnung hat.
zweite: es zählt nicht zu den ausbildungsbereichen.
dritte kp.
vierte. ein 16 jähriger muss mindestens 30 minuten pause haben wenn er über 4 std arbeitet, was er in seiner pause macht is ihm überlassen

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