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gez

Frage: gez
(61 Antworten)

 
was kostet es, wenn man keine gez bezahlt und erwischt wird?
GAST stellte diese Frage am 28.09.2006 - 16:25

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:27
ich
würde die nich reinlassen...wenn ich die durchs schlüsselloch sehe und ich kenn die nich lass ich die auch nich rein...

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:27
Hallo!

Zu viel wenn du mich fragst; Aber warum fragst du?

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:28
ich glaub bis zu 3000 EUR

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:28
geldbußen der gez sind im bis zu 4stelligen bereich möglich....!

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:28
ansonsten guck mal bei www.gez.de

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:28
Also die können das bis zu dreißig Jahre zurückfordern.

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:29
gar nichts, wie sollen sie dich erwischen?

du musst die GEZ nicht ins Haus rein lassen geschweige denn auf schreiben von denen antworten. dazu ist die GEZ keine staatliche Organisation sondern eine private Firma und hat damit kein Recht Gebühren einzuziehen

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:30
Schau auf www.gez.de, da kannst du alles nachlesen. Weil wir haben da denke ich auch alle nicht wirklich plan von

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:30
was is denn wenn ich die türe aufmache und die dann den fuß in die türe machen? können die einem denn sonstwen auf den hals hetzen?

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:31
klar sofort anzeigen wegen hausfriedensbruch und die tür feste zuknallen dass der fuß bricht

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:32
also eg können die einem nix?

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:33
"gar nichts, wie sollen sie dich erwischen?"
der außendienst der GEZ hat nicht das recht die wohnung zu betreten, allerdings ahben die auch methoden wie im dunkeln schauen ob es flimmert am fenster... außerdem wenn sich der verdacht erhärtet, dann können die mit der polizei kommen, die dann das betreten der wohnung veranlassen kann....


"du musst die GEZ nicht ins Haus rein lassen geschweige denn auf schreiben von denen antworten."
ja... reinlassen musst du sie nicht, es sei denn sie haben polizei und einen durchsuchungsbefehl dabei (was sehr selten vorkommt).... ABER AUF DIE SCHREIBEN DER GEZ MUSS (!) MAN REAGIEREN!

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:33
Ne können die auch nicht!
Ich muss den anderen Recht geben!

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:33
naja wenn du sie nicht rein lässt nicht, problem ist wenn du sie einmal rein bittest

dann gibts plan 2:
sie werden dann deine radio- und fernsehgerät berechnen, dann kannst du dagegen einspruch erheben mit der begründung du würdest nur privatfernsehn gucken. das geht dann vor gericht und dann ist die GEZ in der Beweispflicht - sprich die müssen NACHWEISEN, dass du öffentliche sender guckst. und das können sie nicht - meist ziehen sie dann ihre Forderung zurück

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:35
falsch kopfkino:

- auf schreiben muss man nicht reagieren, man muss nur reagieren wenn man was zum angeben hat - hat aber doch hier keiner oder?

- wenn die mit polizei kommen musst du die polizei rein lassen, den GEZ Mitarbeiter nicht! und die polizei wird nicht deine geräte aufschreiben, die finden das doch selber lächerlich und würden sich damit nur mehr arbeit machen

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:39
@2frank86...
man bezahlt ja die "möglichkeit" fern zu sehen, sprich, du musst die geräte anmelden... es is ja klar, dass du auch nur privat schauen könntest.... allerdings sind die geräte meldepflichtig....

wenn es um gebühreneintreibung geht, dann wird auch die polizei ihren senf dazu geben, darauf kannst aber einen lassn, frank =)

und die schreiben sind beantwortungspflichtig... denn man soll in ihnen ja auch angeben, dass man eventuell nich mal geräte hat.... das is ja der sinn der sache....... wer sich nich rückmeldet, der kann ärger kriegen... die GEZ is auf jeden fall kein kindergarten....!

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:49
kopfkino, dass was du sagst ist genau die propaganda wie die GEZ betreibt. hättest du meinen ersten beitrag gelesen und dich mit dem thema mal mehr als auf gez.de beschäftigt wüsstest du:

die GEZ ist eine PRIVATE FIRMA! die hat mit dem staat nichts zu tun - du bist einer privaten firma keiner rechenschaft schuldig. die gez ist von den öffentlich-rechtlichen sendern mit der beschaffung von gelden beauftragt - auch hier ist es im grundgesetz höchst umstritten ob das überhaupt legal ist. aber das ist nen andere thema - nehmen wir an das wäre es. selbst dann, darf die GEZ nur für geräte gebühren verlangen, die öffentlich-rechtliche sender einschalten - und genau da ist die GEZ in der beweispflicht! das müssen sie nachweisen und es ist eben nicht so, dass man für das "können" zahlen muss. das sagt zwar die gez, ist aber faktisch einfach nicht so. und die polizei bekommt vom kuchen nix ab, das sind keine steuern oder dergleichen.

zur grundsatzinfo:
staatliche organisationen / ämter dürfen schätzen - hier bist du als "kunde" in der beweispflicht wenn es nicht so ist. zb beim finanzamt wenn die eine steuerschätzung machen, dann musst du nachweisen, dass diese schätzung falsch ist. die beweislast liegt damit nicht beim finanzamt
bei der gez als private firma ist es anders. genau wie wenn du bei einer firma eine leistung beziehst und diese einkaufst, muss die firma, wenn sie geld will, beweisen, dass du die leistung bezogen hast (zb muss ARENA nachweisen dass du ihr abo hast). genau so muss auch die gez nachweisen, dass du ihre leistung, sprich OR sender zu höhren beanspruchst. das kann sie nicht und daher macht sie diese propagana "wenn man könnte muss man zahlen"! vor gericht würden sie damit nicht durchkommen und das wissen sie auch, daher versuchen sie zwar alles - haben aber am ende nix in der hand und damit keine macht.

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:52
ich hoffe eh dass die hier nicht hinkommen. wohne in einer wohnung über einem alten ehepaar....ich glaube nicht dass die das da interessiert. zumal das ne studentenbude is..

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:53
als student bist du doch eh in teilen befreit oder nicht?

bei uns war mal so einer bzw hat es behauptet, kann natürlich auch nen fake gewesen sein

 
Antwort von GAST | 28.09.2006 - 16:54
@frank... THE TANK..... ^^.... du hast mich überzeugt! aber ich würd vorher trotzdem abschätzen ob ich im monat 17euro zahl... oder n anwalt bezahle wenns vor gericht geht....!

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