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Mist gebaut. brauch eure hilfe

Frage: Mist gebaut. brauch eure hilfe
(117 Antworten)

 
So.
Ich hab mich bei so nem dummen Online-Test angemeldet. Ich dachte der wär kostenlos. Njar hab mich halt n jahr älter gemacht als ich bin un jetz kommt ne rechnung per mail von 30€. Jetz hat meine mutter denen ne mail geschickt, dass ich minderjährig sei und ohne ihre zustimmung kein geschäft zustandekommen kann.
Hat sie recht? Was kann da noch passieren etc.?
GAST stellte diese Frage am 03.07.2006 - 15:40

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 15:59
na
dann isses doch ganz einfach - Überweisungsträger von der Bank nehmen, 30 Euro an die Firma überweisen und gut isses!

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 15:59
kleinen blowjob und dann geht dat wohl ..dann hasse dat geld schnell raus...

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 15:59
lol. die solln halt ne gerichtsverhandlung machen. Dann kann ich da die 30 euro blechen un die ham halt den ganzen kram am hals

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:00
ne dann siehts in etwa so aus

30 Euro Forderung
500 Euro Inkasso
200 Euro gerichtliches Inkasso
800 Euro Anwalt gegenseite
10.000 Euro Prozesskosten


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Antwort von greatgirl (ehem. Mitglied) | 03.07.2006 - 16:02
ich würd einfach mal die Mahnung kommen lassen und schauen was passiert, weil wenn du falsche angaben machst ist das strafbar und wenn deine mum das denen auch noch geschrieben hat....is ne scheice situation!

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:02
also das sollte man mit 17 aber wissen, wenn du net zahlst und die inkasso-büro beauftragen (was sicher passieren wird) dann wirds teuer ... weil deren gebühren gehen auch zu deinen lasten zzgl. mahngebühren, auslagenpauschalen usw

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:02
stellen die da vorher kein ultimatum? also dass die sagen: Schön mit dem jugendschutz aber wenn keine 30 euro kommen, dann gericht oder so?

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:04
in der regel geht das so:

Rechnung, wenn die net bezahlt wird dann mahnung (+5 euro mahngebühren), dann inkasso (+ ca. 100 euro), dann 2te inkasso (+300 euro), dann kommt ggf. mal einer vom inkasso büro vorbei, das kostet dann so 500 euro, und dann gehts zum gericht und dann der übliche weg

Gerichtlicher Mahnbescheid (Androhung einer Zwangsvollstreckung)
Gerichtliches Inkasso
Prozess


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Antwort von greatgirl (ehem. Mitglied) | 03.07.2006 - 16:05
mmmhh, weiß nicht, aber an unserer schule hatten ein paar leute richtig probleme wegen solchen sachen mit falschen angaben und rechnungen die auf einmal gekommen sind, also die mussten das dann zahlen!

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:05
ist halt die frage wie weit die firma für 30 euro gehen will, ist ja auch nen aufwand

also bei uns hörsts nach der zweiten inkassostufe auf bei beträgen unter 500 euro ... aber soweit gehen wir schon

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:07
und was macht ihr nach den 500 €? gericht oder fallen lassen?

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:08
fallen lassen, aber wir sind auch net auf abzocke aus ...

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:09
nur vorsicht, wir lassen dann unsere forderung fallen, das inkassobüro nicht, also die inkassogebühren müssen die leute dann trotzdem zahlen - aber damit ham wir nichts mehr zu tun! die wollen ihre arbeit ja auch bezahlt bekommen

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:10
achso und was meinst du was die machen? Ist ja nur so eine Internet seite, die sich auch durch werbung finanziert (glaub ich) und die page dazu dient leuten einen vergleichsgefächt zu ermöglichen

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:10
@ frank dann sag mir mal bitte das gesetz, in dem steht, dass man nem 17jährigen während des surfens im internet beobachten muss...mit aufsichtspflicht wäre ich vorsichtig....heikle sache...auch bei kleinen kindern

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:13
zicke: ein 18 jähriger kann keinen Vertrag eingehen, tut er dies aber rechtwidrig doch, nennt man das verletzung der aufsichtspflicht! mit anderen worten die eltern haften und müssen blechen ...

so isses mit jura halt, unlogisch aber durchdacht

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:14
aber die eltern sind nich dabei gewesen...nenne mir die stelle im gesetz

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:16
lol ich hab auch nix besseres zu tun als das nun raus zu suchen, gibt auch leute die arbeiten *gg*

dann muss ich mir erst das buch neben an holen und raussuchen ... die eltern müssen nicht dabei sitzen, das hab ich nie gesagt, nur wenn der sohnemann nicht 18 ist und mist baut haften die eltern, und in der juristischen sprache ist das verletzung der aufsichtspflicht

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:17
http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html#p2

 
Antwort von GAST | 03.07.2006 - 16:18
also bei mir kam vorgestern au so ne mail, mit 30 euro, von so nem iqfight... son scheiß...

Sehr geehrte/r Herr/Frau Sd,

Sie haben unsere Dienstleistung auf www.iqfight.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.

Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Teilnahme am IQFight - 25,86 Euro, zzgl. 16% Mwst, 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------

Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight
beträgt 30 Euro. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Teilnehmer eine
Rechnung zugesandt." Sollten Sie die offene Forderung bis zum 07.07.2006 nicht begleichen,
geraten Sie gemäß §§ 286 ff. BGB in Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie
die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch wir
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-100687, Kdnr. IQ-1203

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr IQFight.de-Team

*************************************************************

Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung@IQFight.de
Telefonischen Support erhalten sie unter +49 180 5335011-493*
* = Werktags 9:00 bis 17:00 Uhr. 12 Cent/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom

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