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Personenverbandstaat

Frage: Personenverbandstaat
(6 Antworten)

 
HALLLOOO LEUTEEEE

KANN JMND MIR BITTE KURZ ERKLÄREN WAS ICH UNTER PERSONENVERBANDSTAAT VERSTHEN SOLL WENN ES GEHT BITTE GENAUER
ICH WEISS ZWAR SCHON WAS DAS IST ABER MUSS GENAUER ERKLÄREN KÖNNEN HABE SCHON IM GOOGLE EINGE SEITEN GELeSEN ABER DAS HILFT MIR NicHT VIEL WEITER NAJA DANKEEE SCHoN MAL AN ALLE .... cööö

GAST stellte diese Frage am 05.06.2006 - 22:24

 
Antwort von GAST | 05.06.2006 - 22:26
ooooooooooooooh, schlecht...
verwarnung? bissl groß alles^^


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Antwort von jjf88 | 05.06.2006 - 22:27
erstma feststelltaste raus^^


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Antwort von RichardLancelot | 05.06.2006 - 22:29
Zitat:
Als Personenverbandsstaat bezeichnet man den Staat des frühen und Hochmittelalters, bei dem sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet. Der Begriff „Personenverbandsstaat“ wurde von dem Historiker Theodor Mayer (1883-1972) entwickelt und dem „institutionalisierten Flächenstaat“ der Neuzeit gegenübergestellt, bei welchem die Herrschaft mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen und in einem zusammenhängenden Territorium ausgeübt wird.

Mittlerweile ist der Begriff wieder in die Diskussion geraten - die moderne Mediävistik geht davon aus, dass es sich bei den Staaten des frühen und hohen Mittelalters um Mischformen gehandelt hat. Ein Grenzbewusstsein, das man eher dem Territorialstaat zuschreiben würde, ist schon bei Thietmar von Merseburg und Adam von Bremen zu erkennen.


n` GreetZ

 
Antwort von GAST | 05.06.2006 - 22:29
kann mir keiner helfen :(.......?

 
Antwort von GAST | 05.06.2006 - 22:31
@richardlancellot vielen dank das gilfz mir schon weiterrrr...;)


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Antwort von julchen2005 (ehem. Mitglied) | 05.06.2006 - 22:36
kannst du auch klein schreiben?^^
fänd ich arg angenehm *roisper*
danke :)

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