Simsen.de - Verimount European Service
Frage: Simsen.de - Verimount European Service(10 Antworten)
Hey ho leute, hab heute ne 2.Mahung bekommen, mit der bitte wegen den Simsen.de Service 91,50 Euro zu überweisen. Nun habe ich mal im Internet mal nen bisschen geschaut und habe auch mal was entdeckt... Zitat: Meine Email an den Verimount European Service Zitat: Hattet ihr mit VeriMount auch schonmal solche Probleme? Mit freundlichen Grüßen ( mfg ) :) yannick |
GAST stellte diese Frage am 13.04.2006 - 14:48 |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:52 |
ich noch nie aber ich bin da auch gar net angemeldet *g* |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:52 |
aha ob die das interessiert ?! warte mal auf die post vom inkassounternehmen, dann wirste schon zahlen *gg* btw: eine .de-domain darfst du mit 15 noch gar nicht haben +gg* |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:54 |
Zitat: ich weiss, aber wayne interessierts? Egal von wo die Post ist... ;) aber wie soll ich nun noch auf den Verimount European Service reagieren? |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:55 |
zweite mahnung ist immer heikel ... also wenn die mit inkasso kommen dann würd ich zahlen |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:57 |
jojo, werd ich dann schon machen... ^^ aber ich weiss net ob ich das soweit kommen lassen soll!? |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:58 |
du bist 15 dh beschränkt geschäftsfähig, du brauchst für "anschaffungen" die über dein monatstaschengeld hinaus gehen, die genehmigung deiner eltern, sonst ist der vertrag nichtig. sag das du die genehmigung nicht hast un fertig |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 14:58 |
Zitat: das ist ziemlich interessant, zu dem Thema Simsen.de ^^ also, schaut euch das mal an.. Und wenn ich euch allen einen Tipp geben kann... Meldet euch da nicht an! |
Antwort von GAST | 13.04.2006 - 15:01 |
Zitat: sag das nicht, sonst biste richtig dran! und dann müssen deine eltern zahlen Nur zur Info: - Verletzung der Aufsichtspflicht - Betrugsversuch Eine Leistung die man in Anspruch nimmt, ob "bedingt geschäftsfähig" oder nicht, muss IMMER bezahlt werden. Da kann man sich mit so Kindergartensachen nicht rausreden. Wie du weiter vorgehst: ich würds bei der Mail die du geschrieben hast belassen, wenn nichts mehr kommt (was ich mal denke) dann is gut, sonst musste halt latzen! Hatte da irgendwo im Forum bei nem ähnlichen Thema schonmal was von unserem Anwalt hier gepostet. Kannst ja mal SUFU machen (hab grad keine zeit dir den link zu suchen muss nu inne besprechung) byebye schöne ostern @ all |
Antwort von GAST | 15.04.2006 - 03:27 |
naja, und was soll ich nun machen auf ne antwort warten? |
Antwort von GAST | 15.04.2006 - 04:41 |
Moin, du solltest auf keinen fall das geld zahlen, habe mir die agb von denen und in denen findet man nur sehr klein eine anmerkung das es kostenpflichtig wird. Nach einem neuen gesetzt muss sowas groß hervor gehoben werden damit es jeder gleich bemerkt ansonsten ist der vertarg ungültig. Desweitern hat die firma Verimount ihren sitz in Dubai womit sie sowieso kein zugriefs recht haben. aber du sollste dir keine sorgen machen schliesslich sind die agb nach deutschem recht illegal. MfG SKseven |
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