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hab Sorgen!

Frage: hab Sorgen!
(67 Antworten)

 
hi erst mal!

Ich hab folgendes Problem!
Meine beste Freundin hat sich "verliebt" (mal wieder)!
Sie ist so alt wie ich, also 15 und ihr Auserwählter 24!
Das ist aber noch nicht ganz das Problem, also ihre große Schwester, war mit dem Bruder ihres Schwarms zusammen und der hat meine Freundin halb vergewaltigt als sie sich mal gesehn hatten!

Was soll ich ihr jetzt sagen, im Betreff auf ihren Schwarm?

Bitte helft mir!
grüßle Laura
GAST stellte diese Frage am 02.03.2006 - 13:29

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:51
zeugen werden sicherlich gesucht werden, denn gerade bei vergewaltigungen ist die justiz doch noch zu gebrauchen...
außerdem werden dann auch oft psychologen mit eingesetzt und bla bla bla... sicherlich ist nicht garantiert, dass der fall geklärt werden kann, aber wenn es wie gesagt um vergewaltigung geht, dann ist der staat schon hinterher, soweit ich das im moment immer mitbekomme

@ freak... bin ich polizistin um dir das zu beantworten? ist nicht mein job und da hab ich nicht die ahnung von, aber jedenfalls wird gehandelt in solchen fällen! ist doch wohl klar, oder?

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:51
ein paar haben gesehn wie er sie abgeknutscht hat und sie ihm eine geknallt hat, haben sich aber nicht dabei gedacht, das war ja auch noch auf der party!

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:52
Also erstens mal jaa... is der Bruder ein [zensiert] hasst de mir mal e Handy nr? sooo sie zu jung und er wie es aussieht ein voll idiot tut mir leid ja der nich mal weiss das es ilegal is und und er 24 is gott... wirklich steh ihnen bei AMEN

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:52
sage ihr das er nen arschlich is, dass sie sich nur unglücklich macht und dass sie die finger von ihm lassen soll -.-`

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:52
und @ frank86

wir hatten auch noch nicht nach zeugen oder dem rest gefragt?!?!?!?!?!

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:53
naja .. abgeknutscht usw ... und auch mit dem begrapschen ... ist erstmal nicht verboten (klingt komisch is aber so), nur wenn sie 2 mal ! sagt, dass sie es nicht will ist es sexuelle belästigung, und auch die gilt es erstmal zweifelfrei nachzuweisen

sagen wir so, würde natürlich auch raten zur polizei zu gehen, denn verlieren könnt ihr/deine freundin nichts...

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:54
und dass kann uns laura wohl auch kaum beantworten die frage... wäre ja zu schön, wenn man alle zeugen kennen würde... nach zeugen muss gesucht werden, aber solange sich ihre freundin nicht traut zu polizei zu gehen, wird sicherlich auch nichts passieren. wie gesagt, selbst der versuch sollte gemeldet werden... dann haben ihn die polizisten zumindest schon mal auf dem kieker, wenn dann noch weitere meldungen eingehen, hat er die arschkate bzw. wenn schon vorher meldungen über ihn gemacht werden... aber wie gesagt, man muss es ersteinmal melden


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Antwort von carhartt_w (ehem. Mitglied) | 02.03.2006 - 13:55
aber begrabschen und so ist keine gesetzteswiederung auch wenn es gegen ihren willen war... wiederwillig ist es erst, wenn er an ihren genitalbereich ``herumm fingert``... aber nur betaschen, i denke nicht das das reicht...

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:55
joa seh ich auch so, auf jedenfall mal melden, verlieren kann man nix

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:56
...und das bei unserem rechtsstaat.... naja, ich weiß nicht

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:56
mit solchen menschen ist nicht zu spaßen... aus sexuellen belästigungen werden schnell vergewaltigungen... wie gesagt, ab zur polizei mit ihr, sie soll meldung machen!

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:56
das will sie nicht, hab ich ihr schon gesagt, aber sie seeeeeehr stur!
Na ich weiß nicht vielleicht legt sich das auch wieder! hoffe ich zumindest!

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:56
Zitat:

aber begrabschen und so ist keine gesetzteswiederung auch wenn es gegen ihren willen war... wiederwillig ist es erst, wenn er an ihren genitalbereich ``herumm fingert``... aber nur betaschen, i denke nicht das das reicht...


sag ich doch, is leider so...

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 13:59
selbst exhibitionistische handlungen werden mit freiheitsstrafe geurteilt, und das ist noch weit aus harmloser als tatsächlich sexuelle belästigung, wo meiner meinung nach schon viel mehr passiert... denn ersteres zeigt sich ja nur, zweiteres handelt aber schon

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 14:01
sie soll einfach die finger von ihm lassen.

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 14:01
jap, aber begrapschen ansich ist eben keine sexuelle belästigung, und damit auch keine straftat ... und gerade auf ner party? sowas hör ich pro abend 20 mal pro Disco die wir betreuen

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 14:02
Anna Du sagst es!

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 14:02
wenn sie es nicht gewollt hat... außerdem geht es schon in die richtung sexuelle nötigung! das wird gleich nochmal härter behandlet... hast du denn das mit dem auto nicht gelesen? er hat sie reinzerren wollen!


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Antwort von carhartt_w (ehem. Mitglied) | 02.03.2006 - 14:03
bin ganz franks meinung

 
Antwort von GAST | 02.03.2006 - 14:04
doch das ist nötigung bzw schon versuchte vergewaltigung (würde ich so sehen, muss aber natürlich nen richter entscheiden) - nur problem: gibts genug glaubhafte zeugen? brauch die gegenseite doch nur behaupten die zeugen wären zum tatzeitpunkt besoffen, zack sind sie schon nicht mehr glaubwürdig... ist halt verdammt schwer sowas durch zu bekommen, gerade mit ner "party im hintergrund"

nur nichts desto trotz, MELDEN! UNBEDING! dann ist er zumindest mal aktenkundig

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