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Horizontaler/vertikaler Steuerausgleich

Frage: Horizontaler/vertikaler Steuerausgleich
(7 Antworten)

 
Wer kann mir was zu dem Thema sagen ?!

Hab gegooglt und nix gefunden, und brauchs für morgen !
GAST stellte diese Frage am 15.02.2006 - 22:04

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:32
Kommt schon,
ich brauch das für morgen >_>

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:35
tjo, politik is halt schwer, deswegen hab cih es auch nicht mehr. ;)
sorry kann dir net helfen.
schreib es dir doch morgen früh von jemandem ab : "lach"

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:37
Ich finds halt mal extrem strange, dass sowohl Google als auch Wikipedia nix dazu haben...=/

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:40
vielleicht suchst du einfach nur falsch. mach mal mit:
"Begriff"
versuch es so mal

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:40
Da musst du mal auf altavista.de gehen!Weiß zwar nicht, ob die was haben, aber ein Versuch ist es wert!

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:46
Hab mit der Fireball-Suchmaschine was gefunden :)

Die Steuerverteilung zwischen Bund und Länder (vertikaler Ausgleich) muss zukünftig anhand von nachvollziehbaren Kriterien, wie sie das Grundgesetz vorgibt, entschieden werden, ihr darf kein bloßer politischer Kompromiss zugrunde liegen.

Die Steuerverteilung unter den Ländern (horizontaler Ausgleich) folgt der Aufgaben- und damit der Lastenverteilung. Ein Länderfinanzausgleich mit einer Ausgleichsintensität von 95 v.H. des Durchschnitts ist ausdrücklich als verfassungskonform anerkannt worden. Die Maßstäbe für Sonderbedarfe (Seehäfen, Stadtstaaten) sind enger und präziser zu fassen, gegebenenfalls sind auch Kosten besonders dünn besiedelter Räume zu berücksichtigen. Für Berlin scheint eine Sonderregelung naheliegend.

CLOSED

 
Antwort von GAST | 15.02.2006 - 22:46
Wenn jemand kosten Verursacht, müssten diese von irgendwem getragen werden. Werden die kosten auf Steuerzahle gleicher Ebene verteilt, ist das horizontaler Austausch, wenn sie auf eine andere Klasse gelegt werden, vertikal.

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