Bundesverfassungsgericht!
Frage: Bundesverfassungsgericht!(5 Antworten)
Hi Leute: Kan mir mal jemand helfen? Danke Ciaooooooo |
GAST stellte diese Frage am 07.12.2005 - 18:58 |
Antwort von GAST | 07.12.2005 - 18:59 |
Sie |
Antwort von GAST | 07.12.2005 - 19:02 |
Das Bundesverfassungsgericht, mit seinem Sitz in Karlsruhe, wurde 1951 gegründet und wacht seitdem über die Einhaltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Funktion des Bundesverfassungsgerichtes ist es die Verfassung auszulegen und diese zu hüten. Das Bundesverfassungsgericht muss angerufen werden, um tätig zu werden. So kann es nicht durch Eigeninitiative zum Überorgan der anderen Verfassungsorgane werden. Es prüft nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, sonstige Rechtsfragen und Tatsachenfeststellungen überlässt das Bundesverfassungsgericht den restlichen Gerichten. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und alle übrigen Staatsorgane sind an die Rechtssprechungen gebunden. |
Antwort von GAST | 07.12.2005 - 19:19 |
Länger gings nicht, oder? @ vatos |
Antwort von sternchen_88de | 07.12.2005 - 19:21 |
@ icys das dachte ich mir auch |
Antwort von sternchen_88de | 07.12.2005 - 19:22 |
@ mjouni zu welcher zeit? heute oder zur damaligen zeit (athen und demokratie)?. machen wir auch gerade in geschichte, halt im vergleich heute - athen zu zeiten des anfanges der demokratie.... |