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BWR

Frage: BWR
(4 Antworten)

 
Hallo Leute! Kann mir jemand Infos über "Geringwertige Wirtschaftsgüter" geben? Muss da mein Fachreferat drüber halten! Bitte um Hilfe!

Liebe Grüsse

Le@287
GAST stellte diese Frage am 06.12.2005 - 16:58

 
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:03

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/finanzgericht/service/steuerlexikon/geringwertige_20wirtschaftsgueter.html

sowas?

 
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:08
Ja, ist schon mal ein Anfang! Weisst du zufällig auch, wo ich das Errechnen dieser Güter bekomme? Ich komm da nicht ganz klar!

 
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:09
geringfügige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgeschrieben werden.

- sie müssen selbstständig nutzbar sein
- sie dürfen in ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten eine Grenze von 410 € (ohne USt) nicht überschreiten
- sie sind selbststänig bewertbare Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens

 
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:14
vllt. aus meinem alten powi-heft?

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