BWR
Frage: BWR(4 Antworten)
Hallo Leute! Kann mir jemand Infos über "Geringwertige Wirtschaftsgüter" geben? Muss da mein Fachreferat drüber halten! Bitte um Hilfe! Liebe Grüsse Le@287 |
GAST stellte diese Frage am 06.12.2005 - 16:58 |
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:03 |
sowas? |
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:08 |
Ja, ist schon mal ein Anfang! Weisst du zufällig auch, wo ich das Errechnen dieser Güter bekomme? Ich komm da nicht ganz klar! |
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:09 |
geringfügige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgeschrieben werden. - sie müssen selbstständig nutzbar sein - sie dürfen in ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten eine Grenze von 410 € (ohne USt) nicht überschreiten - sie sind selbststänig bewertbare Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens |
Antwort von GAST | 06.12.2005 - 17:14 |
vllt. aus meinem alten powi-heft? |