MAHNUNG bloß wusst ich von nix ?
Frage: MAHNUNG bloß wusst ich von nix ?(90 Antworten)
Hallo leutz,ich hab echt so ein fettes problem. 90.80€ un ich so WHAT hab da natürlich gleich anferufen weil ich mich bei so nem scheiß net angemeldet hab.....www.gewinnclub.de oda sowas die so ja klar des wär angeblich kostenlos gwese 4 wochen lang,un dass des dann automatisch en vertrag von 12 mon laufzeit wär.... sie des jetzt kündigt wenn ich des will ABER ich des trotzdem zahln muss was soll des? ich hab michd a nich angemeldet un mein geilstes prob ich muss des bis zum 12.11 zahln hab null cash un wenn meine mum des rausbekommt bin ich gefickt was soll ich denn jetzt machn....ich bin im recht des weiß ich aber was bringst mir jetzt :((((( helft mir mal |
GAST stellte diese Frage am 27.10.2005 - 11:40 |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 12:54 |
Öhhm |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 12:56 |
Hast Du Dir den Namen von dem Mitarbeiter gemerkt? Dann könntest Du die Kopie direkt an den schicken. Mach eine Kopie von der Mahnung, schreib darauf: "Wie ich telefonisch am ... um ... mit ..... besprochen hatte, ist die Angelegenheit mit der Übersendung der Kopie erledigt." und tacker eine Kopie Deines Ausweises da dran. |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 12:56 |
dann ruf da am besten noch mal an und frage nach, dann bist du in dem punkt auch abgesichert, dass die info stimmt! und schreib das mit § 108 BGB, § 119 BGB nicht rein, denn sie stimmen in dem fall nich ganz... |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 12:57 |
ich glaub es gibt da sowas in nem paragraphen im bgb , dass man aufgrund von unerfahrenheit oder so ähnlich einen vertrag als ungültig erklären kann aber nur weis ich nicht ob da so war, dass man das gleich am tag des vertragsschlusses das machen musste |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 12:59 |
@ilya86 nein, § 119 BGB stimmt nicht, wenn der Vertrag von irgendeinem Witzbold gemacht worden ist. Der § sind nur dann richtig, wenn Du selbst Dich geirrt hast. § 108 BGB ist richtig. |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:07 |
nach § 108 BGB der Vertrag ohne Zustimmung Deiner Eltern, die nicht vorliegt, ungültig ist. Du kannst Dich nicht für eine Zeit von 12 Monaten im Voraus zu irgendwas verpflichten, weil Du noch nicht 18 Jahre alt bist. (die seite ist nun mal auf personen über 18 zugesnitten und unter 18jährige haben da nichts zu suchen und es is egal ob die zustimmung der altern da is oder nich. wäre hierbei ein große schaden entstanden dann würde die frma folgend argumentieren: die angemeldete person hat falsche angaben eingegeben und sich somit strafmündig gemacht, da diese person unter 18 is, taregn die verantwortung die erziehungberechtigten. hier is aber zu glück kein großer schden anstanden, aber trotzdem könnte die firma o argumentieren um die 100€ zu bekommen, da hatte linkemaschneck glück. deswegen soll sie auch den namen der person angeben, von der sie das hat, dann is es abgesichrt) Weiter widerrufe den Vertrag nach § 119 BGB, weil Du nicht gewusst hast, dass Du Dich in irgendeiner Art verpflichtest. (man verpflichtet sich immer die agb gelesen zu haben, und da steht es drin, also müßte man davon wissen) |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:11 |
War sowas nicht irgendwann bei Bizz fass ohne boden... hört sich genauso an, die leute bekommen ne mahnung weil sie sich angeblich bei nen gewinnspiel angemeldet haben was gar nich der fall ist..... und wenns sie nicht zahlen bekommen sie nen Brief von nen inkasso büro und da bekommen alle die panik und zahlen obwohl sie nicht müssen... und das inkasso büro gehört auch zu den gewinnspiel leuten....alles abzokke.... |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:20 |
Ganz einfache Sache: wenn du nix unterschrieben hast, dürfen die auch kein Geld einziehen. Nur Unterschrift ist gültig. Hab ich auch letzte Woche durchgemacht. Schreib denen nen Brief oder zumindest ne eMail, in der du schreibst dass du keine schriftliche Einwilligung gegeben hast aus irgendeinem Grund Geld an die zu zahlen und wart ma ab was zurück kommt. Bei mir wars dann aus. |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:23 |
ausserdem bist du minderjährig selbst wenn du deine einwilligung dazu gibst ist der Vertrag ungültig...... |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:23 |
@Krebsgeschwür: hast recht, aber ich in sowas reingeraten würde und die zuzahlende siumme klein is, und ich da nich so schnell wieder rauskomme, würde ich auch zahlen. denn auf ein lanjehriges verfahren und die ganzen kosten die dadurch enstehen hab ich kein bock. vorallem wenn die wahrscheinlichkeit das ich recht bekomme, nur bei 80-90 % liegt. außerden sind viele fälle in naher zukunft gar nicht zu lösen, weil die gesetzlichen grundlagen für viele soche sachen noch gar nicht exestieren. hatte auch schon mal sonnen ähnlich scheiß nich freenet und telefonanschluss, aber freenet hatte die olle verschuldung in 3 punkten und haben es auch nach einem brief vonmir eingesehen... hab da auch schwein gehabt, hätte auf anwalt oder ähnlich trotzdem keine lust, auch wenn ich zu 100% recht bekommen hätte :-) |
Antwort von Mystical | 27.10.2005 - 13:30 |
ist mir auch mal passiert musste aber 160 € bezahlen |
Antwort von henni6 (ehem. Mitglied) | 27.10.2005 - 13:32 |
mensch maschneck, glück im unglück wäre es nich möglich das dich ne/n freund/in oda andre bekannte dich da angemeldet hat?! so aus spass oda so. kannst ja ma so durchfragen. kannst dich ja dann bei dein eltern für die telefonrechnung entschuldigen, oda du hängst das auch noch der abzocke firma an |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 13:36 |
wenn du nachweisen kannst das du dich net angemeldet hast passiert dir auch nix abver wenn net- bezahl |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:11 |
so n mist hat ich auch mal von scheiß WEB.DE! da hat man auch so ne tollen club einen monat zur probe ja und dann sollte ich 30 euro zahlen...ja und du hast eigentlich keine chance ich hab die 10 mal oder so angerufen ich hab die angeschrien ich hab den chef verlangt ich hab denen etliche male was gefaxt, mit nem anwalt hab ich denen auch gedroht also hat alles nichts geholfen ich musste dann zahlen...aber falls du es auch zahlen musst vergiss bloß nich direkt da alles so shcnell wie mgölich zu kündigen damit das nicht nochmal passiert! |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:14 |
ich hab mal ne rechnung bekommen, dass ich sone komische omazeitung bestellt hätte für 1 jahr! die wollte ich nich und hatte sie auhc nich bestellt. es kam dann raus, dass wohl jemand anderes der meinen namen und adresse kannte , das bestellt hat und meine unterschrieft gefälscht hat. naja ziemlich übel sowas. vielleicht is es bei dir auch jemand der dir eins auswischen will? |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:20 |
Also, die rechtliche Lage sieht so aus: Diese Homepage hat AGBs (Allgemeine Geschäftbedingungen) die muss man bei Vertragsabschluss bestätigen, und SOLLTE sie sich vorher mal durch lesen, besonders den Punkt Kosten oder so. Solltest du bei Vertragsabschluss daraufhin gewiesen worden sein, dass das in ein 12 monats-Abo überläuft, hast du jetzt ein Problem. Solltest du dich da nicht angemeldet haben, musst du wohl oder übel zu deiner Mutter gehen und bei nem Gericht Widerspruch einlegen (rechtliche Unterstützung wäre dabei von Vorteil). WEnn diese HP schlampige Arbeit geleistet hat, hast du glück und du musst nichts bezahlen, sofern du auch keine Leistungen von ihnen Gebraucht hast, hast du selbiges, hast du wieder ein Problem! Hoffe das hilft dir Gruß, Jan PS: Du solltest das auf alle Fälle deiner Mutter sagen, die kann dir dann helfen! |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:23 |
Nix zahlen auf keinen Fall - das musst du nicht! Schreib mich mal per PM an ... haben sowas jeden Tag im Büro und haben noch nie bezahlt :) |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:29 |
ja pech! ber für die! du bist erst 15 und von daher ist das vetragsverhältnis ungültig... bezahl es nicht und geh mal unter www.verbraucherzentrale.de |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:30 |
Der Vetrag ist aber nicht nichtig! DAs ist falsch! In den AGBs steht: 3. Verpflichtungen des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Anmeldung vollständige sowie sachlich und inhaltlich richtige Daten anzugeben und versichert verbindlich, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Das Alter ist zwar relevant, aber es wurde ja ein Alter von mind. 18 Jahren eingetragen, da sonst kein Vertragsabschluss zustande gekommen wäre. Folglich hat sie, laut HP-BEtreiber, ihr Daten nicht sachlich und inhaltlich richtig eingegeben, Vertrag steht! |
Antwort von GAST | 27.10.2005 - 14:33 |
Hallo, linkemaschneck! Ja, ich verstehe Dein Problem. Auf jeden Fall solltest Du mit Deiner Mutter reden, das kann nur hilfreich sein: falls Kosten auf Dich zukommen und/oder ein gerichtliches Verfahren. Jan hat allerdings recht. Wenn Du den AGBs (Allegemeine Geschäftsbedingungen)durch einen Ok-Klick zugestimmt hast, kam der Vetrag zu stande. Es sei denn, Du hättest ihn zuvor gekündigt. Übrigens: Wir alle kennen Werbungen, die mit einem "einmaligen Kennenlernpreis" werben. Das heißt lediglich, dass man diesen angebotenen Preis EINMAL erhält! Der Vertrag läuft dann über eine bestimmt Zeit und bei Annahme des Kennenlernpreises hat man zugestimmt, dass man monatlich bestellt. Allerdings zu den KATALOGPREISESEN, die man vorher nicht kennt. Die können auch teurer als im Laden sein! Also Achtung! Mr.Music |
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