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Fliegt man für eine Beleidigung (siehe unten)von der Schule?

Frage: Fliegt man für eine Beleidigung (siehe unten)von der Schule?
(8 Antworten)

 
Hallo ich habe einen dunkelhäutigen Mitschüler mit dem n-Wort aus Spaß ,,beleidigt“.
Abgesehen von der Tatsache das sowas garnicht in Ordnung ist,würde ich gerne wissen ob ich dafür von der Schule geschmissen werde.
(Realschule 8.klasse)

Bitte nur konkrete Antworten
ANONYM stellte diese Frage am 24.06.2019 - 14:52


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Antwort von matata | 24.06.2019 - 15:24
Das hängt von den Sanktionen ab, die in der Schulordnung deiner Schule für solche Entgleisungen vorgesehen sind und was du dir bis jetzt sonst noch geleistet hast. Also: Was sagt die Schulordnung? Die findest du auf der Homepage deiner Schule oder sie wurde dir sogar ausgehändigt beim Schuleintritt.

Und: Was ist sonst noch so vorgefallen? Schwänzen? Störung des Unterrichts? fehlende Hausaufgaben? schriftlicher Verweis oder mündliche Abmahnung von der Schulleitung?
Das können wir nicht wissen, wie deine Schule auf solches Verhalten reagiert, auch wenn du gerne eine konkrete Antwort hättest...
Was hat man dir in Aussicht gestellt als Sanktionen?
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Antwort von ANONYM | 24.06.2019 - 15:30
Mein Mitschüler möchte zum Schuldirektor gehen ich weiß noch garnicht ob er das macht


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Antwort von matata | 24.06.2019 - 15:47
Dann warte auf das Ergebnis dieser Meldung. Wenn du so ein großes Maul riskierst, dann musst du auch die Konsequenzen tragen...
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Antwort von cleosulz | 24.06.2019 - 17:10
Ein auffälliger Schüler mit "Voreintragungen" muss irgendwann mit einem Schulverweis rechnen.

Tätliche Angriffe und schwere Beleidigung bringen sicher jedes wohlwollende Rektorherz in der Beziehung zum Stillstand.
Es kommt auch auf die "Politik" der Schule an.
Bei Null-Toleranz-Politik würde ich mal mit allem rechnen.

Im Übrigen kannst du in den jeweiligen Schulvorschriften nachlesen. Die sind Ländersache.

In welchem Bundesland gehst du zur Schule?

Abwarten und vielleicht im Vorfeld dich beim Mitschüler entschuldigen.
Evtl schriftlich und mit "tiefstem Bedauern".
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 24.06.2019 - 19:06
Hallo, "dir geht wohl echt die Düse", wieviel einfacher wäre es denn, dich bei dem Mitschüler zu entschuldigen und zu sagen, dass dir das Wort einfach so rausgerutscht sei und dass es nicht wieder passiert? Frage ihn auch, ob er schon beim Schuldirektor war.
Im übrigen ist das Wort "Neger" gar kein Schimpfwort, sondern ein Rassebegriff, den man in alten Büchern finden kann (auch Bio). Früher gab es "Negerküsse" oder "Mohrenköpfe"!
Falls man dich von der Schule verweisen will, kannst du dagegen klagen und wirst ziemlich sicher den Prozess gewinnen, denn auch Richter haben ein gewisses Alter und kennen auch die "Negerküsse"!
Früher gab es sogar Negerdörfer im Zoo Hagenbeck in Hamburg, ganz offiziell:
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerschau
"Zigeuner" ist ja auch kein Schimpfwort, denn es gibt ja Zigeunerschnitzel und Zigeunersoße, esse ich auch manchmal!


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Antwort von matata | 24.06.2019 - 20:58
@ Rikko: Das war vor 30 Jahren so. Wir haben aber in jeder Beziehung Fortschritte gemacht, und dürfen ruhig auch in Sachen korrekte Sprache einen Schritt vorwärts machen.
Und deshalb muss ich dich korrigieren: Das gilt heute...

https://de.wiktionary.org/wiki/Negerkuss

https://de.wiktionary.org/wiki/Neger

Der junge Mann soll nicht noch unterstützt werden in seinem Fehlverhalten. Er hat Mist gebaut und muss die Konsequenzen tragen. Die tun manchmal weh...
Dass er sich entschuldigt beim Mitschüler ist ganz klar und sollte eigentlich schon lange passiert sein...Aber das reicht sicher nicht.
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 24.06.2019 - 22:21
@matata: hallo, in keinem deiner Links steht, dass es sich bei der Bezeichnung eines Menschen als Neger um eine Straftat handelt! Vielmehr werden Zitate angebracht, in denen dieser Begriff als natürlich benutzt wird!
Was vor vielen Jahren völlig ok war, kann heute nicht falsch sein. Eigentlich brauchte er sich gar nicht entschuldigen.
Früher waren wir stolz, wenn wir aus dem Urlaub kamen und alle sagten: " Boor, du bist ja braun wie ein Neger!"
Es gibt verschiedene Menschenrassen: Europiden, Negriden, Asiaten... Wenn es nunmal ein Neger ist, kannst auch du nichts daran ändern, auch nicht Gesetze!
Wir brauchen auch diese Rassebegriffe, um Menschen nach ihrer Herkunft und Abstammung einzuordnen, auch aus medizinischer und biogenetischer und evolutionärer Sicht. Das müssen alle Schüler lernen! Auch in der Autopsie und Kriminalistik ist das sehr wichtig!
Jedes andere Wort wäre ja nur eine Veränderung der Buchstaben! Was wäre denn gewesen, wenn der Schüler gesagt hätte: Geh weg du Farbiger/Schwarzer!"? Gemeint wäre dasselbe.
Vielmehr könnte der Schüler auf sein Recht der freien Meinungsäußerung beharren und den Farbigen wegen Einschränkung seiner Freiheitsrechte belangen! Der Begriff Neger taucht in vielen wissenschaftlichen Abhandlungen und sogar älteren Fernsehsendungen auf, die fleissig wiederholt werden in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten!


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Antwort von cleosulz | 24.06.2019 - 22:55
Solange wir nicht wissen wie genau das

Zitat:
"n-Wort"

hieß und in welchem Zusammenhang es fiel, brauchen wir uns hier nicht über den Sarottimohren & Co streiten.

Anonym wird wissen, ob seine Äußerungen beleidigend gemeint waren oder nicht.
Und wenn er befürchtet von der Schule zu fliegen, dann wird er es ganz genau wissen wie es gemeint war / auch ankam.
Hier macht der Ton die Musik.

Dann hinkt der Zigeunerschnitzelvergleich in meinem Augen gewaltig.
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