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Einschränkungen Freizügigkeit Art.11

Frage: Einschränkungen Freizügigkeit Art.11
(4 Antworten)


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Hallo😀, ich verstehe nicht genau, was die Einschränkungen der Freizügigkeit (Art.11 GG) genau bedeuten.
Kann mir jemand vielleicht konkrete Beispiele für diese Einschränkungs-Kriterien nennen?
- Lebensgrundlage nicht vorhanden
- Bekämpfung von Seuchen, Naturkatastrophen
- schwere Unglücksfälle
- Jugendschutz

Danke schon im Voraus😊
Frage von Cortana (ehem. Mitglied) | am 26.01.2018 - 21:32


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Antwort von cleosulz | 26.01.2018 - 22:03
www.planet-schule.de

www.juraindividuell.de

Jeder darf da wohnen/leben,
wo er will.
Wann kann dieses Recht eingeschränkt werden?

Seuche => Die Pest bricht aus.
Darf man mir dann Einschränkungen und Auflagen machen, wo ich zu wohnen habe?

Oder:
Platzverweis durch die Polizei, nur weil ich ein bisschen randaliere oder unangenehm auffalle?
Dürfen Beamte mir sagen, dass ich den öffentlichen Platz zu verlassen habe und die nächsten 24 Stunden nicht mehr her kommen darf.
Dürfen Poizeibeamte sagen, dass ich aus meiner Wohnung raus muss und 4 Tage nicht daheim schlafen darf?

Unglücksfälle:
Überschwemmung; Einsturzgefahr eines Hauses
Muss ich mir gefallen lassen, dass die Gemeinde kommt und sagt, ich darf in meinem eigenen Haus nicht mehr leben, weil es einsturzgefährdet ist?
Oder ich darf vorerst nicht auf mein Grundstück, weil die Gefahr besteht, dass demnächst der Rhein weiter über die Ufer tritt und mein Haus dann mitgerissen wird oder die Bewohner dann in eine Notlage geraten, die Leib und Leben gefährdet?

Bergung einer Fliegerbombe aus dem 2. WK:
Darf man mir verbieten, in meiner Wohnung zu schlafen?

Schule
Darf man mir den Zugang zum Unterricht verweigern, nur weil ich eine hochansteckende Krankheit habe?

Ist eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe nicht auch eine Einschränkung meiner persönlichen Freizügigkeit?
Oder wie sieht das mit der Residenzpflicht (=> räumliche Beschränkung) von Asylbewerbern aus? Das ist eine sehr wesentliche Einschränkung eines Grundrechtes.
de.wikipedia.org
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Antwort von cleosulz | 26.01.2018 - 22:15
www.rodorf.de

Im Bereich des Jugendschutzes wird die Freizügigkeit auch eingeschränkt.

Jugendliche dürfen alleine ohne Erziehungsberechtigte z.B. abends nicht rund um die Uhr sich in der Öffentlichkeit an allen Orten bewegen.
Ein Kind unter 14 Jahren darf sich z.B. in einer Gaststätte nach 23 Uhr ohne Erziehungsberechtigten nicht aufhalten, auch nicht um etwas zu essen oder zu trinken.

Jugendgefährdende Orte
(Jugendgefährdende öffentliche Orte können bewohnte und unbewohnte Gebäude sein, aber auch Straßen, Plätze, Parks und Grünanlagen, die Minderjährige in Bezug auf ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl negativ beeinflussen können.)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde (Jugendamt/Polizei u.a.) können anordnen, dass jugendliche Kinder (unter 18) einen jugendgefährdenden öffentlichen Ort verlässt. (offene Drogenszene, Orte wo viel/häufig Alkohol konsumiert wird, Rotlichtbezirk).

=> Das ist eine Einschränkung der persönlichen Freizügigkeit
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Antwort von Cortana (ehem. Mitglied) | 27.01.2018 - 17:24
Danke. Hat mir wirklich sehr geholfen. Aber im Artikel steht auch, dass die Freizügigkeit bei nicht vorhandener Lebensgrundlage eingeschränkt wird. Was ist damit gemeint?


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Antwort von matata | 27.01.2018 - 17:45
Das kannst du herausfinden beim Studium des Artikels 12 GG:

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_12_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

oder mit der -Recherche

Suchbegriffe: nicht vorhandene Lebensgrundlage+Einschränkung der Freizügigkeit


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