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Thema immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38

Frage: Thema immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38
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Hallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit dem Thema immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38.
Nach IAS 38.63 können
Selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Sachverhalte dürfen nicht als immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden.
Ich habe mir ein paar Jahres berichte analysiert und bei manchen wird berichtet dass die immateriellen Vermögenswerte zum Teil die Folgen Güter beinhalten.
Markenname
Markenzeichen
Kundenstamm
Bezogen auf IAS 38.63 dürfen diese ja nicht aktiviert werden. Wie ist das zu verstehen? Oder ist es durch den Erwerb eine Unternehmens entstanden?

Vielen Dank
Frage von zeyy | am 07.06.2017 - 13:52


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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 07.06.2017 - 17:49
https://www.fas-ag.de/knowledge/ifrs-standards/ias-38-immaterielle-vermoegenswerte.html
Der Link könnte weiterhelfen,
scheint aber sehr kompliziert zu sein.
Tja, wenn Du für den Erwerb eines Unternehmens mehr zahlst, als substantiell an Vermögen vorhanden ist (abzgl. der Schuldposten), könnte das ja auf einen immateriellen Firmenwert hindeuten, der dann wohl irgendwie aktiviert werden sollte, aber sicher bin ich mir da nicht ganz. Und mit dem internationalen Recht habe ich es auch nicht so...

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