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Schulstrafen

Frage: Schulstrafen
(4 Antworten)


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Hallo, ein Beitrag hat mich mal zu folgender Frage bewegt. Gibt es heute noch Schulstrafen?

Gemeint sind: Nachsitzen, Strafarbeiten, Klassenbucheintragungen, Tadel, Aussperrung, Erscheinen beim Direktor, Klassenkeile, in der Ecke stehen, Unterschriften oder Einbestellen der Eltern. Gibt es noch Elternabende? Antworten erhoffe ich mir vor allem von Schülern, aber auch Lehrern.
Ich finde das Thema hochinteressant.
Berichten sollte man auch über eigene Erlebnisse...
Frage von Aladin7 (ehem. Mitglied) | am 12.04.2017 - 13:32


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Antwort von matata | 12.04.2017 - 15:06
Meine Ausführungen beziehen sich auf die Schweiz und zwar auf die obligatorischen Schulen.
Es gibt immer noch Schulstrafen, die sind aber streng geregelt in einer Schulordnung.
Die pädagogische Leitung einer Schule obliegt heute der Schulleitung. Also fallen auch Strafen und Beurteilung von Verstössen in ihr Ressort. In dieser Beziehung hat sich in den letzten 15 Jahren viel geändert. Die Lehrkraft ist kein Einzelkämpfer mehr, sondern Teil eines Teams. Deshalb werden an einer Schule Verstösse disziplinarischer Art auch immer auf die gleiche Weise geahndet.

Allgemein gültig ist aber
- es gibt keine Kollektivstrafen mehr
- Körperstrafen sind verboten
- es gibt den mündlichen oder schriftlichen Tadel
- es gibt Strafarbeiten für unerledigte Hausaufgaben in Form von Zusatzaufgaben, deren Ausführung in der Schule verlangt werden kann / in der Freizeit erledigt werden muss
- die Eltern müssen schriftlich informiert werden bei groben Verstössen gegen die Schulordnung je nach Schulordnung durch den Klassenlehrer oder die Schulleitung
- grobe Verstösse gegen die Schulordnung werden von der Schulleitung beurteilt und wenn nötig auch sanktioniert
- bei groben Verstössen gegen die Schulordnung muss auch der Sozialdienst der Schule eingeschaltet werden
- bei strafrechtlich relevanten Verstössen innerhalb der Schule wird die Polizei beigezogen und greift auch im Falle einer Verurteilung das Strafrecht bei strafmündigen Jugendlichen

Elternabende sind obligatorisch und zwar mindestens einmal jährlich. Lehrer- und Lehrerinnenteam veranstalten sie gemeinsam mit der Schulleitung, zugehörigen Fachlehrkräften und dem Schulsozialdienst. Sie werden unter einem bestimmten Thema abgehalten
- neue Lehrmittel oder neue Didaktik für ein bestimmtes Fach
- Veränderungen der Schulordnung
- Veränderungen der pädagischen Ausrichtung einer Schule
- Sprachenkonzept einer Schule
- Frei- und Wahlfächer-Angebot auf der Oberstufe
- Teamteaching innerhalb der Schule
- Veränderungen der Stundentafel (auf Grund von Regierungsbeschlüssen)
- neue Schulfächer (von der Regierung verordnet)
Die Teilnahme der Erziehungsberechtigten ist zwingend vorgeschrieben. Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholte Verweigerung der Eltern für ein Elterngespräch (Orientierung über den Leistungsstand einer Schülerin / eines Schülers) kann zu Bussgeldern führen oder bei Ausländern sogar zu ausländerrechtlichen Massnahmen.
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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 12.04.2017 - 21:05
Letzteres ist ja echt hart, das gab es früher nicht! Bei Elternsprechtagen war die Teilnahme immer freiwillig. Manche kamen nie, oder nur wenn der Schüler schlechte Noten hatte. So war es früher in Deutschland.


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Antwort von cleosulz | 14.04.2017 - 14:44
Die Teilnahme an Elternsprechtagen ist in Deutschland nach meiner Erfahrung noch freiwillig.
=> Aber Achtung: Schule ist Ländersache und jedes Land hat eigene Vorschriften!
Anders als in der Schweiz (nach den Ausführungen von Matata) ist eine zwingende Teilnahme nicht vorgeschrieben, was die Teilnehmerzahl oft schrumpfen lässt (s.
unten).

Körperstrafen sind in Deutschland schon lange abgeschafft.
Seit dem Jahr 2000 ist es auch Eltern verboten, ihre Kinder körperlich zu züchtigen.
Kinder haben ein ausdrückliches Recht auf gewaltlose Erziehung. Egal ob in der Schule oder im Elternhaus.
Ohrfeigen, Kopfnuss, Haare ziehen oder sogenannte "Tatzen" auf die Handfläche als Erziehungsmaßnahme in der Schule gehören (hoffentlich) der Vergangenheit an.
Im Gegenteil. Heute muss ein Lehrer mit Maßnahmen rechnen, wenn er Schüler gegenüber psychische Gewalt anwendet oder ein Schüler angibt, dass der Lehrer ihn mobbt oder ungleich behandelt.

Strafarbeiten heißen jetzt: Übungsaufgaben oder zusätzliche Übungsaufgaben, sind geeignete Erziehungsmaßnahmen und können natürlich nach wie vor aufgegeben werden.

Zusätzlicher Unterricht (Nachsitzen) ist immer noch möglich. Das sind keine Strafen sondern zusätzliche Ordnungs-/Erziehungsmaßnahmen die angewendet werden können, wenn sonstige "erzieherischen Maßnahmen" nicht ausreichen.
Bei bis zu 2 Unterrichtsstunden entscheidet der Lehrer.
Bei bis zu 4 Unterrichtsstunden entscheidet der Schulleiter.

Eltern werden nach wie vor verständigt, wenn es in der Schule Vorfälle gibt.
In den meisten Klassen gibt es Vereinbarungen, wie bei kleinen Verstößen vorgegangen wird.
Diese werden meistens zwischen den Schülern und dem Lehrer vereinbart, manchmal einseitig einfach auch vom Lehrer erklärt:
Beispiele:
1 x Hausaufgaben/Unterrichtsmaterial vergessen = 1 Strich
2 x Hausaufgaben/Unterrichtsmaterial vergessen = eine Zusatzaufgabe
3 x Hausaufgaben/Unterrichtsmaterial vergessen = Benachrichtigung der Eltern
Bei mehr als 1 Benachrichtigung => Nachsitzen

Bei mir hängt noch so eine Benachrichtigung aus alter Zeit an der Küchentüre:
Zitat:
Sehr geehrte/r Frau / Herr ....

wie Sie wissen, liegt uns viel an einem guten Kontakt und einer klaren Ansprache zwischen Schule und Elternhaus.
Wir möchten Sie daher darüber informieren, dass Ihr/e Sohn/Tochter .....
  • sich in der letzten Zeit gut an die vereinbarten Regeln gehalten hat
  • wiederholt unpünktlich zum Unterricht erschien.
  • mehrmals seine/ihre Hausaufgaben nicht dabei hatte
  • mehrmals seine/ihre Arbeitsmaterialien nicht dabei hatte.
  • den Unterricht wiederholt störte und ihn deshalb verlassen musste.
Zitat:

Ich werde Ihre/n Tochter/Sohn weiterhin unterstützen die vereinbarten Regel einzuhalten.
Sollte ihr/ihm dies trotzdem nicht gelingen, werde ich auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bitte bestätigen Sie hier mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diesen Brief gelesen haben und geben Sie ihn an mich zurück.

Angekreuzt waren die fehlenden Arbeitsmaterialien => ein Schlamper halt.

Schüler können nach wie vor aus dem Unterricht entfernt werden (sofern die Aufsichtspflicht dadurch nicht verletzt wird; kranke Schüler müssen von einem Elternteil oder einer beaufsichtigenden Person abgeholt werden).
Schüler die den Unterricht stören, wurden bei uns meistens ins Sekretariat oder in eine andere Klasse (meistens die vom Schulleiter) verfrachtet.
Einfach vor die Türe stellen wurde nicht mehr praktiziert, nachdem es zu Beschädigungen von Schuleigentum und Verletzung eines Schülers kam.

Schulausschluss als erzieherische Maßnahme gibt es nach wie vor.
=> Gab es schon zu meiner Schulzeit.
Für diese Maßnahmen gibt es bestimmte Vorgangsregeln; unter anderem muss/kann die Schulkonferenz angehört werden - oder es kann eine Probezeit vereinbart werden.
Gegen Ordnungsmaßnahmen kann man formlos vorgehen oder aber auch förmlich (Widerspruch beim Schulamt).

Alles wird nicht einfacher, sondern in meinen Augen komplizierter.
Vor allem deswegen, weil immer mehr Eltern zuhause keine oder wenig Erziehung praktizieren und aber in der Schule heftig mitreden wollen.

Und die Eltern, deren Kinder im Unterricht auffallen und stören, die erscheinen nie bei den Elternabenden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei einer Klassenstärke von 25 Schülern meistens nie mehr als 8-12 Elternteile einen Elternabend (1 pro Schulhalbjahr sollte stattfinden) besucht haben.

Schüler, die unentschuldigt dem Schulunterricht fern bleiben, können mit Ordnungsmitteln und Geldbußen geahndet werden. (Geldbuße gegen die Erziehungsberechtigten und gegen Schüler, die älter als 14 Jahre sind!).
Schüler können auch durch Polizeibeamte zur Schule gebracht werden.
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Antwort von cleosulz | 14.04.2017 - 14:44
@ Schüler hier im Forum

=> Welches waren die letzten "schulischen Erziehungsmaßnahmen", die ihr erleiden musstet?
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