Kuendigungsfristen ?
Frage: Kuendigungsfristen ?(6 Antworten)
Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: Die Kuendingsfrist ist am 16.12? Bin mir so unsicher ueber dieses Thema.das kommt dran. |
Frage von kodachen91 | am 02.04.2017 - 13:29 |
Antwort von matata | 02.04.2017 - 14:09 |
Die Frage ist: Bis wann muss die Kündigung spätestens im Betrieb eingehen? 1) Das Arbeitsverhältnis endet am 30. 2) Das Arbeitsverhältnis endet am 15. Oktober. Die Kündigung muss bis am 15. des Vormonats erfolgt sein. Bis wann also? Der 17.09. wäre zu spät. Bis wann muss die Kündigung erfolgen? 3) Das Arbeitsverhältnis endet am 31.10. Das ist Monatsende. Die Kündigung muss spätestens bis am letzten Tag des Vormonats erfolgen. Der 3.10. wäre zu spät. Welches ist also der letzte gültige Kündigungstermin? Lisa arbeitet jetzt noch in der Bahnhofapotheke. Sie will aber am 1. Dezember bereits an ihrer neuen Arbeitsstelle beginnen, in der Markt-Apotheke. Sie muss also auf den 30. November kündigen. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen, Ende Oktober. Bis wann muss sie ihre Stelle in der Bahnhofapotheke kündigen? Nun sollte du die Kündigungstermine herausfinden können. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 02.04.2017 - 15:36 |
Hallo, Kodachen91, also ich glaube matata hat da etwas übersehen. Es geht um Deine Skizze und ich nehme mal an, dass Deine Aufzeichnungen von der Tafel etc. richtig abgeschrieben wurden. Es geht offenbar um gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeiter (gewerbliche Mitarbeiter), nicht für Angestellte. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tagen). Oben in Deiner Skizze steht jeweils das Datum, zu dem gekündigt werden soll! Die Pfeile geben das Datum, an dem spätestens gekündigt werden muss. Wie Matata richtig sagte, muss an diesem Tag die Kündigung dem Arbeitgeber vorliegen! Also am besten selbst die Kündigung dort abgeben und den Zugang bestätigen lassen! Sonst muss der Postweg miteingerechnet werden, meist 3 Tage! Diese Feinheiten waren aber in Deiner Skizze nicht gefragt! Es wird wohl davon ausgegangen, dass die Kündigung zum angegebenen Datum beim Arbeitgeber vorliegt! Ergebnis: Soll zum 30.09. das Arbeitsverhältnis beendet werden, muss die Kündigung am 02.09. dem Arbeitgeber vorliegen. Soll zum 15. 10. das Arbeitsverhältnis beendet werden, muss die Kündigung am 17.09. beim Arbeitgeber eingegangen sein. Soll das Arbeitsverhältnis zum 31.10. beendet werden, muss die Kündigung am 03.10 beim Arbeitgeber vorliegen. Der 03.10. ist ein Feiertag (Tag der deutschen Einheit)! http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/berechnung_kuendigungsfrist.php Hier ein sehr hilfreicher Link. Unter E. ist alles genau erklärt, unbedingt durchlesen! Vor allem wegen Schaltjahr! Übrigens: man kann auch eher kündigen! Aber in Deiner Aufgabe wird der Zugang beim Arbeitgeber vorrausgestzt. Es geht nur um Fristberechnung und in Abschlußprüfungen muss dieser genaue Wert berechnet werden! Die Apothekenhelferin müsste dann am 02.11. kündigen (= Kündigung an diesem Tag dem alten Arbeitgeber überreichen!). Es soll ja hier die gestzliche Kündigungsfrist gelten! |
Antwort von matata | 02.04.2017 - 15:46 |
Ja, da hat Aladin7 recht. Mir sind wieder einmal die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Arbeitsrecht zum Verhängnis geworden... Das tut mir leid. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 02.04.2017 - 15:48 |
Noch einmal ganz deutlich: Das Gesetz fingiert immer den Eingang beim Arbeitgeber zum Kündigungstermin! Kündigung ist also zeitgleich mit dem Eingang dieser beim Arbeitgeber zu sehen und nur danach wurde gefragt. Die Fristen beinhalten nicht den Postweg. Also immer vorher abschicken. Aber danach war hier definitiv nicht gefragt! |
Antwort von kodachen91 | 02.04.2017 - 16:31 |
danke fuer Eure Hilfe! Ergebnis: Soll zum 30.09. das Arbeitsverhältnis beendet werden, muss die Kündigung am 02.09. dem Arbeitgeber vorliegen. Soll zum 15. 10. das Arbeitsverhältnis beendet werden, muss die Kündigung am 17.09. beim Arbeitgeber eingegangen sein. Soll das Arbeitsverhältnis zum 31.10. beendet werden, muss die Kündigung am 03.10 beim Arbeitgeber vorliegen. Der 03.10. ist ein Feiertag (Tag der deutschen Einheit)! Zitat: Zitat: Zitat: Zitat: |
Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 02.04.2017 - 16:43 |
Hallo noch einmal, natürlich kennst Du doch den Kalender, also wieviel Tage jeder Monat hat! Dazu musst Du keinen Kalender dabei haben. Du ziehst immer vom 15. oder 30./31. genau 28 Tage ab und landest entweder am Anfang des Monats oder etwa in der Mitte des Vormonats. Du hast teilweise Deine Skizze falsch interpretiert! 1) stimmt, 2) da geht es um Kündigung zum 15.10., also 15 Tage weg vom Oktober und 13 Tage vom September weg, kommst Du zum 17.09. 3) 31-28 =3. Noch einmal zum besseren Verständnis: es gibt nur 2 Termine für die Beendigung eines Arbeitsverhälnisses bei gewerblichen Arbeitnehmern: entweder der 15. oder das Ende des Monats! Davon musst Du immer 28 Tage abziehen! Dabei den Kalender beachten! Und auch das Schaltjahr! Bsp.: Februar mit 28 Tagen - Kündigung 31.01., Schaltjahr Februar mit 29 Tagen - Kündigung 01.02. Schaltjahre lassen sich durch 4 teilen! 2000, 2004, 08, 12, 16... Darauf musst Du in einer Prüfung achten! |