Leihmutterschaft
Frage: Leihmutterschaft(2 Antworten)
Hallo! ich will das Thema Leihmutterschaft diskutieren. |
Frage von Linda1112 (ehem. Mitglied) | am 19.01.2017 - 00:03 |
Antwort von cleosulz | 19.01.2017 - 03:29 |
Schön, was nun? Sollen wir den Text korrigieren? Bewerten oder mit die diskutieren? Was ist die Frage? Zum Thema einige Gedankenanstöße: Kommerzialisierung des Kindes doch nur aus Sicht der austragenden Frau, doch nicht aus Sicht der Frau, deren Ei befruchtet worden ist. Die hat ja keinen finanziellen Vorteil. Es gibt auch Leihmütter, die machen das unentgeltlich oder nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung (zB Lohnausfall, Erstattung der Unkosten/ Arztkosten). Dann fällt auch der Punkt Kind als Gegenstand eines reinen Vertrages/Rechtsgeschäft weg. Natürlich ist das Kind Hauptperson. So eng darf man das nicht sehen. Dann wäre jedes gemeinschaftliches Kind zwischen natürlichen Eltern auch ein Vertragsgegenstand, weil sich durch die Zeugung und mit der Geburt eines Kindes immer Rechtsverhältnisse und Verpflichtungen ergeben. Unabhängig ob Leihmutterschaft oder normale Schwangerschaft. Jede Frau hat gegenüber dem Vater ihres Kindes finanzielle Ansprüche. Egal ob Ehefrau oder Leihmutter. Und trotzdem sind hier Kinder kein Vertragsgegenstand. Tragen Frauen Kinder aus finanziellen Aspekten aus, also gegen "Gebühr oder auf Rechnung", sieht das anders aus. Das stigmatisiert aber nicht das Kind. Ein unter solchen Bedingungen ausgetragenes Kind kann nichts dafür. Art und Weise der Zeugung und des Austragens können/dürfen nicht dem Kind angelastet werden und setzen seine Würde nicht herab. Unter solchen Umständen ausgetragenen Kinder haben einfach ein Elternteil mehr. Das ist bei Stiefkindern doch auch nicht anders. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil sondern kann durchaus eine positive Bereicherung sein. Ätsch, du hast nur eine Mutter, ich habe sogar zwei Solche Kinder muss man nur aufklären und selbstbewusst machen. Leihmutterschaft darf nicht kommerziell sein und nicht kriminalisiert werden. Dann ist das OK und vielleicht sogar im weitesten Sinne vergleichbar mit Organspende. Und wer würde da das Prinzip Organspende an den Pranger stellen (wobei hier leider auch viel Geld auf dem Schwarzmarkt fließt, was das kriminalisiert - aber das ist ein anderes Thema). Entgeltfreie Leihmutterschaft an sich ist nicht anstößig und diskriminiert in keinster Weise das Kind noch die Elternteile. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Armina | 22.02.2017 - 22:30 |
Guten Tag! Die Leihmutter, also die Frau, die ein Kind für ein anderes Paar austrägt, macht sich in vielen Ländern strafbar. Insbesondere in Deutschland ist jede Form der Leihmutterschaft illegal und gesetzlich verboten. so schlecht,dass für deutsche Paare gibt es demnach keine Chance, ein Kind über eine Leihmutter in Deutschland zu bekommen.man muß sich unweigerlich an eine Leihmutter im Ausland wenden, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. In Belgien, Spanien, den Niederlanden, den USA und in Griechenland,in der Ukraine sowie in Großbritannien ist die Leihmutterschaft grundsätzlich erlaubt.In Deutschland verbietet sittlichen und moralischen Gründen jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften.Seit 2002 ist die Leihmutterschaft sowie die Leihmutterschaft in Kombination mit Ei- und/oder Samenspende in der Ukraine legal. Das geborene Kind ist rechtlich das Kind der zukünftigen Eltern. Die ukrainischen Gesetzgeber haben einen besseren und selbstverständlicheren Weg eingeschlagen, als die meisten europäischen Parlamentarier. Die Kosten für die Durchführung des Leihmutterschaftsprogramms in der Ukraine sind viel niedriger als in solchen Ländern wie in den Vereinigten Staaten und Kanada. Europäisches Service, günstige Preise und loyale ukrainische Gesetzgebung - das sind einige der Hauptgründe, warum Tausende von Ehepaaren aus der ganzen Welt in die Ukraine zwecks der Durchführung des Leihmutterschaftsprogramms kommen. |
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