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Jugendgerichtshilfe

Frage: Jugendgerichtshilfe
(3 Antworten)


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Beiträge 6
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Also, ich muss einen Kurz Referat über Jugendgerichtshilfe halten und da bei soll ich diese folgenden Fragen Beantworten

Was versteht man darunter?
Welche Ziele verfolgt man mit dem Berufsfeld?
welche Klienten werden betreut?
Arbeitsweise(Besonderheiten..)?

Was ich bisher Herausgefunden habe:
- Die JGH ist eine Gesetzliche vorgesehene Aufgabe des Jugendamtes
- Wenn Kinder Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begehen berät die JGH Sie und ihre Familien
-JGH nimmt an Gerichtsverhandlungen teil
-JGH gibt einen Vorschlag für einen Urteil

Kennt sich jemand damit gut aus?

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen und Dankeschön im vorraus :))
Frage von melodi | am 04.09.2016 - 20:41


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Antwort von cleosulz | 04.09.2016 - 21:11
Und was hast du bisher?

Ein kurzer Abriß zum Thema:
Bei der JGH arbeiten studierte Sozialarbeiter.
Diese werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Ermittlungsbehörden (Polizei + Staatsanwaltschaft) von den Straftaten informiert und eingebunden.
Sie führen mindestens ein Gespräch mit den jugendlichen und heranwachsenden Straftätern. Ausserdem erstellen sie einen Bericht über die persönliche und familiäre Situation der Straftäter. Auch wenn strafunmündige Kinder straffällig werden, sind sie Ansprechpartner.
Durch die enge Vernetzung mit dem Jugendamt können sie auch andere Hilfe in die Wege leiten ( z.B. Erziehungsbeistandschaft, Schulwechsel usw).
Während der Hauptverhandlung sind sie anwesend und erhalten die Möglichkeit zur Person des Angeklagten Stellung zu nehmen.
Auch zur Frage, ob bei Heranwachsenden ( Täter zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr) Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung können soll oder welche "Strafe/Zuchtmittel oder erzieherische Maßnahme" angemessen scheint, werden sie gehört.
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Antwort von cleosulz | 04.09.2016 - 21:23
Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen und sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind, zu äußern.


Zitat:
Ansprechpartner für:

Jugendliche die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Wir beraten und unterstützen junge Menschen indem wir:

dich über das Strafverfahren und seine Folgen informieren
dich zur Hauptverhandlung begleiten
dich, falls du in Untersuchungs- oder Strafhaft sitzen solltest besuchen
dir bei der "Wiedergutmachung" helfen
bei Drogenproblemen vermitteln
auch Ansprechpartner für deine Eltern und Freunde sind
vor dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens geben

Eltern deren Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind: Wir stehen Ihnen für alle Fragen die Ihr Kind und das weitere Verfahren betreffen zur Verfügung.

Wir sind ein Team von Ausgebildeten SozialarbeiterInnen, die mit "Rat und Tat" zur Seite stehen. Die Gespräche sind stets vertraulich.


Wikipedia passt

Hier findest du auch Info:

http://www.die-unverzichtbaren.de/berufsprofil/mitarbeiter-in-jugendgerichtshilfe/
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Antwort von cleosulz | 05.09.2016 - 09:44
www.google.de

Hier solltest du dir das Vorwort einmal genau durchlesen (finde ich sehr passend).
www.dvjj.de

Die JGH arbeitet zwar viel mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen, gehört jedoch zur Jugendhilfe - und somit in den Bereich der Jugendämter.

Gleichwohl ist sie eine Art Schnittstelle zwischen Jugendhilfe + Staatsanwalt/Gericht - mit besonderer Bedeutung.

Die Mitarbeiter der JGH erforschen die Persönlichkeit, die Entwicklung und das Umfeld der Beschuldigten. Die JGH ist möglichst früh in das Ermittlungsverfahren einzubeziehen.
(Übrigens: Bei der Polizei werden Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von besonders ausgebildeten Beamten geführt => den Jugendsachbearbeitern).

Vor Gericht äußert sich die JGH zu den Maßnahmen, die ergriffen werden sollen.
Sie erstellt einen (oder mehrere) Berichte und wacht darüber, dass die vom Gericht verhängten Maßnahmen (Weisungen + Auflagen) erfüllt werden bzw. machen Meldung gegenüber dem Gericht.

Vor Verhängung von Maßnahmen durch die Staatsanwaltschat oder das Gericht ist die JGH zu hören!
Deshalb erhält die JGH immer eine Anklageschrift + Terminsnachricht und der jeweilige Sachbearbeiter sollte auch selbst den Hauptverhandlungstermin wahrnehmen.
Er ist vor Gericht anzuhören.

Gleichzeitig hat die JGH unabhängig vom Strafverfahren zu prüfen, wie man dem Jugendlichen und seiner Familie außerhalb des Strafverfahrens helfen kann. Zu prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich erscheinen. Es sind Leistungen nach der Jugendhilfe zu prüfen und ggf. anzubieten.

Hier sind unter anderem zu nennen: Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung, Vollzeitpflege, Familienhilfe, Beistandschaften usw.

Zitat:
Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben, die durch öffentliche und freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefaßt werden.
Kinder- und Jugendhilfe ist Teil des Kinder- bzw. Jugendschutzes.
Die Leistungen findet man im SGB VIII.
Als Grundlage gilt:
Zentral haben die Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, dass das Recht der Kinder gewährleistet wird.
Die Arbeit der JGH endet nicht mit dem Ende des Strafverfahrens (dazu gehört auch das Diversionsverfahren = www.drk-jena.de ) sondern wirkt fort.

Bei Familien, bei denen keine weitere Betreuung erforderlich ist - schlummern die Akten im Schrank der Volljährigkeit der Jugendlichen entgegen.
Bei Familien, denen weitere Leistungen nach der Jugendhilfe angeboten werden .... ist die JGH weiterhin ein Ansprechpartner - eben in Verbindung mit der Jugendhilfe/dem Sozialen Dienst.

Die JGH ist somit nicht für die Gerichte da, sondern für die Jugendlichen/Heranwachsenden und ihre Familie.
Die JGH macht im Übrigen keine Rechtsberatung (dazu gibt es die Rechtsanwaltschaft), kann jedoch auf Möglichkeiten hinweisen, die helfen dass der jugendliche Straftäter "besser vor Gericht aussieht". Hier sei die Teilnahme an Sozialen Trainingskursen, Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung des Schadens usw. erwähnt.
Solche Maßnahmen können jugendliche Straftäter auch bereits vor einem Gerichtsverfahren - unter Hilfe der JGH wahrnehmen.
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