Menu schließen

Gehaltsabrechnung

Frage: Gehaltsabrechnung
(11 Antworten)


Autor
Beiträge 175
0
Hallo,

kennst sich jemand in Gehaltsabrechnung aus?
Frage von kodachen91 | am 03.04.2016 - 15:31

online
Autor
Beiträge 40241
2100
Antwort von matata | 03.04.2016 - 15:41
Stell bitte eine konkrete Frage: Was musst du wissen? Private Beratungen über e-mail oder Postfach machen wir eigentlich nicht.
Wir sind eine Hausaufgabenseite, spezialisiert auf Hausaufgabenhilfe.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 175
0
Antwort von kodachen91 | 03.04.2016 - 15:47
ich weiss, bevor ich poste, möchte ich nur wissen, wer das Thema schon mal gelernt hat. sonst poste ich umsonst.


Autor
Beiträge 175
0
Antwort von kodachen91 | 03.04.2016 - 16:54

S.302
Sabine´s brutto Lohn:2.475, Gegaltsgruppe 4, mehr als 6 Jahre Erfahrungen
Steuerklasse 1

Lohnsteuer: 337,41
Solidaritätszuschlag: 18,55
Kirchensteuer: 8%, oder 9% ?

Zitat:
berechnen Sie die Abzüge an :
Brutto 2.475
- Lst 337,41
- Solidaritätszuschlag 18,55 Eur.
- Kirchensteuer 8%, od. 9%, welches soll ich wählen?
- KV ?, wie soll ich weiterrechnen?
- PV ?
- RV ?
- AV ?
=Nettogehalt






S.304


S.305,







online
Autor
Beiträge 40241
2100
Antwort von matata | 03.04.2016 - 17:00
Sabine bezahlt 9% Kirchensteuer. Sie lebt in Marburg, und das liegt in Hessen, also nicht in einem Bundesland mit ermässigter Kirchensteuer.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 175
0
Antwort von kodachen91 | 03.04.2016 - 17:27
Brutto 2.475
- Lst 337,41
- Solidaritätszuschlag 18,55 Eur.
- Kirchensteuer 8%, od. 9%, welches soll ich wählen? 100%--> 2.475
9% --> 222,75, so rechnet man das?

1) - KV 198 ?16%:2 =8, wie soll ich weiterrechnen?
2) - PV 24,13?1,95%: 2= 0,975 + Anteil des AN(0,975 % kinderlose Arbeitnehmer über 23Jahre zahlen allerdings 1,225%---> soll ich das dazu rechnen?, Sabine ist ja 51Jahre alt)
3) - RV ? 246,26 / 19,9%: 2= 9,95
4) - AV ? 37,133% :2 =1,5
=Nettogehalt

1)100%--> 2.475
8% --> 198

2)100%--> 2.475
0,975%--> 24,13 +1,225%

3) 100%--> 2.475
9,95 --> 246,26

100%--> 2.475
1,5% --> 37,13
Die Beitragssätze wurde bei dieser Aufgabe gar nicht genannt.
od. ist es auf der S. 308?

online
Autor
Beiträge 40241
2100
Antwort von matata | 03.04.2016 - 17:34
Ich kann dir nicht mehr weiterhelfen, denn die Gehaltsberechnungen in der Schweiz (wo ich lebe) und in Deutschland sehen ganz anders aus. Tut mir leid.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.04.2016 - 20:30
Sabine ist 50 Jahre alt und lebt nicht in Bayern oder Baden-Württemberg.
Matata hat also recht, Sabine muss 9 % Kirchensteuer bezahlen.
Diese 9 % bezahlt sie aber nicht auf ihren Bruttolohn bezogen, sondern diese 9 % beziehen sich auf die Lohnsteuer. => Die Kirchensteuer beträgt nämlich 9 % von der Lohnsteuer.

Sabine hat Lohnsteuerklasse I.
Dies bedeutet: Sie hat keine Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Sie muss deshalb 1,225 % Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen.

Weiter wissen wir noch, dass sie 2454 EUR brutto verdient.
Edit: Sabine verdient 2475 EUR brutto (Ablesefehler von mir!)

Die Beträge für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer musst du gar nicht ausrechnen, diese Beträge kannst du einfach auf der Lohnsteuertabelle 2011 ablesen.
Zu beachten ist, dass du in der Lohnsteuertabelle in der richtigen Zeile liest.
Du musst schauen beim Bruttogehalt "bis 2456,99 EUR", da Sabine ja 2454 EUR verdient, das heißt: weniger als 2457 EUR.
Du musst beim Bruttogehalt "bis 2477,99 EUR" schauen, da Sabine ja 2475 EUR brutto verdient. Das ist mehr als 2.471,99 EUR und weniger als 2.477,99 EUR.

Danach ergeben sich hierzu folgende Steuerabzüge:

Lohnsteuer: 332,91 EUR 338,16 EUR
Solidaritätsabzug: 18,31 EUR 18,59 EUR
Kirchensteuer: 29,96 EUR 30,43 EUR

Steuerabzüge insgesamt: 381,18 EUR 387,18 EUR

(Sabine verdient 2454 EUR = weniger als 2457 EUR; daher kannst du die Spalte nehmen, wo steht "bis 2456,99 EUR").
==> bis zu 2477,99 EUR

Die Beiträge, die Sabine vom Bruttogehalt sonst noch abgezogen werden sind:
KV, PV, RV und AV.

In deinem Buch sind die jeweiligen Beträge schön aufgeführt.

KV sind 8,2 % vom Bruttoverdienst
also: 8,2 % von 2454 EUR
2454 x 8,2 : 100 = 201,228 = gerundet auf 2 Stellen nach dem Komma: 201,22 EUR

Bitte das richtige Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage nehmen:
8475 x 8,2 : 100 = 202,95 EUR

PV sind 1,225 % von 2454 EUR
2454 x 1,225 : 100 = 30,0615 = gerundet: 30,06 EUR
Edit: 2475 x 1,225 : 100 = 30,31 EUR (mit dem erhöhten PV-Satz, ohne Kinder)
bzw. (mit Kinder): 2475 x 0,975 : 100 = 24,13 EUR

RV sind 9,95 % von 2454 EUR
2454 x 9,95 : 100 = 244,173 = gerundet: 244,17 EUR
2475 x 9,95 : 100 = 246,26 EUR

AV sind 1,5 % von 2454 EUR
2454 x 1,5 : 100 = 36,81
2475 x 1,5 : 100 = 37,12 EUR

Sozialversicherungsbeiträge: 512,26 EUR
516,64 EUR

Also sieht die Gehaltsabrechnung so aus:

Bruttolohn: 2454 EUR 2475 EUR
Lohnsteuer: 332,91 338,16 EUR
Kirchensteuer: 29,96 EUR 30,43 EUR
Soli: 18,31 EUR 18,59 EUR

Arbeitnehmerbeiträge
Krankenversicherung: 201,22 EUR 202,95 EUR
Pflegeversicherung: 30,06 EUR 30,31 / 24,13 EUR
Rentenversicherung: 244,17 EUR 246,26 EUR
Arbeitslosenversicherung: 36,81 37,12 EUR

Nach meiner Berechnung beträgt der Nettolohn: 1560,56 EUR
Nettolohn neu: 1.571,18 EUR
(bei PV ohne Kinder, also mit dem erhöhten Beitrag von 1,225%)


________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.04.2016 - 21:45
Kleiner Nachtrag zur Pflegeversicherung:

Ich kenne mich da nicht genau aus.
Aber nach meinem Kenntnisstand zahlen Eltern (dauerhaft) den normalen PV-Beitrag (nicht den erhöhten).

Zitat:
Eltern sind dauerhaft von dem Zuschlag befreit.
(Auch bei Kinderlosen gibt es einige Ausnahmen.)

Den Beitragszuschlag zahlen nur Kinderlose ab 23 Jahren, nicht aber leibliche Eltern und Pflegeeltern. Das gilt auch für Adoptiv- und Stiefeltern.

Den Nachweis, dass man Kinder hat, kann man durch einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte führen. Oder eben durch Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.

Wenn die Kinder jedoch über 18 Jahre alt sind, sind sie nur noch auf entsprechenden Antrag hin auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt (und auch nur, wenn sie noch in Ausbildung sind).

Also dürfte der Eintrag Lohnsteuerklasse I nicht unbedingt heißen, dass Sabine keine Kinder hat. Sie ist 50 Jahre alt und kann somit erwachsene Kinder haben, die nicht mehr auf ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt sind und somit trotzdem weiterhin Anspruch auf die niedrigere PV-Beiträge haben.

==> Die Angaben in der Aufgabe sind insofern ungenau und können je nach dem interpretiert werden.

Da müsstest du nochmals bei deinem Lehrer nachfragen, was jetzt fact ist.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 03.04.2016 - 21:53
Geht man davon aus, dass Sabine Kinder hat (die nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein müssen), dann beträgt die PV nur 0,975 %.
Das wären also: 2454 x 0,975 : 100 = 25,16 EUR.

Das Nettogehalt von Sabine würde dann 4,90 EUR mehr = 1565,46 EUR betragen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 2581
492
Antwort von Ratgeber | 03.04.2016 - 23:15
@ cleosulz: wenn die Rechnungen nun noch mit dem korrekten Bruttogehalt ( 2.475 €) gemacht werden, könnte auch das korrekte Ergebnis herauskommen .... oder habe ich da etwas falsch gelesen?


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 04.04.2016 - 08:17
@ Ratgeber
Natürlich =
Nein, du hast nicht falsch gelesen.
Aber ich habe mich von den großen, fetten Zahl auf der Grafik Seite 305 wohl irritieren lassen und konnte mir auf der Scroll-Strecke zwischen Grafik 2 und Grafik 6 offenbar die richtige Zahl nicht merken.

@ kodachen91
Wieder ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eigenes Denken und Nachrechnen ist.
Nicht einfach alle Lösungsvorschläge blind übernehmen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Wirtschaft & Recht-Experten?

4 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Wirtschaft & Recht
ÄHNLICHE FRAGEN: