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Verkaufskalkulation

Frage: Verkaufskalkulation
(1 Antwort)


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Aufg. 1.2


Bezugspreis 2, 80 100 %
+ Handlungskosten 0,64 23 %
= Selbskosten 3,44 123 %
+ Gewinn 0,62 18 %
= Nettoverkaufspreis 4,06 118 %
+ Usts. 0,8 19 %
= Bruttoverkaufspreis 4,86 119 %

ist das so richtig ausgerechnet?

Flasche Mundwasser kostet ( Listeneinkaufspreis 2,80 Euro )
kann ich den Listeneinkaufspreis bei Bezugspreis hintun?

Rechnen :

100 % --> 2, 80
23 % --> 0,64

100 % -->

Frage von kodachen91 | am 02.11.2015 - 21:42

 
Antwort von ANONYM | 03.11.2015 - 16:36
Hi,
der Listeneinkaufspreis ist nicht unbedingt der Bezugspreis.
Man rechnet:
Listeneinkaufspreis - Lieferrabatt = Einkaufspreis
Einkaufspreis - Lieferskonto = Bareinkaufspreis
Bareinkaufspreis + Bezugskosten (z.B. für Transport,
Zoll, Versicherung) = Bezugspreis

Wenn du keine Angaben dazu hast, kannst du den Listeneinkaufspreis = Bezugspreis annehmen.

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer, geh von 100% des Nettoverkaufspreises aus:
= Nettoverkaufspreis 4,06 100 %
+ Usts. 0,77 19 %
= Bruttoverkaufspreis 4,84 119 %

Viele Grüße

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