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Tarifverträge 3

Frage: Tarifverträge 3
(1 Antwort)

 
DIe beiden Arten von Tarifverträg sind:
-->Mantelvertrag = die Laufzeit ? z.B Arbeitszeiten, Urlaubsestimmungen, -->Arbeitsschutzbestimmungen....usw.
u.
Lohn-und Gehaltstarifvertrag.= Lohnen und Gehätern
Warum gibt es die Lohn-und Gehaltsgruppen?

Wer gehört zur Gewerkschaftsmitglieder und wer nicht?
Damit die Arbeitnehmer einer Branche gleich behandelt werden, wird durch Bundesminister für Arbeit und Soziales allgemeinverbindlich erklärt.

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften => Tarifvertragsparteien
können Tarifverträge aushandeln und abschließen.
Diese Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt.
Zitat:
Was macht die Tarifautonamie?
=ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln und zu kündigen.
Was wird zum Beispiel eingemischt?


ANONYM stellte diese Frage am 25.10.2015 - 20:52


Autor
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808
Antwort von cleosulz | 25.10.2015 - 21:55
Vertragsparteien sind die Arbeitgeber(verbände) und die Gewerkschaften (=für ihre Mitglieder).
Ein Vertrag gilt nur für die Vertragsparteien.

Wenn du dir ein Auto kaufst, dann gilt der Kauf-Vertrag auch nur zwischen dem Autohändler und dir.
Ich habe nichts davon ;)

Aber nicht alle Arbeitnehmer sind Mitglied in einer Gewerkschaft.
Auch nicht alle Firmen/Arbeitgeber sind Mitglied in einem Arbeitgeberverband.

Damit aber die Beschäftigten ohne Gewerkschaftszugehörigkeit und ohne Firma in einem Arbeitgeberverband wichtige Tarifleistungen erhalten, werden manche Tarifverträge eben
für "allgemeinverbindlich" erklärt.
Dies macht ein Miniser (steht ja oben).

Das hat zur Folge, dass diese Tarifverträge dann für ALLE AN gelten, egal ob ihr Betrieb oder sie selbst Mitglied sind.

Tarifautonomie:
In Deutschland selbst ist es so geregelt, dass der Staat oder Parteien sich in Vertragsverhandlungen einmischen => insbesondere zur Frage, wie hoch die Löhne sind.
Deshalb durfte Frau Merkel sich in den Bahnstreik nicht einmischen und sagen:
"Jetzt reicht es mir mit den Verspätungen und ausgefallenen Zügen; die Lokführer kriegen 10 % mehr Lohn, basta."

Das mussten die Bahn und die GDL schon selbst miteinander aushandeln => ohne Frau Merkel. ;)

Anmerkung:
Das Gesetz zum Mindestlohn steht aber in einem gewissen Widerspruch zur Tarifautonomie zur Frage der Löhne.
Hier hat der Staat ein Gesetz erlassen, in dem die Mindestlöhne für bestimmte Bereiche festgesetzt werden.
Ein Tarifvertragsabschluss unter diesem Mindestlohn ist nicht möglich.
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