Arbeitsgesetz
Frage: Arbeitsgesetz(7 Antworten)
Also, Arbeitsgesetz: Was ist denn ein Tarifpartner?...... = bedeutet, dabei darf die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.In einigen Fällen muss der Arbeitnehmer auch schriftlich der Arbeitszeitverlängerung zustimmen. Kann mir jemand helfen? |
ANONYM stellte diese Frage am 25.10.2015 - 17:04 |
Antwort von ANONYM | 25.10.2015 - 17:30 |
Ruehezeit : Nach Beendigung der Arbeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine unuterbrochene Ruhezeit von mind. 11 Std. Sie kann in bestimmten Einrichtungen(Krankenhäuser, Also man kann ja nicht nach 11stunde Arbeit erst Pause machen. Verstehe ic nicht so arg. Arbeitszeit ist doch von 6-9 std. --> mind. 30min. mehr als 9 std. =45min. Für Nacht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst gelten besondere Regelungen. Ebenso können die Tarifparteien in besonderen Fällen andere Vereinbarungen treffen. Welche Tarifparteien und und welche besondere Regelungen? |
Antwort von matata | 25.10.2015 - 17:31 |
So geht es nicht! Du hast Teilsätze und Wörter aus verschiedenen Bestimmungen bunt durcheinander kopiert und aneinandergefügt, was im Original nicht so vorkommt. Zitat: Das sind schon einmal mindestens 3 unterschiedliche Teile.... Wie heissen die ganzen Sätze oder die ganzen Abschnitte? Stehen Paragrafen dabei? Hat dein Blatt einen Titel? Zitat: Wie heisst der ganze Absatz oder Abschnitt? Wie heisst die Überschrift? Gibt es einen Paragraphen? Gefunden habe ich http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html ---> Lies den ganzen § 2 und 3 http://www.cecu.de/lexikon/politik/1848-tarifpartner.htm ---> Was sind Tarifpartner? Antworte im nächsten Antwortfeld und mach das sorgfältig. Sonst kann ich dir nicht helfen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von ANONYM | 25.10.2015 - 17:41 |
ich mach ein Foto. |
Antwort von ANONYM | 25.10.2015 - 17:48 |
Antwort von matata | 25.10.2015 - 18:12 |
Jetzt sieht die Sache schon anders aus! Alles zum Thema Gesundheitsschutz steht hier http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html Betreffend Sonn- und Feiertage: In der Regel sind sie arbeitsfrei, es sind auch Ruhetage für den Arbeitnehmer oder Lehrling. In Ausnahmefällen und im Gastgewerbe gibt es spezielle Regelungen, die vom Arbeitsamt bewilligt werden müssen. Wenn die Arbeitszeit aus bestimmten Gründen (Mehrarbeit, aussordentliche Ereignisse) für längere Zeit verlängert werden muss ohne Lohnerhöhung, dann muss dem Arbeitnehmer das schriftlich vorgelegt werden, und er muss seine Zustimmung geben. Das gleiche gilt für eine Verkürzung der Arbeitszeit mit Lohneinbusse. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 25.10.2015 - 19:35 |
Ich versuche dir deine Frage einfach zu erklären. Zitat:Zunächst einmal musst du unterscheiden: Arbeitszeit (Zeit, in der gearbeitet wird, außerhalb der Pausen) => 8 Stunden täglich, höchstens 10 Stunden am Tag (sofern die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden innerhalb 24 Wochen/6 Monaten nicht überschritten wird. Pausenzeit (Zeit, in der die Arbeit am Tag unterbrochen wird) => bei Arbeitszeit von 6 Stunden = 0 Minuten => bei Arbeitszeit von 9 Stunden = mindestens 30 Minuten => bei Arbeitszeit von 10 Stunden = mindestens 45 Minuten => Arbeitszeit darüber ---- ist nicht zulässig. Ruhezeit (Zeit, in der die Arbeit zwischen 2 Arbeitstagen unterbrochen wird; Ruhezeit ist die Zeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) => mindestens 11 Stunden => Ausnahme: Pflege + Gastronomiebetriebe => kann auf 10 Stunden abgekürzt werden. (Aber auch hier gilt: nur zulässig, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird). Zwischen dem Arbeitseinsatz (Tag) 1 und Arbeitseinsatz (Tag) 2 müssen also mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Habe ich also am Montag bis 19 Uhr gearbeitet, so darf ich am Dienstags frühestens um 6 Uhr meine Arbeit antreten. Erst dann sind nämlich 11 Stunden Ruhezeit vorbei. Habe ich am Montag von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet, dann sind das mehr als 10 Stunden. Der Arbeitstag insgesamt darf aber nie mehr als 10 Stunden am Tag dauern. Jedoch können Arbeitsbeginn und Arbeitsende durch Pausen unterbrochen werden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Habe ich von 6-12 Uhr und von 18-20 Uhr gearbeitet (= z.B. geteilter Dienst), dann habe ich 8 Arbeitsstunden. Das ist OK. Habe ich von 6-12 Uhr und von 14-20 Uhr gearbeitet (=s.o., habe ich also 1/4 Stunde morgens Kaffepause und 1 3/4 Stunden Mittagspause gemacht - oder 2 Stunden Mittagspause), dann sind das 10 Arbeitsstunden. Das ist in Einzelfällen auch OK ==> ABER: Zitat:==> Die maximale Arbeitszeit beträgt 10 Stunden am Tag und diese darf nicht überschritten werden. So, jetzt mache ich am Montag um 20 Uhr Feierabend. Dann darf ich am nächsten Morgen nicht wieder um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen, sondern frühestens um 7 Uhr. Weil zwischen 20 Uhr am Abend und 7 Uhr am Morgen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Mache ich um 22 Uhr Feierabend, so darf ich frühestens um 9 Uhr am nächsten Morgen mit der Arbeit beginnen. Weil 22 Uhr Arbeitsende + 11 Stunden Ruhezeit = 9 Uhr Arbeitsbeginn am Folgetag gibt. In der Pflege/Gastgewerbe kann die Ruhezeit von 11 Stunden auf 10 Stunden verkürzt werden. Aber auch da gilt: Feierabend um 24.00 Uhr => dann ist frühester Arbeitsbeginn um 10 Uhr am nächsten Morgen! ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 25.10.2015 - 19:57 |
Tarifparteien sind Vertragspartner. Sie schließen einen Vertrag ab, der bindend ist. Zitat:Auf der einen Seite ist der Arbeitgeber (z.B. eine bestimmte Firma = dann ist das ein Firmenvertrag oder ein Arbeitgeberverband = ein Zusammenschluss von verschiedenen Arbeitgebern zur Wahrung von gemeinsamen Interessen in arbeitsrechtlicher/sozialrechtlicher Hinsicht) und auf der anderen Seite die Gewerkschaft als Vertreter der Arbeitnehmer. Für was Tarifverträge da sind, wird dir hier erklärt: www.youtube.com Nicht für jeden Arbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag! Außer es sind für "allgemein gültig" erklärte Tarifverträge. => dies gilt, wenn es Verträge sind, deren Wirksamkeit im öffentlichen Interesse liegt. Solche Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend. Von Tarifverträgen darf im Übrigen nur abgewichen werden, wenn es zu Gunsten des Arbeitnehmers geht. z.B. mehr Urlaub oder mehr Lohn, kürzere Arbeitszeiten usw. Nie zu seinen Ungunsten! Arbeitnehmer, die nicht in einer Gewerkschaft sind, können sich nicht auf einen Tarifvertrag berufen. Sie sind keine Vertragspartei. Bezahlt der Arbeitgeber z. B. trotzdem nach Tarif, so darf das sein, muss aber nicht. Findet jedoch für beide Parteien (AG + AN) ein Tarifvertrag Anwendung, so ist Tariflohn = Mindestlohn! Weniger geht nicht, mehr immer. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |