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Sicherheit am Fahrrad

Frage: Sicherheit am Fahrrad
(1 Antwort)


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An deinem Fahrrad ist der Frontreflektor weiß, die Speichenreflektoren gelb und der Rückstrahler ist rot.
Welche Funktion haben diese Reflektoren? Warum besitzen sie eigentlich verschiedene Farben?
Kann mir jemand bei diesen Fragen helfen? Ich war in der Stunde nicht da und muss das alles alleine nachholen. Im Internet finde ich auch nichts, das mir weiterhilft.

HILFEEE
Frage von Lollaz (ehem. Mitglied) | am 15.03.2015 - 07:48


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Antwort von cleosulz | 15.03.2015 - 09:43
Schau dir mal ein Auto an:
Vorne weiße Scheinwerfer,  hinten rote Rücklichter.
Schon anhand der Farbe der Lichtquelle kannst du erkennen, ob ein Fahrzeug auf dich zu fährt oder in der selben Richtung wie du unterwegs ist.
Deswegen sind an allen Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, die Rücklichter immer rot.

Das mit den seitlichen Reflektoren bei den Fahrrädern wusste ich nicht.
Aber auch hier ist es so: Seitliche Reflektoren sind gelb.
Das ist auch bei Lastwagen so.
Deswegen sind z. B. die Reflektoren bei Lkws bzw. Anhängern die seitlich sind gelb und rund.

Und deswegen dürfen Fahrzeuge immer nur in Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt werden => Ausnahme: Einbahnstraße
Man sieht also bei Dunkelheit immer im reflektierenden Scheinwerferlicht beim anderen Fahrzeug, ob es in die selbe Fahrtrichtung fährt oder entgegen kommt oder ob man seitlich auf ein Fahrzeug zufährt.


Zitat:
§ 51a  StVO Seitliche Kenntlichmachung.(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Längevon mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkendengelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieserRückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitestenvom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zweiaufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der amweitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punktdes Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtendenFläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nichtzu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm,Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglichangebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räderangebracht sein.
 
 
Siehst du also etwas Gelbes zurückstrahlen, siehst du ein Fahrrad  (Fahrzeug) von der Seite, siehst du es weiß - dann von vorne = entgegenkommend, und siehst du einen roten Rückstrahler, siehst du ein Fahrzeug in der selben Richtung fahren.


Zitat:
Im Internet finde ich auch nichts, das mir weiterhilft.
 
=> das kann nicht sein. Du musst nur richtig suchen ;)

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