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Kaufvertragsstoerungen Teil2

Frage: Kaufvertragsstoerungen Teil2
(1 Antwort)


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Aufgabe 4
a)?
b) nachweisbar ein Schaden entstanden ist

Aufgabe 5
1.
Vorraussetzung: Die Forderung muss faeliig sein.
oder. die 2. Vorraussetzung: die ausstehende Lieferung wurde angenahmt.

b) zum 2.Recht Schadenersatz statt Leistung
Der VK hat nochmal ein Versuch die Ware zu liefern..

c)1/Vorraussetzung. Die Forderung muss faellig sein. (Der Liefertermin ist abgelaufen.)
Frage von kodachen91 | am 15.10.2014 - 23:00


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808
Antwort von cleosulz | 15.10.2014 - 23:17
Fixgeschäft? ==> http://de.wikipedia.org/wiki/Fixgesch%C3%A4ft

a) befindet er sich in Verzug? Die 2. Juniwoche  ist vorbei = es ist Juli  und keine Lieferung ist erfolgt.
Aber ich als Käufer muss ihn anmahnen - erst dann ist er in Verzug. Und ich muss eine Frist setzen.
Danach bekomme ich dann bei Nichterfüllung auch Schadensersatz.


b) -Schadensersatz fordern.


Aber Achtung: nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichtes genügt nicht,
die vereinbarte Lieferwoche als Fix-Termin, sondern es muss ein konkretes Datum genannt werden => z.B. 10. Juni (2. Juni-Woche genügt nicht)

Daher ist 4) kein Fixgeschäft.

5)
ist auf jeden Fall ein Fix-Geschäft. = konkreter Termin 1. 12. fix.
Bei einem Fix-Termin muss nicht gemahnt werden.

Nachfrist nur, wenn kein konkreter Liefertermin genannt wurde.

Achtung:
Schadensersatz nur für materiellen Schaden (in Euro + Cent messbarer Schaden). Schmerzensgeld nur für die Fälle, die das Gesetz auch vorsieht.

c) verstehe ich jetzt nicht.
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