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Schlechtleistung: " Maengelarten"

Frage: Schlechtleistung: " Maengelarten"
(37 Antworten)


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Hallo,

das ist keine Hausaufgabe.
Das ist ein Arbeitsblatt, wo wir im Unterricht mit unsere Lehrerin ausgefuehlt haben.
Ich verstehe  es aber trotzdem nicht und muss es fuer die Arbeit lernene. Ich schreibe es diesen Dienstag.:(
Bitte, erklaeren Sie es mir.
Hausaufgaben mache ich naetuerlich selber.


ich habe eine Frage ueber das Thema Schlechtleistung"Maengelarten"
a) Maengelarten nach ihrem Umfang
Was ist eine geringfuegiger Mangel", erheblicher Mangel, Rechtsmangel
b) Sachmaengel:
Fachlieferung
Fehlmenge
Fehler in der Guete und Beschaffenheit
Montagemangel

c) Maengel nach ihrer Erkennbarkeit
arglistig versichernder Mangel


Ich hoffe, Sie koennen mir helfen.

Ich schreibe am Dienstag eine Arbeit darueber.

Und lerne gerade.

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
Frage von kodachen91 | am 05.10.2014 - 16:23


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:16
Was unter "Ikea-Klausel" zu verstehen ist, kannst du hier nachlesen : www.rechtslexikon.net


Du kaufst ein Billi-Regal.
Das musst du daheim aufbauen.
Dann packst du daheim dein Regal aus und stellst fest, dass bei dem Regal die Montageanleitung für das Küchenregal "Kity-Kitt" beigelegt ist.

Du kannst mit dem Billi-Regal also gar nichts anfangen, da du die falsche Montageanleitung hast.
Die Billi-Regal-Lieferung war insofern "mangelhaft", obwohl das Regal ja nicht kaputt oder beschädigt oder falsch ist.

Aber du kannst es mit dieser "falschen" Anleitung nicht aufbauen.
Somit ist es "für Ottonormalverbraucher" unmöglich, es aufzubauen.
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 16:27
haben Sie auch ein paar Uebungen dazu mit Loesung, damit ich vergleichen kann, ob ich es richtig gemacht habe?
Wir lenen ohne Buecher in der Schule nur Arb.Blaetter.


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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 16:45
Ich verstehe nicht, was 
ein geringfuegiger Mangel", erheblicher Mangel, Rechtsmangel  
Fachlieferung  = andere Ware als bestellt(richtig?)
Fehlmenge=Quantitaetsmangel
Fehler in der Guete und Beschaffenheit  bedeutet Qualitaetsmangel.oder? Was ist Guete und Beschaffenheit?
Montagemangel  
=Fehlerhafte Montageanleitunge (Ikea Klausel) [Was bedeutet das?]

Fehler bei der Montage (Montagemangel)

Was  versteht man unter "Abweichung von der Werbung" 


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 16:47
Beispiel:
Kaufvertrag => Du bestellst bei Z.. Schuhe.

Du siehst im Internetshop ein paar tolle Schuhe. Die gefallen dir, gibt es auch in deiner Schuhgröße.
Bestellst die im Internet und dann bezahlst du die Rechnung und die Ware wird geliefert.
Dann öffnest du das Paket und heraus kommen ein Paar Schuhe.
Die selben, wie auf der Seite vom Internetshop, die Farbe und die Größe stimmen auch.
Die Schuhe passen, aber ......
-die Naht des rechten Schuhes ist krumm gesteppt
oder
- der Absatz am linken Schuh ist lose
oder
- innen fehlt an einem Schuh die Innensohle


Was würdest du jetzt sagen:
Welcher der Mangel ist geringfügig oder welcher ist erheblich?

Übrigens:
Alle aufgeführten Mängel sind SACHmängel.
Hier ist der Kaufvertrag zwar zustande gekommen, aber die Sache ist mangelhaft (hat einen Fehler, nicht alle zugesicherten Eigenschaften).

Im Gegensatz dazu ist der RECHTSmangel.

Ein Rechtsmangel (des Kaufvertrages) wäre z.B., wenn der Internetverkäufer keine Widerrufsbelehrung auf seiner Internetseite hätte.
Dann wäre der Kaufvertrag schon nicht zustande gekommen.
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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 16:51
Eine Falschlieferung (= falscher Artikel wurde geliefert oder die falsche Menge) => ist ein Sachmangel.

Das selbe gilt für ein Montagemangel oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

Mehr kannst du hier nachlesen: www.handelswissen.de

Was verstehst du unter c) nicht?
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 17:04
c) was eine  arglistig versichernder Mangel ist.

d)Fehler in der Guete und Beschaffenheit 
e) Montagemangel  
d und e verstehe ich die Bedeutung auch nicht.

Was ist eine geringfuegiger Mangel", erheblicher Mangel ?



Für die Nacherfüllung der Lieferung ( Was bedeutet es?)muss dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt werden. Auf eine Nachfrist kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder wenn bereits zwei Nacherfüllungsversuche ( welche?)fehlgeschlagen sind. Ist eine Nacherfüllung für den Verkäufer und Käufer unzumutbar, kann ebenfalls auf eine Nachfrist verzichtet werden.


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:11
Zitat:
Fehler in der Guete und Beschaffenheit  bedeutet Qualitaetsmangel.oder? Was ist Guete und Beschaffenheit?
Montagemangel 
Güte => Qualität
Beispiel: Du willst einen LEDERgürtel kaufen und geliefert wird ein Gürtel aus Plasik.
==> Der gelieferte Gürtel ist mangelhaft. Er entspricht nicht der zugesicherten Güte/Qualität: Er ist nicht aus Leder.

Beschaffenheit => Qualitätszustand der Ware
Selbes Beispiel: Der Ledergürtel kommt, hat das Oberleder weist jedoch Farbabtragungen auf.
==> Dieser Gürtel ist ebenfalls mangelhaft.

lies auch hier noch nach:
www.otto-bennemann-schule.de
www.handelswissen.de
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 17:13
Welcher der Mangel ist geringfügig oder welcher ist erheblich? Was sind die Unterschiede?

Meine Antwort waere:
erheblicher Mangel des Schuhes= Verwendung der Ware ist eingeschraenkt oder unmoeglich?.

Weil die verkauften Schuhe der Qualitaet mangelhaft ist. Entweder fehlt die Sohle, oder ist krumm gesteppt...usw.


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:16
Was unter "Ikea-Klausel" zu verstehen ist, kannst du hier nachlesen : www.rechtslexikon.net


Du kaufst ein Billi-Regal.
Das musst du daheim aufbauen.
Dann packst du daheim dein Regal aus und stellst fest, dass bei dem Regal die Montageanleitung für das Küchenregal "Kity-Kitt" beigelegt ist.

Du kannst mit dem Billi-Regal also gar nichts anfangen, da du die falsche Montageanleitung hast.
Die Billi-Regal-Lieferung war insofern "mangelhaft", obwohl das Regal ja nicht kaputt oder beschädigt oder falsch ist.

Aber du kannst es mit dieser "falschen" Anleitung nicht aufbauen.
Somit ist es "für Ottonormalverbraucher" unmöglich, es aufzubauen.
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 17:26
danke fuer Ihre Beispiele. ist sehr verstaendlich. :)
Montageanleitung ist allgemein eine Anleitung des Kuechenregals? Wenn ich es richtig verstehe? Anleitund ist das gleich wie Montageanleitung? oder was ist eine Montage?
Was ist eine geringfuegiger Mangel", erheblicher Mangel ?


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:34
Zitat:
Für die Nacherfüllung der Lieferung ( Was bedeutet es?)muss dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt werden. Auf eine Nachfrist kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder wenn bereits zwei Nacherfüllungsversuche ( welche?)fehlgeschlagen sind. Ist eine Nacherfüllung für den Verkäufer und Käufer unzumutbar, kann ebenfalls auf eine Nachfrist verzichtet werden.
 Für die Nacherfüllung der Lieferung ( Was bedeutet es? ==>
Zitat:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu liefern.
Kommt der Verkäufer seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag zur Verschaffung einer mangelfreien Kaufsache nicht nach, hat er seine geschuldete Leistung noch nicht erbracht.
An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruches (Lieferung) tritt dann der Nacherfüllungsanspruch (Ersatzlieferung bzw. Reparatur, je nach dem).

Der Verkäufer hat den Kaufvertrag so lange nicht erfüllt, bis der Käufer eine mangelfreie Sache hat.
Der Verkäufer hat also weiterhin die Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache. Er hat die Wahl: entweder Reparatur oder Lieferung einer Ersatzware.
Der Käufer kann dem Verkäufer jedoch eine (angemessene) Frist bis zur Erledigung stellen.


==> http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
muss dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt werden.
Auf eine Nachfrist kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder wenn bereits zwei Nacherfüllungsversuche ( welche?
Zitat:
Der muss dem Verkäufer eine Nachfrist setzen, innerhalb er eine ordnungsgemäße Erfüllung aus dem Vertrag fordert.
Der Verkäufer kann dann entweder nachbessern (repaieren oder die richtige Menge liefern) oder einen Ersatz liefern. Ist die Reparatur oder Nachbesserung ebenfalls nicht erfolgreich, dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.


fehlgeschlagen sind.
Ist eine Nacherfüllung für den Verkäufer und Käufer unzumutbar, kann ebenfalls auf eine Nachfrist verzichtet werden.

Eine Nacherfüllung für den Käufer ist z.B. unzumutbar, wenn es ein Fix-Geschäft ist.
z.B.
Ich bestelle zum 29.09.2014 ein Brautkleid, weil ich am 01.10.2014 heiraten möchte.
Der Brautmodenversand liefert zwar am 29.09.2014 das Brautkleid, aber leider in der Farbe "rot". Ich will aber ein weißes Brautkleid, das ich auch bestellt habe.
Da es zeitlich nicht mehr zu schaffen ist, den Kaufvertrag fristgerecht durch eine Ersatzlieferung zu erfüllen, ist eine Nacherfüllung vom Verkäufer nicht mehr zu fordern.
Der Verkäufer kann den Kaufvertrag nicht (rechtzeitig) mehr erfüllen. Mir entsteht durch die Nichterfüllung u. U. ein Schadensersatzrecht.
Schließlich muss ich mir ein Ersatzkleid suchen. Aber das ist hier jetzt nicht gefragt. ;)
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 17:41
vielen, vielen Dank fuer Ihre Eerklaerung. super.
nochmal:
Was ist eine geringfuegiger Mangel" & erheblicher Mangel?


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:42
ein geringfügiger Mangel an einem Schuh wären z.B., wenn beide Schuhe nicht die gleiche Farbe haben bzw. an einem Schuh eine kleine Farbabweichung ist, die aber nicht sofort auffällt.
Oder unten eine Naht krumm ist (sieht man aber im normalen Gebrauch = von oben) nicht.

Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die Schuhe nicht benutzt werden können, weil z.B. der Absatz lose ist oder weggebrochen ist.
Oder die Naht so krumm ist, dass es sofort auffällt oder du einen roten und einen weinroten Schuh bekommst.
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 17:43
und noch eine weitere Frage:
Fehler bei der Montage( Inhalt? )

Abweichung von der Werbung?( Was bedeutet bei der Werbung" ABWEICHUNG"


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 17:54
Fehler bei der Montage (Ikeaklausel):

Das bedeutet:
Für eine Ware, die der "normale" Käufer aufbauen = montieren soll/muss
muss eine verständliche Aufbauanleitung beigefügt sein.
Fehlt diese Aufbauanleitung / ist sie schlecht oder falsch .... so kann zwar die Ware = das Regal /der Schrank zwar in Ordnung sein.
Aber die Lieferung (zu deren Umfang ja auch die Aufbauanleitung gehört) ist mangelhaft.

Ich oder DU als "normaler" Käufer können mit der gelieferten Ware (das unmonierte Regal/der zerlegte Schrank) nichts anfangen, weil wir ihn nicht montieren können.

Aber auch Montagemangel:

Wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer meinen Küchenschrank an die Wand montiert,
und wenn bei dieser Montage der Schrank falsch an die Wand gedübelt wird, dann stellt dies einen Sachmangel dar.
Die Montage gehört dann mit zum Vertrag. Selbst wenn der Schrank ordnungsgemäß geliefert wurde, die ordnungsgemäße Montage ist der Vertragsbestandteil. Wurde sie nicht gemacht oder mangelhaft durchgeführt, so hat sie der Verkäufer nach wie vor geschuldet.

Zitat:
Der Begriff "Montage" erfasst alle Handlungen, die den Gebrauch der Kaufsache durch den Käufer ermöglichen sollen.
z. B. das Aufhängen von Küchenschränken, das Zusammensetzen von Einzelteilen, das Montieren einer Anhängekupplung aber auch das Transportieren verschiedenster Gegenstände.
 
Voraussetzung ist hier jedoch: Die Montage ist Vertragsbestandteil.
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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 18:06
Mangel = Abweichung von der Werbung

Schönes Thema...

Beispiel die Autowerbung.
Autohersteller Sulz behauptet, dass das neue Auto "CleoII" nur 1,5 l Normalbenzin auf 100 km benötigt.
Und im Stadtverkehr nur 2,3 l und auf der Autobahn sogar nur 1,2 l.

Nun kaufst du den neuen Straßenflitzer. Er sieht chick aus und du willst ein Auto fahren, dass möglichst wenig Sprit verbraucht.

Aber dann stellt sich heraus:
Egal wie du fährst, im Durchschnitt brauchst du mindestens 6 l Benzin auf 100 km. Im Stadtverkehr sogar 7 l und auf der Autobahn mindestens 4,5 l.
Das ist zwar nicht viel, aber viel, viel mehr, als die Werbeprospekte versprochen haben.

Auch dieses Auto ist mangelhaft. Wer hätte es gedacht?
Es läuft doch, ist schön rot, chick und nicht kaputt.
Aber die Werbung (und damit der Verkäufer) hat etwas versprochen - nämlich eine bestimmte Eigenschaft = den Benzinverbrauch.
Zwischen Versprechen und tatsächlichem Verbrauch liegt eine erhebliche Differenz. Das darf so nicht sein. Das nennt sich "negative Differenz".

bgb.jura.uni-hamburg.de
www.ihk-kassel.de
==> hier findest du auch nochmals Beispiele

Alle Angaben, die ein Verkäufer über die Sache in seinen Werbeprospekten macht, müssen wahr sein/zutreffen.
Sollte die Ware nämlich nicht diesen "Versprechungen" entsprechen, ist sie mangelhaft.

Steht im Werbeprospekt, das Bett "ist himmlisch weich", so darf er mir später nicht ein Bett verkaufen, das ein Brett als Matraze hat.
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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 18:10
noch ein Nachtrag zum Auto CleoII und zur "negativen Differenz" ==>

Verbrauchte das Auto allerdings noch weniger Sprit, als im Werbeprospekt versprochen:
Also z.B. nur 1 l im Normalverkehr, 1,5 l im Stadtverkehr und auf der Autobahn nur 0,2 l, dann wäre das kein Mangel.

Weil dann wäre es ja "besser" als angepriesen.  Es besteht zwar auch eine Differenz zwischen den Angaben und dem tatsächlichen Verbrauch.
Aber eben zum Positiven hin. Ein Sachmangel ist nur eine "negative Differenz".
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 18:23




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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 18:24
Nochmals einen inweis zu geringem Mangel und erheblichem Mangel: ==>

Du hast doch sicher schon mal gesehen, dass manche Läden oder Herstelle sogenannte "1b"-Waren  verkaufen.

Das sind Waren, die "kleine" Mängel haben.
Sie sind nicht mangelfrei = 100 %ig
==> Diese Artikel weisen meist keine (ausgepackte Warenrückläufer) oder eher geringfügige, optische Mängel (Gebrauchspuren) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes haben.
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Antwort von kodachen91 | 05.10.2014 - 18:24
ich habe ein Arbeitsblatt.
Die mach ich heute Abend noch jetzt..Dann schicke ich Ihnen meine Loesungen.
Koennten Sie fuer mich dann koerrigieren?

Vielen Dank.


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Antwort von cleosulz | 05.10.2014 - 19:11
Zur Mängelrüge sei noch bemerkt:
Der Käufer muss ein Mangel möglichst zeitnah dem Verkäufer anzeigen.
Je mehr Zeit ins Land geht, um so mehr läuft der Käufer Gefahr, dass er nicht mehr nachweisen kann, dass der Mangel bereits bei Übergang der Ware vorhanden war.

Wird die Ware bei Anlieferung nicht geprüft, dann kann der Käufer bei späteren Reklamationen Schwierigkeiten bekommen.
z.B. wenn der von 1000 Kartons nur 10 prüft.

==> Bedarf es keiner näheren Untersuchung um einen Mangel festzustellen, ist sogleich zu rügen.
In allen anderen Fällen muss „binnen angemessener Frist” gerügt werden.

Zitat:
Da die Rügefrist (für offene Mängel) frühestens mit der Ablieferung der Ware (damit mit der Prüfungsmöglichkeit) beginnt, kommt es entscheidend darauf an, wann der Käufer tatsächlich über die Ware verfügen kann und damit die Möglichkeit hat, die Ware zu untersuchen.

www.hannover.ihk.de

Ünverzüglich heißt:==> innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist

Die Norm des § 377 HGB schreibt vor, dass die Ware „unverzüglich“ zu untersuchen und die Abweichung dann zu rügen ist. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf.
Auch Gerichte entscheiden - was den zeitlichen Rahmen betrifft - sehr unterschiedlich.
Mal gilt: 1 - 2 Werktage nach Auslieferung, mal länger.
Das OLG Karlsruhe meint: 3 - 4 Tage,
das OLG München geht von einer allgemeinen Rügefrist von 2 Wochen bis 1 Monat aus.

Versteckte Mängel kann man jedoch "erst anzeigen", wenn man sie entdeckt hat. Unabhängig von der Anlieferung und der Prüfungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Warenlieferung.

Eine Mängelrüge muss so abgefasst werden, dass der Verkäufer genau erfährt, was nicht funktioniert, bzw. was der Mangel ist.
Eine Funktionsstörung muss nach Art und Umfang beschrieben werden.
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