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Beamte im Wahlkampf

Frage: Beamte im Wahlkampf
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Halo, bitte teilt mir mit, ob Beamte während des Wahlkampfes vom Dienst freigestellt werden und dabei ihre Bezüge weitererhalten oder ob sie hierfür Urlaub nehmen müssen.
LG Lady1
Frage von lady1 (ehem. Mitglied) | am 15.05.2014 - 13:58


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Antwort von bea18 | 15.05.2014 - 17:57
§ 1 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung
staatsbürgerlicher Pflichten
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu
gewähren
1. für die Teilnahme an öffentlichen Wahlen und Abstimmungen,
2. zur Wahrnehmung amtlicher,
insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch
private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind,
3. zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines öffentlichen Ehrenamtes, wenn die Beamtinnen
und Beamten zur Übernahme gesetzlich verpflichtet sind, es sei denn, dass sie sich für diese Tätigkeit oder
dieses Ehrenamt beworben haben.
(2) Beruht eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein öffentliches Ehrenamt auf gesetzlicher Vorschrift, besteht
aber zur Übernahme keine Verpflichtung, kann der zur Ausübung erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der
Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

So das ist ein Abschnitt aus der  Verordnung über den Sonderurlaub für  Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte,Richterinnen und Richter des Bundes(Sonderurlaubsverordnung - SUrlV). Hoffentlich helft dir das weiter.

Alles Gute Bea


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Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 15.05.2014 - 22:33
In Österreich ist es offenbar möglich, bezahlt Arbeitsfreistellung für Wahlwerbung zu erhalten.
http://ktnv1.orf.at/stories/344327

Bezahlte Arbeitsfreistellung bei (komunalpolitischen) Wahlkampf in Deutschland? = gibt es m. W. nicht.

Aber manchmal scheint vieles möglich zu sein ==>
http://www.marler-zeitung.de/nachrichten/region/Wahlkampf-der-sich-bezahlt-macht-Spitzenbeamter-bekommt-Sonderurlaub-fuer-Werbung-in-eigener-Sache;art999,1290034

Aber: Der Antragsteller in obiger Sache hat seinen Antrag auf bezahlten Sonderurlaub zurückgenommen =>
http://www.derwesten.de/staedte/gladbeck/beamter-nimmt-jetzt-doch-keinen-sonderurlaub-fuer-den-wahlkampf-id9327323.html

In Deutschland gibt es Wahlvorbereitungsurlaub für Kandidaten f. d. Dtsch. Bundestag  = unbezahlten Sonderurlaub

http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlvorbereitungsurlaub

Du kannst aber auch noch nachlesen im BBG = § 89 ff. BBG oder in verschiedenen LBG.
So kann man Arbeitsfreistellung (Sonderurlaub) ohne Bezüge z.B. in NRW nach § 74 und 75 LBG beantragen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2030&bes_id=12684&aufgehoben=N&menu=1#det291730

Ich habe jetzt nicht in allen Bundesländern geschaut. Aber ich denke, dass die Voraussetzungen ähnlich sein werden.
________________________
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1
Antwort von Ipunkt | 16.05.2014 - 07:17
In Österreich die Regel. Es engagieren sich sehr viele BeamtInnen in der Politik. 

Nachzulesen hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12114415&ResultFunctionToken=eef50749-af1a-43ce-8510-90d664f0fd95&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.05.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=dienstfreistellung+beamte

Und hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40066683&ResultFunctionToken=eef50749-af1a-43ce-8510-90d664f0fd95&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.05.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=dienstfreistellung+beamte

Das sind die original Gesetzestexte vom Beamtendienstrechtsgesetz, Bundesrecht Österreich, Bundeskanzleramt Österreich.

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