Beamte im Wahlkampf
Frage: Beamte im Wahlkampf(3 Antworten)
Halo, bitte teilt mir mit, ob Beamte während des Wahlkampfes vom Dienst freigestellt werden und dabei ihre Bezüge weitererhalten oder ob sie hierfür Urlaub nehmen müssen. LG Lady1 |
Frage von lady1 (ehem. Mitglied) | am 15.05.2014 - 13:58 |
Antwort von bea18 | 15.05.2014 - 17:57 |
§ 1 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren 1. für die Teilnahme an öffentlichen Wahlen und Abstimmungen, 2. zur Wahrnehmung amtlicher, private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind, 3. zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines öffentlichen Ehrenamtes, wenn die Beamtinnen und Beamten zur Übernahme gesetzlich verpflichtet sind, es sei denn, dass sie sich für diese Tätigkeit oder dieses Ehrenamt beworben haben. (2) Beruht eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein öffentliches Ehrenamt auf gesetzlicher Vorschrift, besteht aber zur Übernahme keine Verpflichtung, kann der zur Ausübung erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. So das ist ein Abschnitt aus der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte,Richterinnen und Richter des Bundes(Sonderurlaubsverordnung - SUrlV). Hoffentlich helft dir das weiter. Alles Gute Bea |
Antwort von cleosulz | 15.05.2014 - 22:33 |
In Österreich ist es offenbar möglich, bezahlt Arbeitsfreistellung für Wahlwerbung zu erhalten. http://ktnv1.orf.at/stories/344327 Bezahlte Arbeitsfreistellung bei (komunalpolitischen) Wahlkampf in Deutschland? = gibt es m. W. nicht. Aber manchmal scheint vieles möglich zu sein ==> http://www.marler-zeitung.de/nachrichten/region/Wahlkampf-der-sich-bezahlt-macht-Spitzenbeamter-bekommt-Sonderurlaub-fuer-Werbung-in-eigener-Sache;art999,1290034 Aber: Der Antragsteller in obiger Sache hat seinen Antrag auf bezahlten Sonderurlaub zurückgenommen => http://www.derwesten.de/staedte/gladbeck/beamter-nimmt-jetzt-doch-keinen-sonderurlaub-fuer-den-wahlkampf-id9327323.html In Deutschland gibt es Wahlvorbereitungsurlaub für Kandidaten f. d. Dtsch. Bundestag = unbezahlten Sonderurlaub http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlvorbereitungsurlaub Du kannst aber auch noch nachlesen im BBG = § 89 ff. BBG oder in verschiedenen LBG. So kann man Arbeitsfreistellung (Sonderurlaub) ohne Bezüge z.B. in NRW nach § 74 und 75 LBG beantragen. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2030&bes_id=12684&aufgehoben=N&menu=1#det291730 Ich habe jetzt nicht in allen Bundesländern geschaut. Aber ich denke, dass die Voraussetzungen ähnlich sein werden. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Ipunkt | 16.05.2014 - 07:17 |
In Österreich die Regel. Es engagieren sich sehr viele BeamtInnen in der Politik. Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12114415&ResultFunctionToken=eef50749-af1a-43ce-8510-90d664f0fd95&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.05.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=dienstfreistellung+beamte Und hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40066683&ResultFunctionToken=eef50749-af1a-43ce-8510-90d664f0fd95&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.05.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=dienstfreistellung+beamte Das sind die original Gesetzestexte vom Beamtendienstrechtsgesetz, Bundesrecht Österreich, Bundeskanzleramt Österreich. |
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