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Schulabschluß

Frage: Schulabschluß
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Meine Tochter ist 15 und hat die Schule (Förderschule) jetzt aus triftigen Gründen (auf die ich
nicht näher eingehen kann) abgebrochen.
Sie hat aber noch 1,5 Jahre Schulpflicht und jetzt wissen wir nicht, wo sie die restliche Schulzeit verbringen kann. Ich muß dazu sagen, sie hat im Moment keinen Bock auf gar nichts, da es ihr in der letzten Schule eben sehr schwer gemacht wurde (Lehrer)
Sie ist seelisch leicht angeknackst und möchte erstmal eine Pause. Aber ich denke, das geht nicht.
Habt ihr vielleicht eine Idee, wie es weitergehen könnte? Auf der einen Seite möchte ich ihr helfen, diese schlimme Phase zu verarbeiten, aber auf der anderen Seite weiß ich, daß wir diese Zeit
nicht haben. Hilfe und Danke.
Frage von Mamam (ehem. Mitglied) | am 14.01.2014 - 11:56


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Antwort von cleosulz | 14.01.2014 - 15:08
Wie funktioniert das: Trotz bestehender Schulpflicht die Förderschule abbrechen?
Seid ihr einfach da hin und habt gesagt: Wir nehmen unsere Tochter mit sofortiger Wirkung von der Schule?

Das dürfte doch nicht so ohne Weiteres gehen.
Nach meinem Verständnis geht das nur,
wenn man sie gleichzeitig an einer anderen staatlichen oder privaten Schule anmeldet.

Zitat:
...jetzt wissen wir nicht, wo sie die restliche Schulzeit verbringen kann.


Da hilft doch nur ein Gespräch mit der Schulleitung bzw. dem zuständigen Schulamt.


=> Staatliches Schulamt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Mühlstraße 3
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 4752-0

http://www.schulamt-neumarkt.de/

Dort gibt es Schulberater und Schulpsychologen.

http://www.schulamt-neumarkt.de/schulamt/?page_id=27


Um einen Schulbesuch wird eure Tochter nicht herum kommen, da sie schulpflichtig ist.

Bis zur Klärung, wo und wie sie schulisch weiter machen kann, würde ich sie zunächst einmal dem Hausarzt vorstellen, der sie ggf. erst einmal krankheitsbedingt schulunfähig schreibt (1 Woche oder so, je nach (seelischer Verfassung/) Zustand eurer Tochter)?
==> Zitat: Sie ist seelisch leicht angeknackst und möchte erstmal eine Pause.

Je nach Art der Förderschule kennt sich auch der Soziale Dienst des Jugendamts aus und hat teilweise ganz gute Vorschläge. Dazu müsstet ihr euch aber an das Jugendamt wenden, was mitunter für "Unbekannte" eine Überwindung kostet.
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