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Aufenhaltserlaubnis unbefristet- wegen schlechter Noten?

Frage: Aufenhaltserlaubnis unbefristet- wegen schlechter Noten?
(4 Antworten)


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Hallo Leute,
also ich habe ein sehr großes Problem.
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir meine Frage beantworten könntet. Meine Frage lautet:
Kann man einen unbefristeten Aufenhaltserlaubnics bekommen, wenn man in der Zeugnis eine 4 im Deutsch hat?

Danke im vorraus!
Frage von Loveme (ehem. Mitglied) | am 13.01.2014 - 18:37


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Antwort von matata | 13.01.2014 - 18:58
Du meinst, dass aus einer Aufenthaltsbewilligung eine befristete werden kann? Nein, das ist sicher nicht der Fall. Als Gründe für eine solche Massnahme kenne ich nur entsprechende Gerichtsurteile nach Straftaten wie Mord- und Totschlag, schwerer Raub oder räuberische Erpressung, Betrug und Vergehen gegen das Waffengesetz. Auch schwere Vergehen im Strassenverkehr, wie wiederholtes Fahren und Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht nach einem verschuldeten Unfall mit schwerwiegenden Folgen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrzeugentwendung gehören dazu. Die Liste liesse sich beliebig fortführen.

Als Jugendlicher oder junger Erwachsener muss man allerdings beachten, dass auch eine längere Liste von weniger schweren Vergehen zur Abschiebung führen kann. Dann zählen auch schwache Schulleistungen als Beweis dafür, dass man sich gar nicht eingliedern will in Deutschland, nicht genügend lernt, um überhaupt eine Chance zu haben für eine Berufsausbildung oder ein Studium.
Auch die Eltern eines Jugendlichen, der nichts lernt, die Schule schwänzt zum Beispiel, müssen dann mit Vorwürfen rechnen, dass sie ihren Sohn oder ihre Tochter nicht genügend zum Lernen anhalten, sie nicht beaufsichtigen und keine Kontrolle haben über ihre Kinder. Das kann auch Folgen haben für diese Eltern.
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Antwort von Loveme (ehem. Mitglied) | 13.01.2014 - 19:42
Danke für den Antwort, doch ich muss eins sagen:
Ich bin 15 Jahre alt und werde nach 2 Monate 16. Ich sollte von der Ausländerbehörde einen Termin für einen unbefristeten Aufenhaltsgenemigung/erlaubnis holen. Das Termin steht fest. Ich soll vor ein Monat vor mein Geburstag kommen. Meine Frage ist, ob ich mit einer 4 im Deutsch (Zeugnis) einen Problem kriegen würde oder nicht? Das ist sehr wichtig für mich...

Trotzdem vielen Dank


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Antwort von matata | 13.01.2014 - 21:05
Nein, wenn du nicht straffällig geworden bist vorher, dann musst du keine Befürchtungen haben. Aber da du weisst, wie wichtig das ist für dich, könntest du ja auch Nachhilfe nehmen bis dann und die Schule etwas ernster nehmen als bisher. Das liegt wirklich nur an dir, wie das läuft....Aber Angst haben musst du deswegen sicher nicht. Aber überlege dir gut, wie du dich verbessern kannst und allgemein in der Schule bessere Leistungen erzielen kannst. Das ist wichtig für dich!
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Antwort von cleosulz | 13.01.2014 - 21:16
Zitat:
Die für eine Niederlassungserlaubnis und eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse können Sie unter anderem durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses nachweisen.


Ich bin der Meinung, dass ein erfolgreicher Schulbesuch (einschließlich Deutsch-Note "ausreichend") einem erfolgreichem Besuch eines Integrationskures gleichzusetzen ist.

Die Note im Fach Deutsch setzt sich aus viel mehr zusammen als (mündliche) "Deutschkenntnisse".
Dazu kommen ja noch Rechtschreibkenntnisse, Deutschreferate usw.

Es gibt bestimmt genügend deutschstämmige Mitschüler, deren Zeugnisnote auch nicht besser ist und die deswegen nicht ausgebürgert werden.


Für was welche Deutschkenntnisse erforderlich sind, kannst du hier nachlesen:

http://www.auslaenderamt-kassel.de/sprachkenntnisse.htm

http://www.auslaenderamt-kassel.de/aufenthg.htm#%C2%A7_9a_Erlaubnis_zum_Daueraufenthalt-EG

Für eine Daueraufenthaltserlaubnis brauchst du:

Zitat:
§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.

(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt, ....................


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