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Erwerb der Fachhochschulreife nach abgeschl Berufsausbildung

Frage: Erwerb der Fachhochschulreife nach abgeschl Berufsausbildung
(2 Antworten)


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folgendes Anliegen:

Im Januar 2014 bin ich (männlich, 20 Jahre alt, wohnhaft in BW ) mit meiner zweieinhalb Jahre langen Ausbildung zum Bankkaufmann fertig.
Übernommen werde ich sicher, jedoch möchte ich im Sommer 2014 das Einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife beginnen.



1) Ich wohne seit Ausbildungsbeginn (Juli 2011) alleine (keine Kinder oder Gemeinschaft) und wollte wissen, ob ich während diesem Jahr ein Anspruch auf Schüler-BAföG habe?

Relevante Daten:
- Die Schule ist ca.
15km von meinem Wohnort entfernt.
- Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt
- Mein Vater wohnt ca. 1 Minute entfernt von mir, ist in einem festen Arbeitsverhältnis
- Meine Mutter hat bereits wieder geheiratet, ist bestimmt seit einem Jahr Arbeitslos, und bekommt ab sofort nurnoch Hartz4 , wohnt ca. 25km entfernt von mir.

2.1) Ist der Höchstsatz vom Elternunabhängigem und "normalem" Bafög gleich?

2.2) Habe ich Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög?


3) Habe ich,nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung, während dem einjährigen Besuch des Berufskolleg, Anspruch auf Kindergeld?


Falls ihr noch weitere Daten benötigt, einfach melden!
Ein herzliches Dankeschön schonmal im Voraus
Frage von Colaflasche (ehem. Mitglied) | am 28.10.2013 - 21:31


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808
Antwort von cleosulz | 29.10.2013 - 09:03
Hinsichtlich des Bafög kann ich dir keine Angaben machen.
Das ist sicher abhängig von DEINEM Vermögen und der Einkommensverhältnissen deiner Eltern.
Wenn deine Mutter Sozialleistungen bezieht, dann ist sie sicher nicht leistungsfähig.
Jedoch dein Vater.
Da kommt es auch auf das Vermögen und sein Einkommen (ich gehe davon aus, dass man hier den letzten Steuerbescheid benötigt) an.

Was dein Kindergeldanspruch betrifft:
Bis 25 Jahre bekommst du bzw. deine Eltern auf Antrag Kindergeld für die Zeit deiner weiteren Berufsausbildung.
=> 184 Euro mtl.

Wegen der Möglichkeit der Förderung wendest du dich an das zuständige Bafög-Amt:

http://www.villingen-schwenningen.de/index.php?id=3551&tx_wesegovernment_pi1[controller]=Procedure&tx_wesegovernment_pi1[action]=show&tx_wesegovernment_pi1[procedure]=134

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html#Einkommensanrechnung

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/196.php

==> elternunabhängiges Bafög, da erfüllst du die Voraussetzungen wohl nicht
=> unter 30, keine 3-jährige Berufsausbildung, keine fünfjährige Berufstätigkeit, keine Abendschule

Ich gehe davon aus, dass deine Eltern dir bisher Unterhalt bezahlt haben (zumindest bis zum 18. Leensjahr - und vermutlich auch noch während der Ausbildungszeit teilweise).
Daher ist diese 5-jährige Zeit, in denen sie nicht unterhaltsverpflichtet waren, ja nicht erfüllt worden.
So dass ich das so sehe, dass deine Eltern eben "weiterhin" für den Unterhalt aufkommen müssen.
=> daher nur elternabhängiges Bafög

ABER: Auskunft beim Bafög-Amt einholen
________________________
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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 29.10.2013 - 11:32
Vielen Dank für deine Antwort :)
Habe gerade angerufen und die Dame meinte ich soll die Einkommensnachweise meiner Eltern von 2012 mal vorbeibringen dann rechnet sie es mir mal aus.

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