Rechtspfleger in der Antike
Frage: Rechtspfleger in der Antike(7 Antworten)
Hallo erstmal ^^ ich schreibe gerade eine Arbeit über die Geschichte des Rechtspflegers und wollte da ganz gern die Antike mit einbinden. Würde mir sehr helfen, da ich in Büchern und im Internet bis jetzt nur Informationen allgemein über Juristen der Antike gefunden hab (: Gruß, smeemex |
Frage von smeemex (ehem. Mitglied) | am 16.10.2013 - 16:49 |
Antwort von cleosulz | 16.10.2013 - 17:28 |
Die Aufgaben der Rechtspfleger heute = z.B. in der Zwangsvollstreckung oder im Grundbuchwesen war ja früher den Richtern vorbehalten. Daher gab es wohl die kleine Justizreform 1921: http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/3-7694-0599-4_LP.pdf Zuvor "durften" bereits Kostenfestsetzungen und Zahlungsbefehle erlassen werden. (==> preußische Allgemeine Verfügung vom 25. April 1906). Vorher waren Gerichtsschreiber ja eher mit den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vergleichbar. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 16.10.2013 - 16:59 |
Rechtspfleger heute - vergleichbar mit was ? in der Antike Rechtspfleger sind ja keine Volljuristen; sprechen ja nicht "Recht" => zumindestens keine Urteile. Mit was vergleichst du die Rechtspfleger z.B. im Mittelalter? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von smeemex (ehem. Mitglied) | 16.10.2013 - 17:08 |
Deswegen wollte ich ja auch ein paar Infos speziell über eine Figur, die dem Rechtspfleger recht nahe kommt und nicht über Juristen allgemein (; Eigentlich mit nichts, ich hab mir das eher so gedacht, dass ich einerseits den Verlauf des Berufes im 20. Jhd bis heute beschreibe, weil sich da recht viel getan hat und dann noch ein paar Infos dazu schreibe, seit wann es so etwas wie besagten Gerichtshelfer gibt |
Antwort von cleosulz | 16.10.2013 - 17:23 |
So auf die Schnelle habe ich nur was über die Gerichtsschreiber gefunden. Zunächst waren Schreiber ja nur Leute, die eben schreiben konnten und für andere Leute im Auftrag Schriftstücke abfassten (= Sekretär(innen) = Mittelalter Später wurden den Gerichtsschreiber wohl auch eine Art Entscheidungsbefugnis (ich habe nur nicht herausgefunden in welchen Fällen) zugesprochen. Der Rechtspfleger-Beruf ist ja noch nicht so alt. Zitat: Quelle: http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.478641.de?highlight=rechtspfleger ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 16.10.2013 - 17:28 |
Die Aufgaben der Rechtspfleger heute = z.B. in der Zwangsvollstreckung oder im Grundbuchwesen war ja früher den Richtern vorbehalten. Daher gab es wohl die kleine Justizreform 1921: http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/3-7694-0599-4_LP.pdf Zuvor "durften" bereits Kostenfestsetzungen und Zahlungsbefehle erlassen werden. (==> preußische Allgemeine Verfügung vom 25. April 1906). Vorher waren Gerichtsschreiber ja eher mit den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vergleichbar. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von smeemex (ehem. Mitglied) | 16.10.2013 - 17:29 |
Die Entscheidungsbefugsnis hängt von der Spezialisierung des Rechtspflegers ab (z.B. Grundbuchh) Wusste nicht wie lange es den Beruf als solchen schon gibt aber wenn das so ist, schreibe ich zur Antike nur, wie sich die ersten Rechtssysteme gebildet haben, vll ja als Einleitung Danke (: |
Antwort von smeemex (ehem. Mitglied) | 16.10.2013 - 17:31 |
Zu den Befugnissen hab ich auch schon einiges im Rechtspflegergesetz und in dessen Änderungen seit der Verfassung gefunden (; |
Antwort von cleosulz | 16.10.2013 - 17:37 |
Also das, was ich so auf die Schnelle gefunden habe, ist, dass es den Beruf des Rechtspflegers also wirklich noch nicht so lange gibt. Offenbar waren fast alle Bereiche den Richtern vorbehalten und die Gerichtsschreiber und die Urkundsbeamten waren mehr oder weniger Handlanger der Richter = das Büro halt. Ende des 19. Jahrhunderts Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann wohl in Preußen verschiedene Änderungen eingeführt. Ein Teil des Richtergeschäfts wurde einem neuen Beamtentum abgegeben = dem Vorläufer des Rechtspflegers. = 1906, später weitere Geschäftsbefugnisse 1921 und dann mit dem Rechtspflegergesetz letztendlich 1957, wo die Aufgaben und Befugnisse der Rechtspfleger, so wie wir sie heute kennen bestimmt wurden. Ich empfehle dir mal, dich hier ==> http://www.rechtspflegerforum.de/ umzuhören. Hier gibt es bestimmt Leute, die sich mit der Geschichte des Rechtspflegers auskennen. Ein Versuch wäre es auf jeden Fall wert. ;) ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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