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schulwechsel und Bedingungen NRW

Frage: schulwechsel und Bedingungen NRW
(5 Antworten)

 
Hallo Leute,

Ich überlege bzw.
Ich möchte die schule wechseln, weil ich etwas stress mit ein Lehrer hab.
Aver es stellt sich das Problem dass so einfach nicht die Schule wechseln kann.
Warum den eigentlich nicht?
Was wird vorausgessetzt um die schule zu wechseln?
Ist es nur möglich wenn man umzieht?
Oder Stress auf der alten schule hatte?
Außerdem hab ich ein antwort von der schule bekommen, wo ich hin möchte:

da es sich um einen Schulwechsel (also nicht um eine Einschulung imüblichen Sinne) handelt, müssen natürlich formal-juristisch alleVoraussetzungen gegeben sein.

Was meint er damit?
Welche vorraussetztungen?
Was kann ich tun bitte hilft mir.
Ach ja die schule, wo ich hin gehen will ist etwa 25 km entfernt.
ANONYM stellte diese Frage am 08.07.2013 - 01:11


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Antwort von cleosulz | 08.07.2013 - 07:50
Leider haben in deinem Thread folgendende Angaben gefehlt:

Welche Klassenstufe?
Welche Schulart besuchst du?

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du innerhalb einer Schulart die Schule wechseln möchtest und nicht, dass du z.B.
vom Gymnasium auf eine Hauptschule wechseln willst ^^.

Hier findest du einen Beitrag über die formalen Voraussetzungen für einen Schulwechsel in NRW mit Hinweisen.

http://schulrecht-nordrhein-westfalen.rechtsanwalt-zoller.de/schulwechsel-nrw-nordrhein-westfalen.html

(Den Anwalt musst du aber nicht gleich beauftragen ^^).

Zum vollendeten Schuljahr braucht man (in NRW) keine Erlaubnis des Schulleiters der abgebenden Schule. Ein Wechsel zum Halbjahr hingegen muss genehmigt werden.

Wechseln kannst du m.W. aber nur, wenn der Schulleiter der aufnehmenden Schule dem Wechsel bzw. der Aufnahme zustimmt. ==> da musst du anfragen, ob sie dich auch nehmen!

Schuleinzugsbereich = Das ist der (Wohn-)Bereich, innerhalb dem die Schüler die Schule selbst wählen können.

Du kannst also nur eine gleich(wertige) Schule innerhalb deines Schuleinzugsbereichs wählen.
=> welcher Bereich das ist, erfährst du von deiner Schulleitung bzw. deinem Schulamt.

Schulwechsel in NRW sollen nur zu Beginn des Schuljahres stattfinden:
= § 46 Abs. 1 SchulG => Sollbestimmung, kann also auch anders sein!

Lies hier bitte einmal nach:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf

formal juristische Voraussetzungen =>

formales Recht = Formvorschriften, wie man das Recht durchsetzen kann (Verfahrensrecht)
Zitat:

materielles Recht = Die Frage ob ein Anspruch besteht
formelles Recht = wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann


Vorliegen der formal juristischen Voraussetzungen im Schulrecht => Nach den Durchführungsgesetzen des Schulrechts bzw. nach den Vorschriften, wie dieses materielle Recht (Anspruch) durchzusetzen ist.

In deinem Fall also ab § 46 ff. des Schulgesetzes von NRW


Sieh dich doch auch hier nochmals um:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/faq_Gymnasium_SekI/#A_28

==> lfd. Nr. 21 ->
21.Ist am Ende der Sekundarstufe I des Gymnasiums ein Schulwechsel möglich?

Wenn dir etwas unklar ist und dir deine Schulleitung nicht oder nicht ausreichend Antwort geben kann, ruf bei deinem Schulamt an und frag dort nach.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/
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Antwort von cleosulz | 08.07.2013 - 08:08
Also:
Kläre zunächst, welches der Schuleinzugsbereich ist.
Liegt die neue Wunschschule in dem Bereich? Wenn ja:

Dann musst du bei der Schulleitung (der neuen Schule)anfragen, ob ein Wechsel an diese Schule möglich ist und sie dich aufnehmen.
Wenn die (neue) Schule dich nimmt, dann kannst du den Wechsel bei deiner (alten) Schule beantragen - mit dem Hinweis, dass du mit Ablauf des alten Schuljahres bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres an die XXX Schule in XXX wechseln willst.
Die Schulleitung der XXX Schule hat eine Aufnahme zugesagt.

Fertig.

Lehnt deine "Wunsch"-Schule jedoch deine Aufnahme ab (vielleicht mit der Begründung, weil sie "voll" ist und keine freie Schülerkapazitäten hat, dann hast du ein großes Problem.
Dann ist ein Wechsel nicht möglich = dann ist eine formal juristische Vorgabe nämlich nicht erfüllt.

Noch was:
Solltest du mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und die neue Schule weiter entfernt sein, als deine alte,kann es durchaus sein, dass der bisherige Fahrtkostenersatz gleich bleibt, die Fahrkarte aber aufgrund der Entfernung teurer wird.

Das heißt, deine Eltern müssen einen höheren Eigenanteil an der Schülerbeförderung bezahlen.
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Antwort von Ratgeber | 08.07.2013 - 11:54
Zu den Anführungen von Cleosulz:

Meine Erfahrungen im Köln-Bonner Raum:

Es ist mitnichten sooo einfach innerhalb der Oberstufe in NRW von einem Gymnasium auf ein anderes zu wechseln. Das Argument "keine freie Schülerkapazitäten" ist nicht das einzige Hindernis.
Die aufnehmende Schule sollte auch die von dir bereits gewählten Leistungskurse anbieten. Sollte du am neuen Gymnasium einen Leistungskurs in der Oberstufe nicht weitermachen können, ist ein Wechsel von einem Gymnasium auf das andere nicht möglich, da das Leistungskursfach in der Oberstufe nicht austauschbar ist.

 
Antwort von ANONYM | 08.07.2013 - 21:39
So
Ich bin zurzeit in der 11.klasse mache abi richtung also wäre der schulwechsel dann nach den sommerferien. Also.anfang 12.klasse.
die schul,e die ic hrauf gehen möchte ist 25 entfernt weil hier in meiner stadt keine andere schule richtung bwl gib


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Antwort von cleosulz | 09.07.2013 - 06:29
Also gleiche Schule (Gymnasium) - und gleiche Leistungkurse?

Den Aspekt von Ratgeber, dass du die selben Leistungskurse brauchts, musst du in der Oberstufe berücksichtigen.

Also erkundige dich schnellstens bei der neuen Schule, ob ein Wechsel dorthin möglich ist.

Übrigens => das sind dann die "formal juristischen" Voraussetzungen, die dein alter Schulleiter meinte.
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