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Vermittlung - Diebstahl

Frage: Vermittlung - Diebstahl
(14 Antworten)

 
Hallo...
Habe folgendes problem. Ich hatte mal bei amazon bei einem händler was bestellt ca 3 euro oder .. Geld wurde direkt abgebucht. Da meine ware zum angebenen liefertermin nicht ankam habe ich durch amazon den verkaufer kontaktiert. Dann kam eine mail das die ware neu versand wird. So paar tage danach kam die ware. Und paar tage danach habe ich nochmal die ware bekommen wahrscheinlich die verspatete ware. Ich habe versaumt da ich momentan sehr beruflich einbezogen bin die doppelte ware zuruckzusenden. Und jetzt bekomm ich ein schreiben vom polizeiprasidium wegen abgabe einer erklarung wegen postdienstahl. Ich weiss nicht was ich machen soll. Telefonisch kann ich jetzt keinen erreichen. Erst morgen fruh. Meint ihr das konnte man klären wenn ich die ware zuruckschicke oder dem betrag überweise.. Also wegen 3 euro sowas find ich total komisch.kann da was passieren? Danke fur eure hilfe
ANONYM stellte diese Frage am 04.07.2013 - 18:30


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 18:37
Wie lange ist es denn her, dass du die Warenlieferungen (erste und 2. Lieferung) bekommen hast? Tage, Wochen, Monate?


Was hast du mit der 2. Lieferung (der "verschollenen Lieferung") gemacht?
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Antwort von ANONYM | 04.07.2013 - 18:40
Genau kann ich es nicht sagen. 3-4 wochen bestimmt . Die doppelte lieferung hab ich ja hab ich garnicht benutzt weil ich vor hatte es zuruckzusenden.


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 18:56
Du hast das 2. Päckchen quasi schön brav aufbewahrt. Trocken und sicher, nicht den Inhalt benutzt oder verbraucht usw.?

Gegen wen richtet sich denn der Vorwurf wegen Postdiebstahl?
Bist du Angeschuldigte(r) oder sollst du eine Aussage als Zeuge machen?
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Antwort von ANONYM | 04.07.2013 - 19:01
Ja es liegt wie geliefert bei mir. Hab ein schreiben bekommen wo ich die aufgeführten fragen schriftlich beantworten soll zur klärung des sachverhalts. Und wenn ich das nicht innerhalb von 14 tagen mache konnte ich zur einer polizeilichen vernehmung vorgeladen werden.


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 19:04
Ja was steht denn drüber = Zeugenfragebogen?
oder Beschuldigtenvernehmung?
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Antwort von ANONYM | 04.07.2013 - 19:08
Da steht nur :

In der Ermittlungssache zu

Delikt diebstahl postsendung mit bestellter ware werden sie gebeten zur klärung des sachverhalts die umseitig aufgefuhrten fragen schriftlich zu beantworten und zu unterschreiben.. Etc.

Sollte ich morgen fruh erst den verkaufer versuchen anzurufen oder die polizei um das zu klären ?


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 19:12
Es kommt immer wieder mal vor, dass Paketsendungen, die als verschollen gemeldet wurden, von Leuten gestohlen wurde.
Wenn ein Verkäufer einen Verdacht hat, dass in einem bestimmten Zustellbezirk es sich häuft, dass Päckchen verschwinden, dann wird Anzeige erstattet. Dabei handelt es sich um einen großen wirtschaftlichen Schaden - es geht dann ja nicht nur um deine Postlieferung von 3 EUR, sondern meistens um eine große Anzahl von Sendungen bzw. einen großen Warenwert.
Da ist vermutlich jetzt deine Lieferung (mit geringem Warenwert) eben mit reingerutscht.
=> und du sollst als Zeuge dazu gehört werden.

Die nächste Möglichkeit wäre natürlich, dass du bei Amazon (oder bei wem auch immer) schon mit dieser Masche aufgefallen bist.
Dann könnte es natürlich auch sein, dass du als Beschuldigter gehört werden sollst.
Dann müsstest du jedoch ausdrücklich als Beschuldigter darüber belehrt werden, dass gegen dich ermittelt wird und .....bla, bla, bla

Jetzt sieht es zunächst einmal - objektiv betrachtet - ja ziemlich bescheuert aus, dass du
1. Ware reklamiert hast
2. Ware, die doppelt geliefert wurde (aufgrund deiner Reklamation) einfach behalten hast.

Man könnte dir jetzt böse unterstellen, dass du diese 2. Warenlieferung einfach für dich behalten wolltest.
(Hättest du das Päckchen auf der Straße gefunden, dann wäre es eine Fundunterschlagung. Welcher Straftatbestand jetzt in deinem Fall möglich wäre, vermag ich jetzt nicht zu sagen ^^.)

Jedenfalls wäre es einfacher gewesen, du hättest sofort bei Erhalt des 2. Päckchen eine e-mail an den Verkäufer geschickt und hättest nachgefragt, was du tun sollst - die Ware behalten oder unfrei an ihn zurück zu schicken.

Jetzt - 3 Wochen später und erst auf Nachfrage der Kriminalpolizei hin - sieht das etwas komisch aus.

Noch was: Die Kriminalpolizei bearbeitet Internetbetrug bzw. Computerbetrug.
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Antwort von ANONYM | 04.07.2013 - 19:17
Danke erstmal für die Antwort. Ich kann es jetzt leider nicht mehr ändern das es so gekommen ist.ich hab es einfach verschwitzt und es ist untergangen, war ja keine absicht. Also an den 3 eur soll es nicht liegen. Ich muss mich dann mal wohl morgen mit dem verkäufer in verbindung setzen wie man das denn jetzt klären tut :(


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 19:27
Jedenfalls ist es so, dass du an der 2. Lieferung kein Eigentum hast.
Es gehört dem Verkäufer - weil du die Ware ja nicht bezahlt hast.

Aber - vielleicht hattest du ja auch versucht den Verkäufer zu informieren und es hat aus irgend einem Grund niemand das Telefon abgenommen? ^^ und deshalb ist die Ware noch in unbenütztem Zustand bei dir und kann ==> auf Kosten des Verkäufers (!) zurückgeschickt werden.

Wenn in dem Fragebogen nicht ausdrücklich Beschuldigtenvernehmung steht, gehe ich davon aus, dass du als Zeuge gehört werden sollst.
Das gibt bei der Polizei nämlich oftmals solche "Sammelverfahren" und da verschickt die Polizei solche Befragungsbögen an Zeugen.

Meines Erachtens kannst du das Teil ausfüllen und drauf schreiben, dass es sich bei dir um eine Doppellieferung nach der Reklamation der fehlenden Lieferung gehandelt hat und dass du bisher noch keinen Kontakt zum Verkäufer herstellen konntest. Aufgrund des geringen Warenwertes würde die Ware noch bei dir stehen/liegen.
Gleichzeitig hättest du dich jetzt aber per E-Mail mit dem Händler in Verbindung gesetzt und ihm angeboten, dass die doppelte Lieferung bei dir abgeholt bzw. auf seine Kosten zurückgegeben werden könnte.
==> oder wenn es was ist, was du brauchen kannst = biete an, die zusätzliche Ware zu bezahlen. Sie möchten dir doch bitte eine neue Rechnung hierfür zukommen lassen (du brauchst eine neue Rechnungsnummer (für die zusätzliche Lieferung) , weil sonst wird die Zahlung ja zu der Ersatzlieferung (erste Lieferung, die angekommen ist) gebucht und die hast du ja schon einmal bezahlt ^^ - nicht ganz einfach so was).
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Antwort von ANONYM | 04.07.2013 - 19:43
Sollte ich erstmal telefonisch beim verkaufer versuchen? Ich hab dann keine ruhe bis eine antwort kommt..und eine mail adresse hab ich glaub ich auch nicht. Konnte nur eine rufnummer im internet finden.


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Antwort von cleosulz | 04.07.2013 - 21:03
Du hast keine Kontaktdaten außer der Rufnummer aus dem Internet?
Lag deiner Ware kein Lieferschein bei?
Oder Kontaktdaten? Wie hast du dann beim 1. Mal reklamiert?
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Antwort von RuzgarGulu* | 04.07.2013 - 22:03
Man kann über Amazon den Verkäufer per Mail kontaktieren. An deiner Stelle würde ich das mal
machen. Und wie Cleosulz bereits geschrieben hat, den Brief vom Polizeipräsidium ausfüllen und schreiben das es sich um eine doppellieferung handelt und das du mit dem Verkäufer kontakt aufgenommen hast sowie ihm angeboten hast die ware zurückzusenden.


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Antwort von cleosulz | 05.07.2013 - 11:40
Hallo ANONYM,
sicher hast du heute schon was unternommen (oder wirst es noch tun).
Wäre nett, wenn du uns / mich (PM) informierst , was aus der Doppellieferung wurde bzw. was der Verkäufer meinte.

Schließlich kann so eine Doppellieferung immer mal wieder passieren und andere User wären über einen Tipp vielleicht dankbar.

Danke.
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Antwort von cleosulz | 18.07.2013 - 17:58
Bin neugierig:

Was wurde jetzt aus der Doppellieferung?

Wie hast du jetzt reagiert?

LG
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